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Anfrage zu Gutachten, weiteres Vorgehen?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas sportuti
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

sportuti

Nicht aktive Mitglieder
Guten Tag!
Nach einem Freizeitunfall in 11-2010 hat meine priv. UV ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem mir 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit dauerhaft bestätigt wurde. Die Versicherung zahlte 2012 nur 10 % und gab 2013 erneut ein unfallchirurgisch/orthopäd. und ein internistisches Gutachten in Auftrag. Liegt mir seit 19.9.13 vor.

orthop. Gutachten = dauerhafte Minderung 10 %,
internistisches Gutachten = bisherige Minderung von 20 % besteht weiterhin,

Zusammenfassendes Gutachten = 10 % mit sich nicht herausgestellten internistischen Unfallfolgen.

Für mich ist die Zusammenfassung widersprüchlich und natürlich stellt sich mir die Frage, wie ich weiter verfahren soll?

Danke für Eure Zeit!

 
Hallo sportuti,

nun in Deinem Schreiben ist einiges nicht klar, erstens kenn ich von einer Unfallversicherung nur, dass Sie einen Invaliditätsgrad bemisst und keine Erwerbsminderung.
was meinst Du mit Minderung?
Internistische Schäden werden meist nicht mit der Gliedertaxe berechnet.
Also solltest Du zuerst klar stellen, Invalidität, Minderung? was ist gemeint ?

Schöne Grüße
 
Private Unfallversicherung

Hallo sportuti,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Die private Unfallversicherung (PUV) zahlt nur eine Invaliditätsentschädigung
für die auf Dauer verbleibenden Einschänkungen/Behinderungen.

Lt. dem 2. Gutachten (19.9.2013) haben sich die vorher festgestellten
internistischen Unfallfolgen nicht bestätigt.

Kannst Du bitte mal schildern wie stark Deine Verletzungen Dich weiterhin einschränken,
nur dann könnte man versuchen zu beurteilen, ob die nur

10 % Invalidität (Bezeichnung in der PUV)

(= nicht Minderung der Erwerbsfähigkeit - Bezeichnung in der BG) zu niedrig bemessen ist.


Viele Grüße

Meggy
 
Antwort- weiteres Vorgehen nach Gutachten

Hallo Meggy,

nach Sturz Hämothorax (minimalinvasiv operiert) und Serienrippenbruch 6-8, habe ich immer noch Schmerzen in den unteren Rippen, die sich insbesondere bei körperlichen Aktivitäten verstärken. Häufig dumpfer Schmerz, der aber auch brennend ausstrahlen kann.

Übrigens spricht der erste Gutachter von Beinträchtigung der Leistungsfähigkeit und 20 %,
der orthopädische Gutachter ebenso,
der internistische Gutachter von Minderung der Erwerbsfähigkeit;

Danke für Deine Nachricht und Grüße von mir!
 
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