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Anerkennungsurteil

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas nessa
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

nessa

Erfahrenes Mitglied
Hallo an alle,

wenn ein Anerkennungsurteil besteht, kann die Gegenseite dann trotzdem alles anzweifeln und dies in jedem Brief an das Gericht schreiben und kann das Gericht dieses Anerkennungsurteil außer Acht lassen?
Es interessiert mich was ihr darüber denkt und ob jemand schon dieselbe Erfahrung gemacht hat.

GlG
für Nessa

P.S. Heute war kein guter Tag für meine Mum,hoffentlich kann sie nun etwas länger schlafen. Die Schmerzen machen sie kirre und die Psyche spielt auch verrückt.....
 
Hallo Nessa,

wie so oft kommt es darauf an, was genau anerkannt wurde.

Ein Anerkenntnisurteil ergeht, wenn der oder die Beklagte(n) mit den eingeklagten Anspruch anerkennt. Also wenn ich dich auf 1.000 Euro verklage und dem Gericht sagst "jawoll, stimm, ich schulde dem Herrn Auxiliator 1.000 Euro, ich erkenne das an," dann ergeht ein solches Anerkenntnisurteil und daran haben sich alle Beteiligte genauso zu halten wie an anderer Urteile. Du kannst dann also nicht in drei Monaten kommen und sagen "Ach ne, hab ich mir anders überlegt".

Wenn zum Beispiel der Versicherer in eine Unfallangelegenheit anerkennt, dass er 5.000 Euro Sachschaden, 10.000 Euro Personenschaden zahlen, und zusätzlich anerkennt, auch alle weiteren unfallbedingten Schäden zu zaheln, dann kann er sich zwar hinterher nicht mehr gegen die Zahlung der insgesamt ausgeurteilten 15.000 Euro wehren, aber er kann natürlich bei jeder weiteren Forderung sagen "die ist ja gar nicht unfallbedingt" - und darüber müsste dann wieder neu entschieden werden....

Um was gehts denn bei Dir/Euch? Geht das etwas genauer?

Viel Erfolg!
 
Hallo Auxilator,

danke Auxilator für die prompte Beantwortung.
Also bei uns geht es um das Unfallgeschehen und zwar wurde anerkannt, daß sich der Unfall genauso abgespielt hat, wie meine Mum es vor Gericht gesagt hat.
Nun fängt der medizinsche GA an und schreibt seine eigenen Fantasien über den Unfallhergang- und dessen Heftigkeit. In die selbe Kerbe haut nun der gegn.RA in jedem Brief an das Gericht.
Ich frage mich,warum dann ein Anerkennungsurteil?
Wir hoffen nur, daß der Richter sich dahingehend nicht beeinflussen läßt.
 
Hallo Nessa,

es wurde anerkannt, dass sich der Unfall genau so zugetragen hat wie von Deine Mum geschildert? Und darüber gibt es ein Urteil? Wie sieht das Urteil denn konkret aus? Steht da "Anerkenntnisurteil" drüber? Oder nur "Urteil"? Oder "Zwischenurteil"? Und was ist der Tenor des Urteils? Das kann ich mir offen gestanden nur sehr schwer vorstellen.....

Vielleicht machst Du es noch ein wenig deutlicher?

Gruß,
Auxiliator
 
Hallo an alle,

wenn ein Anerkennungsurteil besteht, kann die Gegenseite dann trotzdem alles anzweifeln und dies in jedem Brief an das Gericht schreiben und kann das Gericht dieses Anerkennungsurteil außer Acht lassen?
Es interessiert mich was ihr darüber denkt und ob jemand schon dieselbe Erfahrung gemacht hat.


Hallo Nessa,
natürlich kann die Gegenseite das tun! Das merkst du ja. In einem freien Land kann jeder Briefe schreiben, auch an Gerichte.
Wenn es dich stört solltest du mal mit deinem Anwalt reden, einen Brief an die Gegenseite schreiben...

Manchmal hilft es eben Schrödingers Katze zu füttern, es kommt immer auf die Randbedinungen an!

VG DH
 
Hallo Auxilator,

es steht tatsächlich Anerkennungsurteil oder Anerkenntnisurteil. Eigentlich wollte der damalige RA von uns einen Vorschuss aufs Schmerzensgeld, bekamen wir leider nicht,dafür aber dieses Anerkenntnisurteil für das Unfallgeschehen,so wie meine Mum es vor Gericht ausgesagt hat.

GlG
für Nessa
 
Hallo Nessa,

schau mal, so

http://www.hyundaiboard.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=6136

sieht ein Anerkenntnisurteil aus. Das steht zwingend Im Namen des Volkes und Anerkenntnisurteil drüber, dann folgt das sogenannte Rubrum, in dem die Parteien und deren Vertreter benannt sind, dann folgt der Spruchkörper (in dem Fall AG Mönchengladbach) und das Datum, und letztlich folgt das Wichtigste, und zwar was anerkannt worden ist, der sog. Tenor. Das steht nach "für Recht erkannt:"

In meinem Beispiel hat das AG für Recht erkannt, dass der Beklagte dem Kläger 65, 61 Euro zahlen muss.

Dies steht jetzt fest und muss von allen akzeptiert werden. Das ist die Folge unserer rechtskraft. was einmal rechtskräftig entschieden ist soll auch so bleiben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Deiner Mum nach "für Recht erkannt:" steht: "Die Unfallfolgen sind genauso, wie von Nessas mum geschildert"

Das kann auch aus rechtlichen Gründen gar nicht sein, ohne dass ich das in der Kürze erklären könnte. Sagen wir einfach, dass dieser Tenor nicht vollstreckbar wäre, und die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzng für einen Tenor (abweichung vorhanden beim Feststellungsurteil).

Also ich versuch Dir echt behilflich zu sein und Deine Frage zu beantworten, aber dann sei so doch so nett, darum hatte ich ja schon gebeten, und erklär mal genauer, was da anerkannt wurde bzw was da hinter "für Recht erkannt:" steht. Natürlich sollst Du keinen Daten und keine Beträge und sonst auch nichts persönliches schreiben, aber ich kann offenbar immer noch nicht glauben, dass es ein Anerkenntisurteil eines deutschen Gerichts gibt, in dem steht, dass der Unfall sich so uns so abgespielt hat....

Sorry, vielleicht kann ich einfach nur nicht richtig erklären, auf was es ankommt!

Kann es vielleicht sein, dass ihr gar kein Urteil habt, sondern nur eine aussergerichtlichte Parteierklärung, also ohne Feststellung eines Gerichts? Das kann ich mir schon eher vorstellen und würde auch Sinne ergeben, aber es hätte natürlich ein gänzlich andere Bindungswirkung als ein Urteil....

Gruss,
Auxiliator
 
Hallo Auxilator,

es steht wirklich da,auch " im Namen des Volkes".
Aber jetzt verstehe ich auch,warum unser jetziger RA so ungläubig geschaut hat,als meine Mum dieses Anerkenntnisurteil erwähnte.
Umso erstaunter war er,als er das Urteil in der Hand hielt. Er sagte daß das unüblich wäre für diese Thematik und er auch dafür das erste Mal ein solches Urteil in Hand hätte.

Ich schau dann mal bei den Unterlagen nach und werde versuchen dir den Text durchzugeben.
Im übrigen hatte meine Mum den Prozeß verloren,weil die Schuldfrage nicht strittig war.

Ganz lieben Dank
für Nessa

P.S. Ich habe mir den Link angeschaut.
Genauso,halt nur mit anderen Namen,
ist dieses Urteil aufgebaut.
Nur mit dem "Recht" das weiß ich nicht genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nessa,

na dann bin ich ja mal gespannt, was da noch kommt.

Aber eines versteh ich jetzt schon wieder nicht. Hat Deine Mum diesen Anerkenntnisprozess verloren oder wurden ihr "nur" die Kosten auferlegt? Oder hat sie einen ganz anderen Prozess verloren? Denn "verlorener Prozess" und "Anerkenntisurteil erhalten" passt auch wieder nicht sinnvoll zueinander....


Sorry, wenn man jahrzehntelang immer nur in solchen Mustern und feststehenden (juristischen) Begriffen denkt dann fällt es (mir) manchmal nicht leicht, die Dinge mit den Augen des juristischen Laien zu sehen...

Gruss
 
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