Guten Morgen,
demnächst steht meine ärztliche Untersuchung zwecks Begutachtung, im Auftrag des Versorgungsamtes an.
Das Gutachten möchte ich gerne als Erster in Händen halten, auch bevor der Auftraggeber es erhält.
Ich möchte das erstrangige Überprüfungsrecht haben, um entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang das Gutachten an den Auftraggeber weitergereicht wird.
Die Zustimmung zur angedachten Vorgehensweise würde ich mir dann, bereits im Vorfeld der Untersuchung, vom Gutachter und vom Versorgungsamt bestätigen lassen.
Ich mag keine Überraschungen am Untersuchungstag.
Könnt ihr mir mitteilen, ob ich mit dieser Vorgehensweise auf der rechtlich sicheren Seite bin? Es geht mir bei der Klärung dieser Frage weniger darum, zu erfahren, ob Arzt und Amt "mitspielen" werden, sondern ob sie rechtlich gesehen "mitspielen" müssten.
Besonders dankbar wäre ich, wenn ihr mir vielleicht sogar die Rechtsquelle mitteilen könntet, damit ich meinen Antrag gerichtsfest formulieren kann.
Die gerichtsfeste Argumentation scheint mir in diesem Fall besonders wichtig, da ich in erster Linie davon ausgehe, dass meine angedachte Vorgehensweise nicht auf Gegenliebe stößt. Außerdem muss ich auch damit rechnen, dass zumindest der Gutachter in rechtlicher Sicht überfordert sein dürfte, wenn er mein Schreiben liest.
Danke.
demnächst steht meine ärztliche Untersuchung zwecks Begutachtung, im Auftrag des Versorgungsamtes an.
Das Gutachten möchte ich gerne als Erster in Händen halten, auch bevor der Auftraggeber es erhält.
Ich möchte das erstrangige Überprüfungsrecht haben, um entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang das Gutachten an den Auftraggeber weitergereicht wird.
Die Zustimmung zur angedachten Vorgehensweise würde ich mir dann, bereits im Vorfeld der Untersuchung, vom Gutachter und vom Versorgungsamt bestätigen lassen.
Ich mag keine Überraschungen am Untersuchungstag.
Könnt ihr mir mitteilen, ob ich mit dieser Vorgehensweise auf der rechtlich sicheren Seite bin? Es geht mir bei der Klärung dieser Frage weniger darum, zu erfahren, ob Arzt und Amt "mitspielen" werden, sondern ob sie rechtlich gesehen "mitspielen" müssten.
Besonders dankbar wäre ich, wenn ihr mir vielleicht sogar die Rechtsquelle mitteilen könntet, damit ich meinen Antrag gerichtsfest formulieren kann.
Die gerichtsfeste Argumentation scheint mir in diesem Fall besonders wichtig, da ich in erster Linie davon ausgehe, dass meine angedachte Vorgehensweise nicht auf Gegenliebe stößt. Außerdem muss ich auch damit rechnen, dass zumindest der Gutachter in rechtlicher Sicht überfordert sein dürfte, wenn er mein Schreiben liest.
Danke.