Hallo,
am besten stelle ich mich erst einmal vor.
Mein Name ist Frank, ich bin 38 und wohne in Sachsen-Anhalt. Ich bin Kraftfahrer FSK 2.
2009 war ich in einen Fahrradunfall verwickelt, unverschuldet. Ich bin seit diesem Unfall krank geschrieben und beziehe Krankengeld.
Der Unfallgegner ist minderjährig, nicht versichert und eine Schadensersatzklage von mir wurde abgewiesen, wegen mangelndem öffentlichen Interesse.
Seit diesem Unfall habe ich körperliche Einschränkungen und habe eine berufliche Reha bei der RV beantragt.
Die RV teilte mir mit, das man erst eine medizinische Reha machen möchte um eiunzuschätzen wie man weiter Verfahren kann.
Bei dieser beruflichen Reha kam heraus das ich als Kraftfahrer nicht mehr arbeiten kann und das ich im Arbeitsleben eingeschränkt bin. Auch wurde die Empfehlung an einer beruflichen Reha genannt. Ein Gespräch mit dem Rehabeautragten fand statt und auch dort wurde bejat, dass eine berufliche Reha Sinn machen würde.
Die RV hat nun aber den Antrag zur beruflichen Reha abgelehnt, mit der Begründung, dass ich den Beruf des Werbekaufmanns erlernt habe und dort arbeiten kann.
Ich muß dazu sagen, das ich seit 1998 nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet habe und auch hat sich das Berufsbild komplett geändert, deswegen auch eine neue Berufsbezeichnung.
Erschwerend kommt hinzu das es in diesem Beruf in meiner Region keinerlei Stelle bzw. Bedarf vorhanden ist.
Das heißt im Umkehrschluss, dass ich in die Arbeitslosigkeit getrieben werde.
Auch kann ich mir schlecht vorstellen das mich jemand mit meinen Einschränkungen als Werbekaufmann einstellt.
Hat hier vielleicht jemand eine Idee oder Ratschläge wie ich mich wehren kann? Ein Widerspruch wird gerade von mir formuliert.
Wenn noch Angaben benötigt werden, einfach mal fragen.
Grüße
Frank
am besten stelle ich mich erst einmal vor.
Mein Name ist Frank, ich bin 38 und wohne in Sachsen-Anhalt. Ich bin Kraftfahrer FSK 2.
2009 war ich in einen Fahrradunfall verwickelt, unverschuldet. Ich bin seit diesem Unfall krank geschrieben und beziehe Krankengeld.
Der Unfallgegner ist minderjährig, nicht versichert und eine Schadensersatzklage von mir wurde abgewiesen, wegen mangelndem öffentlichen Interesse.
Seit diesem Unfall habe ich körperliche Einschränkungen und habe eine berufliche Reha bei der RV beantragt.
Die RV teilte mir mit, das man erst eine medizinische Reha machen möchte um eiunzuschätzen wie man weiter Verfahren kann.
Bei dieser beruflichen Reha kam heraus das ich als Kraftfahrer nicht mehr arbeiten kann und das ich im Arbeitsleben eingeschränkt bin. Auch wurde die Empfehlung an einer beruflichen Reha genannt. Ein Gespräch mit dem Rehabeautragten fand statt und auch dort wurde bejat, dass eine berufliche Reha Sinn machen würde.
Die RV hat nun aber den Antrag zur beruflichen Reha abgelehnt, mit der Begründung, dass ich den Beruf des Werbekaufmanns erlernt habe und dort arbeiten kann.
Ich muß dazu sagen, das ich seit 1998 nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet habe und auch hat sich das Berufsbild komplett geändert, deswegen auch eine neue Berufsbezeichnung.
Erschwerend kommt hinzu das es in diesem Beruf in meiner Region keinerlei Stelle bzw. Bedarf vorhanden ist.
Das heißt im Umkehrschluss, dass ich in die Arbeitslosigkeit getrieben werde.
Auch kann ich mir schlecht vorstellen das mich jemand mit meinen Einschränkungen als Werbekaufmann einstellt.
Hat hier vielleicht jemand eine Idee oder Ratschläge wie ich mich wehren kann? Ein Widerspruch wird gerade von mir formuliert.
Wenn noch Angaben benötigt werden, einfach mal fragen.
Grüße
Frank