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Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas FHM
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

FHM

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
am besten stelle ich mich erst einmal vor.

Mein Name ist Frank, ich bin 38 und wohne in Sachsen-Anhalt. Ich bin Kraftfahrer FSK 2.

2009 war ich in einen Fahrradunfall verwickelt, unverschuldet. Ich bin seit diesem Unfall krank geschrieben und beziehe Krankengeld.

Der Unfallgegner ist minderjährig, nicht versichert und eine Schadensersatzklage von mir wurde abgewiesen, wegen mangelndem öffentlichen Interesse.

Seit diesem Unfall habe ich körperliche Einschränkungen und habe eine berufliche Reha bei der RV beantragt.
Die RV teilte mir mit, das man erst eine medizinische Reha machen möchte um eiunzuschätzen wie man weiter Verfahren kann.

Bei dieser beruflichen Reha kam heraus das ich als Kraftfahrer nicht mehr arbeiten kann und das ich im Arbeitsleben eingeschränkt bin. Auch wurde die Empfehlung an einer beruflichen Reha genannt. Ein Gespräch mit dem Rehabeautragten fand statt und auch dort wurde bejat, dass eine berufliche Reha Sinn machen würde.

Die RV hat nun aber den Antrag zur beruflichen Reha abgelehnt, mit der Begründung, dass ich den Beruf des Werbekaufmanns erlernt habe und dort arbeiten kann.

Ich muß dazu sagen, das ich seit 1998 nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet habe und auch hat sich das Berufsbild komplett geändert, deswegen auch eine neue Berufsbezeichnung.
Erschwerend kommt hinzu das es in diesem Beruf in meiner Region keinerlei Stelle bzw. Bedarf vorhanden ist.
Das heißt im Umkehrschluss, dass ich in die Arbeitslosigkeit getrieben werde.

Auch kann ich mir schlecht vorstellen das mich jemand mit meinen Einschränkungen als Werbekaufmann einstellt.

Hat hier vielleicht jemand eine Idee oder Ratschläge wie ich mich wehren kann? Ein Widerspruch wird gerade von mir formuliert.

Wenn noch Angaben benötigt werden, einfach mal fragen.

Grüße
Frank
 
Hallo Frank,

erstmal HERZLICH WILLKOMMEN IM FORUM

ui, für MICH tun sich erstmal ein paar Fragen/Überlegungen auf:

war ich in einen Fahrradunfall verwickelt, unverschuldet

Warst Du auf dem Fahrrad und der/die Minderjährige auch oder wie? Wie alt war das Kind?
Es gibt eine Altersgrenze, wo die Eltern haften für die Schäden, die ihr Kind "anrichtet".

das man erst eine medizinische Reha machen möchte um eiunzuschätzen wie man weiter Verfahren kann.

Bei dieser beruflichen Reha kam heraus
Tippfehler?

Die RV hat nun aber den Antrag zur beruflichen Reha abgelehnt, mit der Begründung, dass ich den Beruf des Werbekaufmanns erlernt habe und dort arbeiten kann.
Hier muss ich mich selber schlau machen, wie es denn dann ist, wenn man in dem erlernten Beruf (aber nicht ausgeübten Beruf) arbeiten KANN!
Vielleicht weiß jemand Anderes mehr hierüber!

das mich jemand mit meinen Einschränkungen
WELCHE Einschränkungen hast Du denn?
Was sagt das Versorgungsamt - GdB oder MdE - auf was?

Ein bisschen Mehr wäre nicht übel.

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo,
dann will ich mal versuchen die Fragen zu beantworten.

Beide waren auf dem Fahrrad. Der Jugendliche (unter 16) hat mich umgefahren.

Tippfehler, sollte medizinische Reha heißen.

Folgende Einschränkungen:
Leichte bis mittelschwere Arbeiten
Arbeiten im Wechsel von Stehen, Gehen und Sitzen.
Keine Nachtschicht wegen festgestellter Diabetes Typ 2
Keine Arbeiten mit überwiegend einseitiger Körperhaltung, ständiges Bücken, ständiges Hocken, ständige Überkopfarbeit, häufige Torsionsbewegung der Wirbelsäule.

Versorgungsamt? GdB, MdE wurde nicht definiert.
Es liegt auch nur der Entlassungsbericht der med. Reha vor.

Grüße
Frank
 
Hallo Frank,

wenn ich das hier lese
eine Schadensersatzklage von mir wurde abgewiesen, wegen mangelndem öffentlichen Interesse.
, dann gehe ich davon aus, dass Du eine Strafanzeige bei der Polizei gemacht hast, richtig?
Was ist denn mit der Haftpflichtversicherung der Eltern? DIE wären Dein richtiger Ansprechpartner!

Die Einschränkungen, die Du aufgezählt hast, beinhalten aber nicht Deine Beschwerden! Der Reha-Entlassbericht legt hier nur dar, welche Arbeiten Du nicht mehr aufführen kannst. Was waren / sind Deine gesundheitlichen Schäden?

Was sagt Dein Arzt?

Hast Du mal in dem Thread von kbi1989 nachgeschaut? Hast Du Dich mal von Deinem Anwalt beraten lassen? Hast Du eine private Unfallversicherung (PUV)?

Nutze doch mal oben rechts die "Such-Funktion"!

Weiß hier niemand Anderer einen Rat?
Kann die DRV eine berufliche Reha, obwohl in dem erlernten Beruf keine Chance mehr gegeben ist, ablehnen?
Ich fürchte fast JA.

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo FHM,

Ich befürchte fast ja das die RV eine berufliche Reha ablehnen kann denn wenn Sie Dich auf Weiterbildung in Deinem erlernten Beruf schicken ist für Sie billiger. Wie Herzblut schon schreibt welche Einschränkungen hast Du worauf Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst?
 
Guten Morgen.
Die Eltern haben keine Haftpflichtversicherung.
Ja, Strafanzeige bei der Polizei wurde gestellt.

Meine Beschwerden sind Schädigung der HWS (pseudoradikuläres Schmerzsyndrom), der LWS (pseudoradikuläres Schmerzsyndrom) und Knorpelschaden im Knie (rettropatellare Chondromalazie). Dazu kommt eine Belastungsinsuffizienz (von der keiner weiß woher die rührt) und Schmerzen im Schultergelenk.

Vor dem Unfall war ich beschwerdefrei.

Bei einem Anwalt war ich noch nicht, aber so wie ich die Sache ist das wohl ratsam.

Ja, ich habe eine PUV, welche aber meinen Rehaaufenthalt nicht zahlen möchte. Da streite ich mich auch. Die sagen das die diagnostizierten Schäden keine Folgen des Unfalls sind.

Den Thread von kbi1989 habe ich gelesen.
Wenn ich eine Stelle als Werbekaufmann bzw. Kaufmann für Marketingkommunikation finden würde, dann bin ich mir relativ sicher das ich so ohne weiteres die geforderten Anforderungen nicht erfülle. Ich bin einfach zu lange raus und es hat sich einiges geändert. Deswegen auch die neue Berufsbezeichnung.
Also muß mir die DRV nachweisen das ich den Beruf des Werbekaufmann / Kaufmann für Marketingkommunikation ausüben kann ohne dabei unter- bzw. überfordert zu sein?
Auch muß die DRV offene Stellen in diesem Beruf aufweisen und ein "Null-Bedarf" ist evtl. ein Auschlußgrund für den Beruf?

Selbst wenn ich in meinem erlernten Beruf weitergibldet werde, dann kommt danach die Arbeiotslosigkeit. Das kann doch nicht sein, dass ich mit beiden Beinen im Leben stehe und durch einen unverschuldeten Unfall in die Arbeitslosigkeit getrieben und sozial abgestuft werde.

Grüße
Frank
 
Hallo FHM, so ist es leider in Deutschland das die DRV und BG´s am längeren Hebel sitzen und Dich in die Arbeitslosigkeit treiben auch wenn Du nichts dafür kannst da hilft nur ein Anwalt weiter und das kann dann u.U. auch sehr lange dauern bis es vor das Sozialgericht geht die Behörden haben ungeahnte Möglichkeiten um das heraus zu zögern.
Also ich würd Dir raten einen Anwalt zu nehmen und erst mal Widerspruch um dann zu klagen.

LG mitmach
 
Hallo,

Die sagen das die diagnostizierten Schäden keine Folgen des Unfalls sind.
Ich denke mal, dass Du nach Deinem Unfall in ärztlicher Behandlung warst. Was hat der damalige Arzt denn diagnostiziert?
WIE begründet denn die PUV die Aussage, dass die Schäden KEINE Unfallfolgen sind? Hat das ein SB gesagt/geschrieben? Hat der 'SB eine medizinische Ausbildung? Wohl kaum!

Ja, ich habe eine PUV, welche aber meinen Rehaaufenthalt nicht zahlen möchte.
Die PUV zahlt auch keine Reha-Aufenthalt nach meinem Wissen. Dafür sind die Krankenkassen, BGén oder die DRV zuständig! Das ist m.W. nach korrekt. Da brauchst Du Dich nicht zu streiten.

Und wenn die Eltern nicht haftpflichtversichert sind, wirst Du wohl - glaube ich - von dort auch keine Entschädigungen bekommen (wo nix ist.....)

Lass Dich von einem FACHanwalt für Versicherungsrecht (und evtl. auch Sozialrecht) beraten.

Und nutze die Suchfunktion und/oder "Tante Google" .....

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo.
alle geäußerten Diagnosen können mit einem Unfall zu zun haben, können aber auch jederzeit degenerativer Natur sein. Dass die PUV nichts macht, ist ganz logisch. Die Rentenversicherung ist hier auch der eventuell falsche Ansprechpartner, die Agentur für Arbeit oder Arge sollte hier der Ansprechpartner sein. Du solltest auch schnellstmöglich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die Rentenversicherung hat auf der einen Seite natürlich auch Recht. Du hast eine Ausbildung, kannst in Deinem gewünschten Beruf (Kraftfahrer) nicht mehr arbeiten, warum sollen sie Dir eine andere Alternative zur Verfügung stellen. Die berufliche Rehabilitation ist eine primäre Aufgabe der Arge

Nein, leider wird Dich keiner an die Hand nehmen und Dir einen neuen Weg zeigen, alle können Dich nur unterstützen.

Gruß von der Seenixe
 
Wieso die Arge?
Im Moment befinde ich mich noch in einem Beschäftigungsverhältnis, ich bin nicht arbeitslos.
Oder ist die Arge auch der Ansprechpartner für die Menschen die von Arbeitslosigkeit bedroht sind?

Die Ärzte und meine KK haben mir geraten zur DRV zu gehen und den Antrag zu stellen, deswegen habe ich den ja auch dort gestellt.

Es soll mich ja auch keiner an die Hand nehmen ;) Kommt das falsch rüber? Ich wollte eigentlich nur Tipps bzw. Ratschläge haben.

Bei der PUV geht es um das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld für den Zeitraum der medizinischen Reha, nicht um die Kostenübernahme der Reha an sich. Dies wurde von der DRV übernommen.

Es steht im Entlassungsbericht das ich mit Diabetes Typ 2 keine Nachtschicht arbeiten soll.

Grüße
Frank
 
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