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Antrag gestellt auf dem Versorgungsamt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas sami78
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

sami78

Mitglied
Hallo @ all!

Hab da mal eine Frage!

Ich habe den Antrag wegen meinem Arbeitsunfall in 2007 gestellt (Ich bin gestürzt als ich bei der Arbeit den Rettungsweg benutze. Dieser ging einen kleinen Abhang hinunter, wo Rundhölzer als Tritt eingelassen waren. Das erst war nicht richtig befestigt . Also mit blossen Auge nicht erkennbar. Ich fiel hin und stürzte mit dem Rücken auf das andere Rundholz!). LWK 1 Fraktur mit Hinterkantenabbruch. Ventral li. und dorsal versteift über 2 segmente (Th12-L1). Im September 2008 ME der hinteren Versteifung (Fixateur Interne). Seitliche Versteifung muss drin bleiben bis end of life. <<<< zur Vorgeschichte!

So hab ich imoment angegeben nur wegen dem Arbeitsunfall. Kann ich denn auch mitangeben bei einem Widerspruch, dass ich zur orthotstatischen Hypotonie (Im schlimmsten Fall kann es so durch Minderdurchblutung des Gehirns zu einer Ohnmacht oder Synkope kommen! So ist es bei mir) mit Kollaps neige sowie Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten<- Hatte eine Gallenwegsstauung durch die Einahme der Medikamente mit 3 fachen Leberwerten als normal sowie Gelbsucht, Koliken Juckreiz, Fettunverträglichkeit? Und dies kann jederzeit wiederkommen lt. des Internisten (Facharztes für Leberkrankheit)! Ebenfalls gibt es ein Gallenleiden in der Familie mütterlichseits! Über zwei Generationen. Also meine Mutter und meine Grossmutter! Ebenfalls fehlt mir durch die 2. Wirbelsäulenop die 10. Rippe links. Steht zwar in den Artberichten die ich mit eingesandt habe, aber ob das berücksichtig wird ist eine andere Frage!

Jetzt meine eigentliche Frage. Kann man mir dann dadurch einen Strick drehen bei der BG, wegen der Kollapsneigung und mir dann ausgelegt wird dass ich evtl. bei dem Unfall eine Synkope (also in Ohnmacht gefallen bin) hatte?

Asso ich hab hier im Forum von vielen gelesen dass sie schon den GdB haben auch wenn trotzdem der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. In meinem Fall würde das Versorgungsamt erst tätig werden wenn das abgeschlossen Gutachten von der BG vorliegen würde:confused:. Hab da so meine Zweifel, ob das alles mit Guten Dingen abläuft.

lg Sami
 
Synkope

Jetzt meine eigentliche Frage. Kann man mir dann dadurch einen Strick drehen bei der BG, wegen der Kollapsneigung und mir dann ausgelegt wird dass ich evtl. bei dem Unfall eine Synkope (also in Ohnmacht gefallen bin) hatte?

Hallo Sami78,

sicherlich könnte die BG aus allen dingen einen Strick drehen, falls sie wollte und dies versucht sie meiner Erfahrungen mit jedem einzelnen Strohhalm der sich ihr anbietet. Sie bedient sich der menschenverachtenden Mittel der sogeannten Psychologischen Kriegsführung und sie ist darin wirklich geschult. Derb und dreckisch bis auf das Messer!

Dennoch zu Deiner Beruhigung: damals wurde ja sicherlich nicht dokumentiert das der Grund des Sturzes eine Synkope war sondern das ausrutschen als solches. Also hat die BG keine Möglichkeit im nachhinein als Grund eine Synkope als Ursache heranzuziehen. Außer es wurde damals so angegeben oder wird in Gutachten als Grund aufgeführt!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo hollis

Erstmal danke:).

Ich werd mir sowieso alles genau notieren damit ich nix vergesse, wenn ich zu meiner RA gehe. Werde diesen Grund auch ansprechen ob ich das in einem Widerspruch mit angeben kann.

lg Sami
 
Hallo,

ich würde beim Versorgungsamt alles angeben, nur so kann der Behinderungsgrad richtig ermittelt werden und Du bestmögliche Vergünstigungen erhalten!

Wenn Du Dir aber nicht sicher bist, ob Dir ein Strick gedreht wird, kannst Du ja evtl. der Weitergabe Deiner BG-unabhängigen Berichte widersprechen und sie auf ihre Schweigepflicht aufmerksam machen, bzw. wenn Du ein Schreiben bekommst, dass sie alles weitergeben dürfen, dann nicht unterschreiben!

Alles Gute!
Santafee
 
@ hollis

das mit der ortostatischen hypotonie wurde nicht angegeben nur das ausrutschen auf diesen stufen (rundhölzer)

@ santafee

danke für den tip, werd ich mir merken :)

Hier nochmal Auszug GDB Tabelle

Funktionelle kardiovaskuläre Syndrome, (z.B. orthostatische Fehlregulation) mit stärkeren Beschwerden und Kollapsneigung10 - 20
Wirbelsäulenschäden mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten30 - 40

Hab aber leider zu den Narben nichts gefunden? Vielleicht weis da jemand noch was?



lg Sami
 
Hallo Sami,

Die Narben sind im Abschnitt 26.17 (Haut) der Anhaltspunkte der gutachterlichen Tätigkeit zu finden (googeln).

Da heißt es unter anderem: Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z.B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen u.ä. muß man außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigen. Diese Störungen bestimmen die Höhe des GdB/MdE-Grades.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, daß sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Besonders gilt dies bei Entstellung des Gesichts.

Nur leider wird das in der Praxis kaum angewandt. Ich habe eine ca. 15 cm lange, schlecht verwachsene Narbe quer über dem Schlüsselbein. Als Frau und gerade im Sommer (Trägershirts o. so) leide ich sehr darunter.Habe diese Narbe seit dem 17. Lebensjahr; selbst nach 30 Jahren habe ich mich nicht daran gewöhnt.
Aber das VA kann sich da überhaupt kein Urteil bilden.
Trotzdem nicht bewertet worden.

Ein Bekannter hatte nach einer Schädel-OP (Tumor) vor 25 Jahren, Narbenbrüche am Hinterkopf, die Schädeldecke fehlt außerdem auf ca. 5x5cm. Es drückt dort "wildes Fleisch" nach und hängt wie ein "Ei" am Hinterkopf. Wirklich kein netter Anblick.
Von den Beschwerden der Narben usw ganz zu schweigen. Kann nicht im Flugzeug fliegen( Verursacht Hirndruck-als wenn im einer das Gehirn rauszieht hinten), beruflich stark eingeschränkt, da er keine Helmpflicht befolgen kann. Motorrad fahren geht auch nicht ohne Helm.
Und was macht das VA: 0 GdB.
Eine Frechheit.

Oh, bin etwas abgeschweift, wollte nur mal darstellen, es wird schwer!

Ich wünsche Dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen! Meine Klage läuft schon.

LG, Tilley
 
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