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Anwaltskanzlei

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas MarkM
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

MarkM

Erfahrenes Mitglied
Hallo,
Vielleicht ist die Frage hier etwas ungewöhnlich aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

Wegen Ablehnung auf Leistung meiner BU-Versicherung habe ich einen Anwalt beauftragt..(leider mit vergütungsvereinbarung) nun habe ich bereits zu spüren bekommen was das bedeutet. Das“Verfahren“ ist noch außergerichtlich. Aber bereits jetzt sind die Kosten die von meiner Rechtsschutzversicherung (vor dem Gerichtsverfahren laut streitwert) übernommen werden überschritten. Ganz verstehe ich das halt leider auch nicht.

Aber ich habe große Angst das mich das noch viel mehr kosten wird. Die Versicherung bezahlt ja die RVG Gebühren. Und der Anwalt kostet 280€/stunde

Ich frage mich nun ob es sinnvoll ist den Anwalt zu wechseln? Ist das möglich? Falls ja Was kann das zusätzlich kosten? Also da die Versicherung ~4000€ bezahlt hat (streitwertabhängig) nehme ich an, das theoretisch ein Anwalt ja jedes Mal mindestens diesen Satz bekommen muss?! Wäre es theoretisch möglich (keine Ahnung ob das Sinn macht) einen anderen Anwalt für das klageverfahren zu beauftragen ohne das mit kosten entstehen?

Sorry ich danke für eure Hilfe
 
Hallo @MarkM,
Du bist der Herr des Verfahrens, also kannst Du jederzeit den Anwalt wechseln. Gerade auch vor Klageerhebung als Zeitpunkt sicher besser als in einem laufenden Verfahren.
Ist schon etwas abgezockt, wenn neben einer Rechtsschutzversicherung auch noch private Zahlungen fließen sollen. Wenn der Anwalt mit den RVG-Geldern nicht klarkommt, z.Bsp. wegen Umfang usw. dann müßte dieser sich an die Rechtsschutz wenden.
Wennn Du jetzt kurz vor Klage stehst, dann sollte die Rechtsschutz das Klageverfahren wieder übernehmen. Wenn die Zusagen machen, dann eigentlich immer 1. außergerichtlich 2. Klageverfahren 3. Berufung. So kenne ich das jedenfalls bisher. Einfach mal anrufen und nachfragen.

Gruß von der Seenixe
 
Es ist Doppelt scheiße…1. habe ich dem vorher gesagt ich muss informiert werden bevor mir kosten entstehen und außerdem weil sowas ja auch Angst macht ich habe sowieso wenig Geld aktuell.

Also das ich den Anwalt wechseln kann weiß ich im Prinzip. Aber irgendwo ist es ja logisch das der neue Anwalt auch Geld braucht um sich ein zu arbeiten. Die Frage ist nur, ob ich das vermeiden könnte wenn ich den anwaltswechsel mit dem klageverfahren verbinde. Und ja die Zusage ist bisher außergerichtlich ich werde wohl bezüglich des Wechsels mit meiner Versicherung sprechen…

Aber was ich nicht weiß,abschätzen kann oder verstehe und Wrobel die Versicherung sicher nicht helfen kann ob das gleiche Problem wieder im klageverfahren aufkommen kann das mir kosten entstehen. Meine deckungssumme ist unbegrenzt aber sicher nur der RVG Stundenlohn oder so ähnlich
 
Hallo MarkM,

wie ist die Vergütungsvereinbarung formuliert? Hast du darin keine Grenze gesetzt, z.B., dass ein bestimmter Stundenumfang nicht überschritten werden darf ohne weitere Vereinbarung? Und was sagt die Vereinbarung aus über den Inhalt, wobei dein RA dich unterstützen soll, z.B. beim / im Schlichtungsverfahren?

Eine Vergütungsvereinbarung ist ein Vertrag und wenn der nicht wegen Stundenumfang oder Inhalt (Vertretung im Vorverfahren) ausläuft oder sich selbst erledigt, dann kannst du ihn kündigen.

Für das Vorverfahren hast du die Vergütungsvereinbarung geschlossen, du bist nicht daran gebunden, dies auch für ein Klageverfahren zu tun.

Ich würde das mit der RSV (Rechtsschutzversicherung) durchsprechen.

LG

Nachtrag
Du schreibst:
1. habe ich dem vorher gesagt ich muss informiert werden bevor mir kosten entstehen
Solche Verabredungen müssen in der Vereinbarung stehen, also schriftlich festgehalten werden, um sich darauf berufen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich habe das nicht schriftlich festgehalten. Wie sagt man so schön? Hinterher ist man immer schlauer.

Ich habe bin auf das gesagte vom Anwalt verlassen „mit dem Betrag müssten wir so erstmal hinkommen“ aber ich werde erst einmal alles stoppen und mit der Versicherung sprechen.

„Diese Vergütungsvereinbarung kann nur gekündigt werden, indem das jeweilige Mandat, also der jeweilige
Auftrag gekündigt wird. Eine Kündigung ist fristlos möglich.“

Kann man nachsehen wie hoch die RSV Vergütung eines Anwalts im Gerichtsverfahren Sozialgericht sind? Theoretisch müsste ja alles was über diesem Satz ist von mir selbst bezahlt werden?! Wie gesagt ich bin leihe auf dem Gebiet und verstehe fast nur Bahnhof

Auch das letzte Gespräch mit dem Anwalt hat mich 160€ gekostet für 45 Minuten das ist verrückt
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Handle nicht ohne die Abschätzung der Folgen: Das Mandat würde ich keineswegs spontan kündigen!
Besprich das mit der RSV.

Die Vereinbarung muss doch enthalten, worin der RA tätig wird.
Eigentlich ist das immer nur ein Verfahrensschritt, also Vorverfahren oder 1. Instanz oder 2. Instanz etc.
Jedenfalls kenne ich das so.
Dann wäre das Mandat bei dir beendet, bevor die Klage eingereicht wird.
Wenn du das Mandat jetzt kündigst, brauchst du vielleicht einen neuen RA im Vorverfahren - je nachdem, wo du stehst, kann das schwierig sein, einen neuen RA zu finden mitten im Vorverfahren.

Du kannst für das Klageverfahren schon suchen, wer dich vertreten könnte. Vielleicht berät dich die RSV.

Dies ist der normale untere Stundensatz, keineswegs verrückt:
“das letzte Gespräch mit dem Anwalt hat mich 160€ gekostet für 45 Minuten“
Aber wie es sich verhält, wenn der RA gleichzeitig mit der RSV abrechnet, weiß ich nicht.

Wie bist du denn mit den Ergebnissen zufrieden? Vielleicht läuft alles gut und du brauchst keine Klage?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich werde morgen mit der Versicherung meine Möglichkeiten besprechen. Fakt ist das der Anwalt für die Arbeit bis Mitte Dezember 700€ Nachzahlung von mir will und für 3 Stunden bei Zeiten 925€ das ist ein Wort zum Sonntag und viel mehr kann ich nicht zahlen.

Naja wie zufrieden bin ich? Er hat einen haltlosen bzw. Nicht durchsetzbaren wiederspruch verfasst und als letztes bot die BU Versicherung an erneut zu prüfen und es sollen noch Akten nachgereicht werden. Diese hat er angefordert usw. Im Prinzip Dinge die ich selbst auch machen kann. Aber ich wusste ja vorher auch nicht wie das verläuft und wie schnell das Kontingent aufgebraucht ist.

Ob ich eine Klage brauche weiß ich nicht. Das Problem ist das die BU einen Ausschluss hat „hörminderung und folgen“

Ich habe (vielleicht erinnerst du dich) durch einen SHT eine Verstärkung meiner Hörstörungen und Tinnitus bekommen. Dadurch Schlafstörungen,schwre Depression. Außerdem ständige Migräne und spannungskopfschmerzen.

Die Versicherung hat gesagt da hörminderung und folgen ausgeschlossen sind müssten sie nicht leisten, da es auf diese Störung zurück zu führen sei.

Andererseits habe ich Leistungen bei einer zweiten bu Selbstständig durchsetzen können. Allerdings ohne Ausschlüsse
 
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