sami78
Mitglied
Hallo @ all!
Hab da mal eine Frage!
Ich habe den Antrag wegen meinem Arbeitsunfall in 2007 gestellt (Ich bin gestürzt als ich bei der Arbeit den Rettungsweg benutze. Dieser ging einen kleinen Abhang hinunter, wo Rundhölzer als Tritt eingelassen waren. Das erst war nicht richtig befestigt . Also mit blossen Auge nicht erkennbar. Ich fiel hin und stürzte mit dem Rücken auf das andere Rundholz!). LWK 1 Fraktur mit Hinterkantenabbruch. Ventral li. und dorsal versteift über 2 segmente (Th12-L1). Im September 2008 ME der hinteren Versteifung (Fixateur Interne). Seitliche Versteifung muss drin bleiben bis end of life. <<<< zur Vorgeschichte!
So hab ich imoment angegeben nur wegen dem Arbeitsunfall. Kann ich denn auch mitangeben bei einem Widerspruch, dass ich zur orthotstatischen Hypotonie (Im schlimmsten Fall kann es so durch Minderdurchblutung des Gehirns zu einer Ohnmacht oder Synkope kommen! So ist es bei mir) mit Kollaps neige sowie Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten<- Hatte eine Gallenwegsstauung durch die Einahme der Medikamente mit 3 fachen Leberwerten als normal sowie Gelbsucht, Koliken Juckreiz, Fettunverträglichkeit? Und dies kann jederzeit wiederkommen lt. des Internisten (Facharztes für Leberkrankheit)! Ebenfalls gibt es ein Gallenleiden in der Familie mütterlichseits! Über zwei Generationen. Also meine Mutter und meine Grossmutter! Ebenfalls fehlt mir durch die 2. Wirbelsäulenop die 10. Rippe links. Steht zwar in den Artberichten die ich mit eingesandt habe, aber ob das berücksichtig wird ist eine andere Frage!
Jetzt meine eigentliche Frage. Kann man mir dann dadurch einen Strick drehen bei der BG, wegen der Kollapsneigung und mir dann ausgelegt wird dass ich evtl. bei dem Unfall eine Synkope (also in Ohnmacht gefallen bin) hatte?
Asso ich hab hier im Forum von vielen gelesen dass sie schon den GdB haben auch wenn trotzdem der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. In meinem Fall würde das Versorgungsamt erst tätig werden wenn das abgeschlossen Gutachten von der BG vorliegen würde
. Hab da so meine Zweifel, ob das alles mit Guten Dingen abläuft.
lg Sami
Hab da mal eine Frage!
Ich habe den Antrag wegen meinem Arbeitsunfall in 2007 gestellt (Ich bin gestürzt als ich bei der Arbeit den Rettungsweg benutze. Dieser ging einen kleinen Abhang hinunter, wo Rundhölzer als Tritt eingelassen waren. Das erst war nicht richtig befestigt . Also mit blossen Auge nicht erkennbar. Ich fiel hin und stürzte mit dem Rücken auf das andere Rundholz!). LWK 1 Fraktur mit Hinterkantenabbruch. Ventral li. und dorsal versteift über 2 segmente (Th12-L1). Im September 2008 ME der hinteren Versteifung (Fixateur Interne). Seitliche Versteifung muss drin bleiben bis end of life. <<<< zur Vorgeschichte!
So hab ich imoment angegeben nur wegen dem Arbeitsunfall. Kann ich denn auch mitangeben bei einem Widerspruch, dass ich zur orthotstatischen Hypotonie (Im schlimmsten Fall kann es so durch Minderdurchblutung des Gehirns zu einer Ohnmacht oder Synkope kommen! So ist es bei mir) mit Kollaps neige sowie Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten<- Hatte eine Gallenwegsstauung durch die Einahme der Medikamente mit 3 fachen Leberwerten als normal sowie Gelbsucht, Koliken Juckreiz, Fettunverträglichkeit? Und dies kann jederzeit wiederkommen lt. des Internisten (Facharztes für Leberkrankheit)! Ebenfalls gibt es ein Gallenleiden in der Familie mütterlichseits! Über zwei Generationen. Also meine Mutter und meine Grossmutter! Ebenfalls fehlt mir durch die 2. Wirbelsäulenop die 10. Rippe links. Steht zwar in den Artberichten die ich mit eingesandt habe, aber ob das berücksichtig wird ist eine andere Frage!
Jetzt meine eigentliche Frage. Kann man mir dann dadurch einen Strick drehen bei der BG, wegen der Kollapsneigung und mir dann ausgelegt wird dass ich evtl. bei dem Unfall eine Synkope (also in Ohnmacht gefallen bin) hatte?
Asso ich hab hier im Forum von vielen gelesen dass sie schon den GdB haben auch wenn trotzdem der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. In meinem Fall würde das Versorgungsamt erst tätig werden wenn das abgeschlossen Gutachten von der BG vorliegen würde
lg Sami