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Arbeitsfähig aber nicht vermittelbar

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Eva J.
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Eva J.

Neues Mitglied
Hallo Forum,

im Rahmen eines EM-Rentenverfahrens wurde eine Versicherte mit dem Ergebnis "Arbeitsfähig aber nicht vermittelbar" begutachtet.

Was bedeutet das für den Antrag ?

Gruß Eva
 
Hallo,

mit wievielen Stunden bis Du arbeitsfähig gestempelt worden? 3 bis 6 Stunden oder über 6 Stunden?

Gruß
Jürgen
 
Hallo Eva J.,

unter 3 Stunden wird eigentlich nicht mehr als arbeitsfähig gezählt, somit müßte normalerweise (aber was ist heute noch normal?) die volle Erwerbsminderungsrente fällig werden.

VG
Gitti
 
Hallo,

dann hast Du im Prinzip gleich zweimal Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von der DRV.

Zum ersten durch § 43 SGB VI: Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Weiter führt dieser Paragraph noch zusätzlich aus, dass:
Voll erwerbsgemindert sind auch: Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Somit dürfte Dir die DRV die volle Erwerbsminderungsrente nicht verwehren dürfen - insbesondere unter der gutachterlichen Einschränkung von arbeitsfähig bis 3 Std.

Gruß
Jürgen
 
Moin zusammen :)

Hallo,
........................
Zum ersten durch § 43 SGB VI: Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Das trifft in dem Fall ja wohl voll zu, deshalb wäre hier eine sog. "Arbeitsmarktrente" vollkommen überflüssig.

Somit dürfte Dir die DRV die volle Erwerbsminderungsrente nicht verwehren dürfen - insbesondere unter der gutachterlichen Einschränkung von arbeitsfähig bis 3 Std..........

Ganz richtig.

Wie sind denn die Prognosen der Ärzte? Bist du dauerhaft unter drei Stunden, oder kann sich da noch was ändern?
 
Hallo,

mit wievielen Stunden bis Du arbeitsfähig gestempelt worden? 3 bis 6 Stunden oder über 6 Stunden?

Gruß
Jürgen

da war meine Antwort nicht ganz korrekt:

In dem Teilbereich A "letzte berufliche Tätigkeit" wird die Leistungsfähigkeit mit "unter 3 Stunden" angegeben.

In dem Teilbereich B "Postives und negatives Leistungsbild (allgemeiner Arbeitsmarkt)" hingegen wird die Leistungsfähigkeit mit "6 Stunden und mehr" angegeben.

was hat das zu bedeuten ?

Gruß Eva
 
Hallo,

das ist nicht ganz so gut, denn durch den Teilbereich B wirst Du in der Regel als voll arbeitsfähig gestuft. Die DRV nimmt eine sogenannte Verweisung in andere Berufe vor.

Der Rentenversicherungsträger prüft, ob der Versicherte andere Tätigkeiten ausüben kann, welche dessen Kräften und Fähigkeiten entsprechen. Die Rentenkasse sucht nach einem Beruf, der nach dem vom Bundessozialgericht in diesem Bereich entwickelten Verweisungsschema für den Versicherten hinsichtlich der Dauer und dem Umfang der Ausbildung und der bisherigen Berufstätigkeit zumutbar ist.

Jede Verweisung ist möglich, ein sozialer Abstieg ist irrelevant. Vom Rentenversicherungsträger muss keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden: Es reicht aus, wenn dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich wäre (z. B. leichte Arbeit, im Sitzen, ohne Lärm). Eine konkrete Verweisungstätigkeit muss nur benannt werden, wenn außergewöhnliche Einschränkungen vorliegen.

Eine Sonderregelung gibt es für vor dem 2. Januar 1961 geborene.

Tut mir leid, dass ich nichts positiveres berichten kann.

Gruß
Jürgen
 
Tut mir leid, dass ich nichts positiveres berichten kann.

In meinem Eingangsposting hatte ich ja ausgeführt, dass der Versicherte als "Arbeitsfähig aber nicht vermittelbar" begutachtet wurde.

@alphabet
In #5 hattest Du ausgeführt, dass der Versicherte gleich aus zwei Gründen EM-Rente erhalten müsste.

Ein Grund ist jetzt "weggefallen" (jetzt: arbeitsfähig > 6 h)

Aber das "nicht vermittelbar" auf absehbare Zeit bleibt.

Genügt das für einen positiven Rentenbescheid ?

Gruß Eva
 
Hallo Eva,
vielleicht Hilft Dir die Antwort des Deutschen Bundestages weiter, Zitat:“ Nicht in Betracht kommen nach dieser Sichtweise für die Betroffenen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt unüblich sind, also insbesondere auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Versicherter zugeschnitten sind. Ob ein Arbeitsplatz im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.“
Allerdings weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung, das sich die Institutionen und Gerichte nicht daran halten.

Gruß
Fuchs

Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. April 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1189 –
Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Vorbemerkung der Fragesteller
Für den Bereich der Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenver- sicherung wurden vom Sachverständigenrat im Gutachten zur gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung 2005/2006 so genannte Erwerbsminderungsrenten wegen der Arbeitsmarktlage als versicherungsfremde Leistungen der Renten- versicherung ausgewiesen.
Unter arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wird verstanden, dass Personen, die medizinisch nur teilerwerbsgemindert sind, Renten wegen voller Erwerbsminderung erhalten, weil sie keine auf dem Arbeitsmarkt übliche Beschäftigung finden konnten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orien- tiert sich danach nicht an dem medizinisch festgestellten Grad der Erwerbsmin- derung, sondern mit der „konkreten Betrachtungsweise“ daran, ob für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten des Betroffenen auf dem Arbeits- markt übliche Arbeitsplätze vorhanden sind.
Nicht in Betracht kommen nach dieser Sichtweise für die Betroffenen Tätig- keiten, die auf dem Arbeitsmarkt unüblich sind, also insbesondere auf die be- sonderen Bedürfnisse einzelner Versicherter zugeschnitten sind. Ob ein Ar- beitsplatz im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenver- sicherung oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicher- ten einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.
Das Bundessozialgericht, das diese so genannte „konkrete Betrachtungsweise“ mit Entscheidungen des Großen Senats aus dem Jahre 1969 (11. Dezember 1969 – G S 2/68) und 1976 (10. Dezember 1976 – G S 2/75) eingeführt hat, spricht in ständiger Rechtsprechung solche arbeitsmarktbedingten Erwerbs- minderungsrenten zu. Hinsichtlich des Umfangs der Zahlungen der Rentenver- sicherung für solche Renten sind bisher einige Fragen offen geblieben.Drucksache 16/1273 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
 
Hallo,

Das "nicht vermittelbar" auf absehbare Zeit bezieht sich höchstwahrscheinlich auf den "alten" Job.

Das Problem ist die Verweisung, welche die DRV aufgrund des Leistungsbildes vornehmen kann.

Es liegt aber auch noch im Ermessen des Sachbearbeiters, wie dieser den Sachverhalt beurteilt - notfalls in Widerspruch und gegebenenfalls Klage gehen. Als Begründung würde ich hier die nicht vorhandene Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anführen.

Bleibt aber zunächst abzuwaren, wie der zuständige Sachbearbeiter das ganze beurteilt und ob er den Rentenantrag zurück weist. Sobald Du hier näheres weißt, die Eckdaten der eventuellen Ablehnung hier posten, damit man hierauf entsprechend reagieren kann.

Hier eine konkrete Aussage zu fällen, ob das für einen positiven Rentenbescheid reicht, ist wie ein Blick in die Kristallkugel - vieles liegt, wie erwähnt, in der Auffassung des Sachbearbeiters.

Gruß mit der Hoffnung, dass Dein Sachbearbeiter so gut ist wie meiner
Jürgen
 
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