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Anwaltsgebühren SG-LSG-BSG

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

wer denkt, dass ein Sozi- Anwalt vor den Sozialgerichten reich wird, der
soll mal die u. g. Beträge anschauen!

Da ist in der Regel auch die Zeit mit den Mandanten (Besprechungsthermine-Anrufe-durchlesen von Schreiben, den Mandanten anschreiben usw.) mit eingeschlossen.

Info:
SG:
Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG von € 40,00 bis € 460,00.

Terminsgebühr von Nr. 3106 VV RVG von € 20,00 bis € 380,00.

Pauschale für Post telekom.. Nr. 7002 VV RVG ca. 20€

ggf. Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG je nach dem...

Abwesenheitsgeld Nr. 7005 VV RVG ca. 20€

+ MWST

LSG:
Verfahrensgebühr Nr. 3204 VV RVG von € 50,00 bis € 570,00.

Terminsgebühr von Nr. 3205 VV RVG von € 20,00 bis € 380,00


Info und Quelle:

http://www.recht-interessantes.de/kosten-faq/rechtsanwaltsgebuehren-sozialrechtliches

http://www.ra-kotz.de/gebuehren_sozr.htm

http://anwaltsblatt.anwaltverein.de...files/Mayer Seiten aus AnwBl-Online-252-5.pdf


Grüße

Siegfried21
 
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