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Amtsarzt v. Arbeitsamt

domina92

Neues Mitglied
Hallo,
der Amtsarzt v. AA hat mich einfach mal nach Aktenlage Gesund geschrieben, ohne mich jemals gesehen zu haben. Er kennt weder meine Beschwerden noch meine Einschränkungen. Dies habe ich auch nur von meiner Sachbearbeiterin erfahren. Was kann ich diesbezüglich tun

Die Sachbearbeiterin weis auch nichts weiteres, da ja angeblich alles Datenschutz ist. Wie kann so etwas überhaupt sein, das jemand so eine Entscheidung treffen kann, ohne mir jemals gegenüber zu treten.
Gruss domina 92
 
Hallo Domina91, wer hat den AA beauftragt und aus welchem Grund. Wenn Deine Begutachtung innerhalb eines Verfahrens angeordnet wurde, kannst Du Wiederspruch einlegen. Wenn Du einen Anwalt hast, sollte der das machen. Wenn ich das Wort "Aktenlage" schon höre, kriege ich Pickel und bösen Ausschlag... LG Volker
 
für jede behandlung (diagnosen, befunde, verordnungen, AU-bescheinigung) eines arztes ist es nötig, dass er den patienten zumindest einmal "gesehen" hat. urteile dazu gibt es, findet man sicher auch im internet.

die urteile beziehen sich zwar regelmässig auf die situation von "krankschreibungen". aber in der folge kann für den umgekehrten fall einer "gesundschreibung" zwingend logisch nichts anderes gelten. ich würde somit aus dem grund die rechtliche grundlage und die wirksamkeit einer solchen verfügung anzweifeln und bestreiten.


gruss

Sekundant
 
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