Hallo ich bin neu hier,
Wir haben Klage wegen Anwaltshaftung aus einem Vorrangegangenen Arzthaftungsprozess erhoben, ob wohl aus dem vormaliegen Prozess zu sehen ist das der Anwalt Misst gebaut hatte in dem er es Unterlassen hatte sämtliche Folgeschäden Haushaltsführungsrente, Schadensersatz, Verdienstausfall usw. mit einzuklagen ( Feststellungsantrag ). Selbst als ein Vergleich geschlossen wurde hielt der Anwalt es nicht für nötig die Folgeschäden noch mit einzubinden die für einen Vergleich in Arzthaftungssachen sehr wichtig sind. Nun nehmen wir den Anwalt in Haftung, in der Klage wird peniebel auf die Fehler des EX Anwalts hin gewiesen, es gab mehere Schriftwechsel mit der Gegenseite, nun liegt die Akte dem Richter vor. Wir mussten noch eine Stellungnahme zu einem Schriftsatz der Gegenseite abgeben, bevor diese dem Richter vorlag bekamen wir einen Brief von dem Richter wo er uns rät die Klage zurückzunehmen. Auch unsere Beweisangebote werden von ihm Ignoriert, wir haben einen Antrag den Richter wegen Besorgnis der Befangeheit abzulehnen gestellt, was nicht klappte, nun sofortige Beschwerde eingelegt. In wie weit ist der Richter hier Befangen/ Unparteisch? Wir befürchten das dieser Richter bereits sein Urteil gefällt hat und nun nicht mehr Opjektiv Urteilen wird. Hoffe das hier jemand ist der mir weiter helfen kann. MfG bab
Wir haben Klage wegen Anwaltshaftung aus einem Vorrangegangenen Arzthaftungsprozess erhoben, ob wohl aus dem vormaliegen Prozess zu sehen ist das der Anwalt Misst gebaut hatte in dem er es Unterlassen hatte sämtliche Folgeschäden Haushaltsführungsrente, Schadensersatz, Verdienstausfall usw. mit einzuklagen ( Feststellungsantrag ). Selbst als ein Vergleich geschlossen wurde hielt der Anwalt es nicht für nötig die Folgeschäden noch mit einzubinden die für einen Vergleich in Arzthaftungssachen sehr wichtig sind. Nun nehmen wir den Anwalt in Haftung, in der Klage wird peniebel auf die Fehler des EX Anwalts hin gewiesen, es gab mehere Schriftwechsel mit der Gegenseite, nun liegt die Akte dem Richter vor. Wir mussten noch eine Stellungnahme zu einem Schriftsatz der Gegenseite abgeben, bevor diese dem Richter vorlag bekamen wir einen Brief von dem Richter wo er uns rät die Klage zurückzunehmen. Auch unsere Beweisangebote werden von ihm Ignoriert, wir haben einen Antrag den Richter wegen Besorgnis der Befangeheit abzulehnen gestellt, was nicht klappte, nun sofortige Beschwerde eingelegt. In wie weit ist der Richter hier Befangen/ Unparteisch? Wir befürchten das dieser Richter bereits sein Urteil gefällt hat und nun nicht mehr Opjektiv Urteilen wird. Hoffe das hier jemand ist der mir weiter helfen kann. MfG bab