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anstehendes Regulierungsgespräch, stimmt Einschätzung des Anwalts?

maexchen354

Mitglied
Hallo ihr lieben,

nun ist es nach über einem Jahr soweit. Nachdem das GA des Haftpflichtversicherers vorliegt, läd diese zum Regulierungsgespräch ein. Das 1. Gespräch war irgendwann im Sommer. Daraufhin hatten wir einen 2. Vorschuss bekommen. ( Wir waren nicht beim Gespräch dabei )

Nun zu meiner Frage, wir sind schon sehr aufgeregt, sorry. Es hängt ja doch ganz schön was dran.

Wie ist Eure Erfahrung? Unser Anwalt hat ja eine Höhe an Schmerzensgeld genannt unter der er nicht rausgehen will. Ansonsten würde er klagen.
Gibt es hier wen wo die Vorstellung des Anwaltes akzeptiert wurde? Bzw wie weit gingen die Vorstellungen auseinander?

Zu dem Gutachten, es zeigt deutlich die Folgeschäden auf. Nichts wird heruntergespielt.

würde mich über eure Erfahrungen sehr freuen. Zwecks Summen auch gerne per PN. Öffentlich nenne ich gerne Summen wenn die Verhandlungen durch sind. :)

LG
 
Hallo maexchen354,

also wenn der AW nicht von seinen Forderungen runter möchte, braucht Ihr ja auch nicht hin gehen!
Denn wenn die Forderung für die Vers. ok wäre, hätten die schon bezahlt!
Und ganz ehrlich, jeder hat doch so seine Vorstellungen wie er ins Rennen geht!
Halte uns auf dem laufenden!
 
Die Höhe der Forderung weiss der Haftpflichtversicherung ja noch nicht. Das kommt erst in dem Gespräch ;) Da wurde ja auf das GA gewartet
 
Meine Erfahrung:

Monolog des Außenregulierers. :mad:
Friß oder Stirb Angebot. :mad:

Das was dort dann vereinbart wurde, hat die Versicherung später nochmals um 180° Grad gedreht und gehofft, das ich drauf reinfalle. :mad:
 
Hallo Tscharlie, natürlich einen Fachanwalt. Können nur Schmerzensgeld geltend machen. Alles andere geht über BG da es ein wegeunfall war. Ich wollte im Endeffekt nur mal Erfahrungen hören ob die Regulierungen so ca bei Euch in der Höhe wie vom Rechtsanwalt beziffert auch reguliert wurden.lg
 
Hallo
ich hatte ebenso wegeunfall -
ebenso BG - Fall , kurz vor gericht zwecks stevenslöschung
bei mir ging
Haushaltführungsschaden
vermehrte Bedürfnisse etc
Angehörigenschmerzensgeld --leider nicht

PS : WARUM GEHT KEIN HAUSHALTFÜHRUNGSSCHADEN
Antwort : dein Anwalt packt es nicht

Warum gehen keine vermehrten Bedürfnisse :?
Antwort : dein sch uper Anwalt ........... es .....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

bei mir geht es nur um MDE bei der BG --dh monatliche Rentenzahlungen

alles andere wurde mit Autoversicherung aus / be / verhandelt ...

bin gespannt was die anderen meinen ..

melde mich jetzt ab

Tschau

Tscharlie
 
Hallo,

die Haftpflichtversicherung ist eigentlich immer am schlechtesten dran ;-)
Bei mir wurde das Angebot der Haftpflichtversicherung x 8 genommen und gefordert und sie hat bezahlt. Die Haftpflicht hat die schlechtesten Karten von alle Versicherungen. Auch vor Gericht übrigens.
Ihr müßt Euch im klaren sein, was ihr wollt. Die Chancen, dass die Versicherung dann da mitspielt ist sehr hoch.

Gruß von der Seenixe
 
@maexchen

Dass bei einem Wegeunfall (!) der Haushaltsführungsschaden über die BG geltend gemacht werden kann, hast du geschrieben und damit einige verwundert.
(Wen das interessiert, der sucht danach in den Beiträgen von #maexchen.)
Du hast in dem anderen Thread mehr dazu geschrieben, auch von Höchstgrenzen der BG.

Bei der HPflV gibt es diese Höchstgrenzen per se nicht!
Machst du "den Rest" dann bei der HPflV geltend? Oder war dein Haushaltsführungsschaden eine kurzfristige Angelegenheit?

Für langfristig Verletzte ist der HHführungsschaden mit der Abgeltung über BG - ich habe nicht recherchiert, ob deine Aussage stimmt - ein Knallerangebot für die HPflV, denn der eigentliche Schaden liegt deutlich höher. Lebenslang erforderliche Hilfe bei der Haushaltsführung lässt sich nicht mit der von dir genannten Höchstgrenze der BG abgelten.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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