Guten Tag!
Nach einem Freizeitunfall in 11-2010 hat meine priv. UV ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem mir 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit dauerhaft bestätigt wurde. Die Versicherung zahlte 2012 nur 10 % und gab 2013 erneut ein unfallchirurgisch/orthopäd. und ein internistisches Gutachten in Auftrag. Liegt mir seit 19.9.13 vor.
orthop. Gutachten = dauerhafte Minderung 10 %,
internistisches Gutachten = bisherige Minderung von 20 % besteht weiterhin,
Zusammenfassendes Gutachten = 10 % mit sich nicht herausgestellten internistischen Unfallfolgen.
Für mich ist die Zusammenfassung widersprüchlich und natürlich stellt sich mir die Frage, wie ich weiter verfahren soll?
Danke für Eure Zeit!
Nach einem Freizeitunfall in 11-2010 hat meine priv. UV ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem mir 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit dauerhaft bestätigt wurde. Die Versicherung zahlte 2012 nur 10 % und gab 2013 erneut ein unfallchirurgisch/orthopäd. und ein internistisches Gutachten in Auftrag. Liegt mir seit 19.9.13 vor.
orthop. Gutachten = dauerhafte Minderung 10 %,
internistisches Gutachten = bisherige Minderung von 20 % besteht weiterhin,
Zusammenfassendes Gutachten = 10 % mit sich nicht herausgestellten internistischen Unfallfolgen.
Für mich ist die Zusammenfassung widersprüchlich und natürlich stellt sich mir die Frage, wie ich weiter verfahren soll?
Danke für Eure Zeit!