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Alter Verkehrsunfall als Schülerin

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Tina1970
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Tina1970

Nicht aktive Mitglieder
Hallo, ich bin neu hier und vielleicht interessiert Euch meine Geschichte nicht. Sie liegt lange zurück, kocht aber nun wieder hoch (ich bin 41 Jahre). Ich war heute beim Zahnarzt und damals ist mir ein Zahn abgebrochen, dessen Krone heute erneurt werden musste. Ich bin mit 13 Jahren nach einer Lateinarbeit vor ein Auto gelaufen. Ich habe keine Erinnerung an den Unfall, da ich kurzzeitig bewusstlos war. Der Unfall ist an der SChulstrasse am Gymnasium passiert. Es gab keine Tempo-30-Zone und alle mussten die Strasse überqueren, da sie zum Busbahnhof gehen wollten. Der Zebrastreifen liegt ungünstig weit entfernt, so dass alle Schüler an der anderen Stelle querten. Der Unfallfahrer selbst war behindert und hatte ein Behindertenfahrzeug, also war seine Reaktion eingeschränkt. Ich hatte eine schwere Gehinerschütterung, schwere Prellungen und Verletzungen im Gesicht, einen WAdenbeinbruch, einen Kreuzbandanriss und eine komplette Schulterkugelfraktur, die nur notdürftig geflickt wurde. Bis heute ist mein Arm nicht wieder ganz funktionsfähig. Ich war vier Wochen im KKH: Meinen Eltern wurde damals nur von der Polizeit gesagt, ich sei schuld gewesen. Ich kenne den Unfallbericht nicht. Meine Eltern waren bei keinem RA und haben meine Rechte gewahrt. Ich war zu klein udn zu verletzt, um zu reagieren. HEute wollen meine Eltern nichts mehr davon wissen. Der Unfall wurde nie seelisch aufgearbeitet, ich musste selbst damit fertig werden. Nun lastet er wieder auf meiner Seele und ich würde gerne mehr erfahren. Kann ich bei der Polizei noch Akten anfordern?
Vielen Dank
Bettina
 
Hallo Tina!

Herzlich Willkommen im Forum.

Schüler genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), dies gilt auch für den Schulweg.

Wurde Dein Wegeunfall als Schülerin 1983 bei der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet?

Wer zahlte die 4 Wochen Krankenhausaufenthalt?

Deine Krankenkasse oder die Unfallkasse des betreffenden Bundeslandes?

Schreibe die Unfallkasse an und versuche Dein Aktenzeichen zu ermitteln.

Wenn der Unfall damals korrekt gemeldet wurde, müßten auch heute noch die notwendigen med. Heilbehandlungen(Zahnersatz) über die Unfallkasse abgerechnet werden!
Die damalige Schuldfrage ist umwichtig, auch wenn ein Schüler aus Unachtsamkeit verunfallt, genießt es trotzdem Versicherungsschutz über die GUV.

Wenn Deine Eltern sich nicht mehr erinnern (wollen...), so fange selbst an zu recherchieren.
Frag doch mal im Schulsekretariat oder der der BG nach.

Ggf. gibt es von der GUV auch eine (lebenslange) Unfallrente.

Wenn Dein Wegeunfall damals nicht bei der Unfalkasse gemeldet wurde, ist dies heute leider nicht mehr zu korrigieren.


Alles Gute.

Gruß- Gummibär

Wenn Dein Wegeunfall damals nicht
 
Hallo Tina!
Auch von mir ein Herzliches Willkommen hier im Forum!
Sicher gibt es hier viele Menschen denen Deine Geschichte interessiert,
Schadensersatzansprüche eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verjähren binnen drei Jahren nach dem Unfallereignis (§ 852 BGB).
Weil ich mich mit der Problematik nicht so gut auskenne, habe ich Dir aber mal einen etwas älteren Beitrag rausgesucht,
indem es auch um die Verjährungsfristen usw. geht, vieleicht kannst Du dennoch daraus noch was rauslesen! Also einfach auf den Link unten klicken,

Alles Gute, MfG Jan

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=8638
 
Danke für Deine Antwort. Die Ansprüche gegen den Schädiger sind verjährt. Ich hätte nur mal gerne den Polizeibericht.

Der Unfall wurde über die BG komplett abgerechnet. Meine Eltern sollen nun mal schauen, was sie noch übrig haben von den alten Unterlagen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Tina,
meine Tochter wurde in der Grundschule auf dem Schulhof gestoßen und ist auf's Gesicht gefallen.
Ein Schneidezahn hat dieses nicht überlebt, er war zwar noch drinnen, starb aber ab und wurde im Laufe der Jahre dunkel. Erst wurden nur Wurzelbehandlungen gemacht.

Wir hatten damals den Unfall der Schule gemeldet und bekamen ein Schreiben, dass der Unfall gemeldet wurde.

Kurz vorm Abi war der Zahn so dunkel, dass ihr ein neuer Zan eingesetzt werden mußte.

Die Unfallkasse hat alles bezahlt.

Sollte im Laufe ihres Lebens dieser Zahn wieder Hilfe brauchen....wird immer die Unfallkasse dafür zahlen müssen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Polizeiakte

Hallo Tina,

die Polizei behält nicht ewig die Akte. Ich halte es eher für aussichtslos, dass Du nach so langer Zeit noch von der Polizei entsprechende Hinweise bekommen wirst. In Deinem Fall wird die Polizei die Akte ohnehin an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben haben, weil ich mir vorstellen kann, dass zumindest gegen den Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wurde. Aber auch bei der Staatsanwaltschaft wird es aus dieser Zeit keine Akte mehr geben.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wurde von den anderen schon genannt.

Achja, noch ein kleiner Hinweis: Wir begrüßen uns hier mit "Hallo...." und verabscheiden uns mit "Gruss....".

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rekobär, habe ja Hallo im ersten Beitrag geschrieben... Ich werde nochmal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Telefonisch habe ich dort keinen in Bonn erreicht. Die Polizei teilte mir mit, dass sie nichts mehr haben und alles bei der Staatsanwaltschaft liegen müsste. Jetzt habe ich den Zahn erneuern lassen müssen bzw. eine neue Krone darauf, jetzt muss ich sehen, ob den Schaden noch über die Unfallversicherung abrechnen kann. Ich habe aber keine Unterlagen mehr. Mal sehen, was passiert.

Gruß
Tina
 
Hallo,
die Abrechnung mit der Unfallversicherung dürfte nicht das ganz große Problem sein. Du hast sicher noch Kontakt zu Mitschülern und Dein Unfall war sicher Gespräch in der Klasse. Da kannst Du auch mit eidesstattlichen Versicherungen diesen Unfall nachweisen, wenn keine Unterlagen mehr existieren.
Wegen der Aufarbeitung: Mache Deinen Eltern keinen Vorwurf. Überlege Dir mal, was bei dem Unfall noch alles hätte passieren können und wie froh werden sie damals gewesen sein.....
Zur Aufarbeitung soche Dir einen Psychologen. Es gibt verschiedene Methoden zur Aufarbeitung.

Gruß von der Seenixe
 
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