weichheimer
Mitglied
Servus und Hallo,
ich habe jetzt endlich den Bescheid meiner PUV bekommen.
Die schreiben jetzt folgendes.
das angeforderte Gutachten des Herrn Dr. liegt uns jetzt vor.
Der Arzt beurteilt darin die derzeitige Funktionsbeeinträchtigung des rechten Beines mit 1/5.
Eine Beurteilung der dauernden Funktionsbeeinträchtigung ist nach Aussage des Herrn Dr. jetzt noch nicht möglich,
da noch mit einer Veränderung des derzeitigen Zustandes zu rechnen ist.
Der Arzt empfiehlt deshalb eine abschliesende Begutachtung zum Ablauf des dritten Unfalljahres.
Entgegenkommenderweise würden lhnen anbieten, die derzeitige lnvalidität von 1/5 Beinwert ohne weitere medizinische Prülfung
als dauerndeFunktionsbeeinträchtigung anzuerkennen.
Die lnvaliditätsleistung errechnet sich wie folgt.
Grundlage ist die versicherte lnvaliditäitssumme von EUR Nach der Gliedertaxe (§ 7 I. (2) AUB) beläuft sich der lnvaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines auf 70 % . hiervon 1/5 = 14 %
Bei der vorgenannten lnvaliditätssumme errechnet sich somit eine lnvaliditätsleistung von EUR
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit unserem Angebot einverstanden sind.
Wir würden den O. g. Betrag dann auf lhr Konto Uberweisen.
Andernfalls werden wir auf Empfehlung des Arztes im November 2013 nochmals ein Gutachten in Auftrag geben.
Jetzt weiss ich nicht ob ich es annehmen soll. Hatte im Februar 2011 einen vorderen Kreuzbandriss.
Wurde zwei mal Operiert und habe immer noch Einschränkungen.
Ist 1/5 des Beines hier akzeptabel
Wie ist eure Meinung dazu?
Gruß weichheimer
ich habe jetzt endlich den Bescheid meiner PUV bekommen.
Die schreiben jetzt folgendes.
das angeforderte Gutachten des Herrn Dr. liegt uns jetzt vor.
Der Arzt beurteilt darin die derzeitige Funktionsbeeinträchtigung des rechten Beines mit 1/5.
Eine Beurteilung der dauernden Funktionsbeeinträchtigung ist nach Aussage des Herrn Dr. jetzt noch nicht möglich,
da noch mit einer Veränderung des derzeitigen Zustandes zu rechnen ist.
Der Arzt empfiehlt deshalb eine abschliesende Begutachtung zum Ablauf des dritten Unfalljahres.
Entgegenkommenderweise würden lhnen anbieten, die derzeitige lnvalidität von 1/5 Beinwert ohne weitere medizinische Prülfung
als dauerndeFunktionsbeeinträchtigung anzuerkennen.
Die lnvaliditätsleistung errechnet sich wie folgt.
Grundlage ist die versicherte lnvaliditäitssumme von EUR Nach der Gliedertaxe (§ 7 I. (2) AUB) beläuft sich der lnvaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines auf 70 % . hiervon 1/5 = 14 %
Bei der vorgenannten lnvaliditätssumme errechnet sich somit eine lnvaliditätsleistung von EUR
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Wir würden den O. g. Betrag dann auf lhr Konto Uberweisen.
Andernfalls werden wir auf Empfehlung des Arztes im November 2013 nochmals ein Gutachten in Auftrag geben.
Jetzt weiss ich nicht ob ich es annehmen soll. Hatte im Februar 2011 einen vorderen Kreuzbandriss.
Wurde zwei mal Operiert und habe immer noch Einschränkungen.
Ist 1/5 des Beines hier akzeptabel
Wie ist eure Meinung dazu?
Gruß weichheimer