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Anspruch auf Rente?

stef1601

Nicht aktive Mitglieder
Mein Mann hatte vor c.a. 15 Jahren einen Unfall als er von der Arbeit nach Hause fuhr. Er stürzte mit dem Rad und seine Schulter war hin. Er hat nun Schrauebn und Platten inder Schulter und trotz Reha ist die Schulter nie mehr so belastbar wie davor. Er ist KFZ Mechaniker und die Schulter belastet ihn natürlich immer wieder.

Natürlich war das damals alles gemeldet worden.

Niemand hat meinem Mann damals gesagt, naja, er war ja noch jung, so 20 etwa, das er irgendwelche Ansprüche hätte geltend machen können.

Jetzt hat ihm jemand erzählt der selber eine Rente bekommt, er könnte eine solche auch bekommen, sogar Rückwirkend.

Kann mir jemand sagen ob das korrekt ist und wo wir da anfangen sollen? Ich bin total Ratlos auf diesem Gebiet.
 
Hallo und herzlich willkommen in unseren Forum.
Zu Deiner Sache: Wie ist es denn damals so abgelaufen? Wurde eine Unfallanzeige vom Arbeitgeber geschrieben oder und ein Eintrag in das Verbandsbuch getätigt? Weiterhin ist er doch bestimmt unmittelbar nach dem Sturz in eine medizinische Behandlung gekommen, wurde dies dort als Unfall hier als Wegeunfall aufgenommen?
 
Hallo Stef 1601,
wenn der Unfall damals gemeldet wurde, reicht ein Verschlimmerungsantrag des behandelnden Arztes egal welcher Fachrichtung an die BG.

Die BG wird dann schon prüfen lassen, ob sie evtl. in der Pflicht ist.

Nur jetzt beginnt Euer Part; denn die BG will nach Möglichkeit nicht zahlen.
Da er sehr lange mit dem Metall in der Schulter gelebt und gearbeitet hat, wird die BG natürlich von schicksalsbedingten Ursachen ausgehen, schliesslich hat er 15 oder mehr Jahre problemlos gearbeitet, ob mit oder ohne Schmerzen!

Jeder wird schliesslich älter und lahmer.

Bei Euch liegt der Nachweis der Ursache der Beschwerden aus dem damaligen Unfall.

Denkt immer daran, hinterhältiger und gemeiner als BG'en können nur Mafiosis sein

Ein betroffener
Paro
 
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