Hallo Nessa,
schau mal, so
http://www.hyundaiboard.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=6136
sieht ein Anerkenntnisurteil aus. Das steht zwingend Im Namen des Volkes und Anerkenntnisurteil drüber, dann folgt das sogenannte Rubrum, in dem die Parteien und deren Vertreter benannt sind, dann folgt der Spruchkörper (in dem Fall AG Mönchengladbach) und das Datum, und letztlich folgt das Wichtigste, und zwar was anerkannt worden ist, der sog. Tenor. Das steht nach "für Recht erkannt:"
In meinem Beispiel hat das AG für Recht erkannt, dass der Beklagte dem Kläger 65, 61 Euro zahlen muss.
Dies steht jetzt fest und muss von allen akzeptiert werden. Das ist die Folge unserer rechtskraft. was einmal rechtskräftig entschieden ist soll auch so bleiben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Deiner Mum nach "für Recht erkannt:" steht: "Die Unfallfolgen sind genauso, wie von Nessas mum geschildert"
Das kann auch aus rechtlichen Gründen gar nicht sein, ohne dass ich das in der Kürze erklären könnte. Sagen wir einfach, dass dieser Tenor nicht vollstreckbar wäre, und die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzng für einen Tenor (abweichung vorhanden beim Feststellungsurteil).
Also ich versuch Dir echt behilflich zu sein und Deine Frage zu beantworten, aber dann sei so doch so nett, darum hatte ich ja schon gebeten, und erklär mal genauer, was da anerkannt wurde bzw was da hinter "für Recht erkannt:" steht. Natürlich sollst Du keinen Daten und keine Beträge und sonst auch nichts persönliches schreiben, aber ich kann offenbar immer noch nicht glauben, dass es ein Anerkenntisurteil eines deutschen Gerichts gibt, in dem steht, dass der Unfall sich so uns so abgespielt hat....
Sorry, vielleicht kann ich einfach nur nicht richtig erklären, auf was es ankommt!
Kann es vielleicht sein, dass ihr gar kein Urteil habt, sondern nur eine aussergerichtlichte Parteierklärung, also ohne Feststellung eines Gerichts? Das kann ich mir schon eher vorstellen und würde auch Sinne ergeben, aber es hätte natürlich ein gänzlich andere Bindungswirkung als ein Urteil....
Gruss,
Auxiliator