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Arbeitslosengeld nach Umschulung?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas michisma
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

michisma

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen.

Mein Sohn hat bis jetzt noch nicht gearbeitet,da er mit 15 einen Unfall hatte und hat bis jetzt eine Umschulung zum Bürokaufmann in einer Schule gemacht.
Er hat jetzt die Prüfung mit Ach und Krach bestanden und jetzt soll es weitergehen.
Er ist noch bei mir Krankenversichert und die Versicherung hat Sozialbeiträge gezahlt.
Er muß jetzt zum AA und sich melden.
Den Antrag auf Gleichstellung kann er da auch gleich stellen?
Was muß er beim Versorgungsamt machen?
Er ist zu 50% schwerbehindert,Merkmal G

Es wird immer aufwändiger
Liebe Grüße
michisma
 
Hallo michisma,
da Dein Sohn schon 50 % GdB hat braucht er sich nicht gleich stellen zu lassen,
da 50 % schon eine Schwerbehinderung sind.
Beim Versorgungsamt muß Dein Sohn sich nur melden wenn sich sein Zustand verschlechtert hat um eventuell die Prozente zu erhöhen oder wenn sich sein Zustand erheblich verbessert hat.
Ansonsten melden die sich bei Euch wenn die was wissen wollen.
Liebe Grüße
Mengo
 
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