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Ablauf Begutachtung PUV

uschreider

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Leidensgenossen/innen,

Hatte diese Woche ja eine PUV-Begutachtung. Der Gutachter möchte noch zwei Zusatzgutachen - ein neuropsychologisches sowie ein schmerztherapeutisches Zusatzgutachten.

Kann mir jemand sagen, ob nach Erledigung der Zusatzgutachten, nochmal eine Gespräche zwischen dem Hauptgutachter und mir stattfindet oder ob er dann nach Aktenlage entscheidet?

Viele liebe Grüße
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

auch wenn sich der GA der PUV noch Zusatzgutachten wünscht, mußt Du erst einmal abwarten ob Deine PUV überhaupt diese Zusatzgutachten in Auftrag geben.

Bei Kai-Uwe sollte gleich bei der 1.Begutachtung noch Zusatzgutachten erstellt werden, wurde aber von der PUV nicht in Auftrag gegeben weil ihnen die 14% gerade recht waren.:rolleyes:

Warum sollten sie selber noch nach einer Verschlimmerung suchen;)

Lieben Gruß
Kai-Uwes Frau:)
 
Hallo Würmlie,

der GA, wird die zusätzlichen Gutachten in seine Bewertung mit einfließen lassen. Du solltest Dich mit Deiner PUV. schriftlich in Verbindung setzen und diese Begutachtung einfordern!
Es geht hier um eine Objektive Einschätzung Deiner Invalidität und daraus resultierende Leistungen Deiner PUV.

MfG.
Pit
 
Hallo Kai-Uwe und Pit13,

danke für eure netten Rückinfos.

Hm, jetzt bin ich aber ein wenig verunsichert. Habe den Gutachter diese Woche so verstanden, dass er erst den Grad der Invalität ermessen wird, wenn die Zusatzgutachten vorliegen - mit der Voraussetzung, dass die PUV die Kosten übernimmt.

Ist es denn aber jetzt so, dass er erst den Grad der Invalität der PUV mitteilen muss bevor diese dann über eine Zusatzbegutachtung entscheiden?

Es wurden nämlich bei der Begutachtung diese Woche nochmal Funktionsaufnahmen der Wirbelsäule und der Schulter gemacht. Aber mit dem Gutachter habe ich nach dem Röntgen nicht mehr gesprochen. Bin dann eigentlich davon ausgegangen, das es nochmal zu einer Besprechung der Untersuchungsergebnisse kommt, bevor die Invalitätsbemessung der PUV mitgeteilt wird.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

mit uns hatte keiner der von der PUZ und BUZ beauftragten Gutachter nach den Untersuchungen gesprochen.
Schon überhaupt keine Andeutung fallen lassen wie das Gutachten ausgehen wird. Eben nur das er wegen einem Zusatzgutachten bei der Versicherung anfragen will.

Der Auftraggeber ist Deine Versicherung, sie bekommen das Gutachten und erst dann Du.

Anders ist es bei den von Dir beauftragten Gutachtern, da kann man schon mal fragen und bekommt auch eine Antwort zum Stand des Gutachten.

Du kannst es ja mit einer Anfrage (wie Pit schreibt) bei der Versicherung versuchen, aber wenn dennen das Gutachten reicht wirst Du nichts einfrodern können....eine Begutachtung hat ja statt gefunden.

Lieben Gruß
Kai-Uwes Frau:)
 
Hallo Würmlie, Hallo Kai-Uwes Frau,

"..eine Begutachtung hat ja statt gefunden." das sehe ich anders, denn der GA. hat mit der Anforderung weiterer Zusatzgutachten klar zum Ausdruck gebracht, dass er ohne diese die Invalidität nicht abschließend beurteilen kann. Sollte die PUV. diese nicht in Auftrag geben, ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert es sei denn, die PUV. zahlt die volle Versicherungssumme aus.
Der GA. wird kein abschließendes Gespräch mit Dir führen, da Du nicht der Auftraggeber bist.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit13 und Kai-Uwe,

daaaaaaaaaanke nochmal für eure neuen Rückinfos.

Wäre schade, wenn kein weiteres Gespräch bei dem Gutachter stattfinden würde.

Er hat ja Funktionsaufnahmen von meiner Wirbelsäule veranlasst. Mich hätte das Ergenis schon interessiert - zumal dies der erste Arzt war, welcher überhaupt - seit dem Unfall - so eine Untersuchung veranlasst hat.

Ansonsten wurden nur immer normale Röntgenaufnahmen und MRTs erstellt.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo,
von sich aus wird der Gutachter kein Gespräch mehr wollen. Aber Du kannst ja mal höflich anfragen kostet ja nichts. Eine Kopie des Gutachtens kannst Du auf jeden Fall anfordern. Und in der Regel bekommt man es auch anstandslos.
Zusatzgutachten sind immer erforderlich, wenn der Gutachter noch andere Fachrichtungen zur Beurteilung hinzuziehen will. Das sehe ich eher als positiv an.
LG Wolfgang
 
Hallo bertel01,

danke für deine nette Rückinfo.

Ja, das könnte ich mal machen, dass ich nachfrage. Mich würden die Auswertungen der Funktionsaufnahmen der LWS schon interressieren. Zumal ich seit über einem Jahr immer noch heftige Schmerzen habe und sich einfach nichts bessert.

Auch habe ich während dem Begutachtungstermin vergessen anzugeben, dass mein kleiner Zeh aus dem Gelenk gerissen ist. Dies steht zwar im BG-Klinik-Bericht und ich habe es - auf einer von mir mit Verletzungen und Einschränkungen aufgesetzten Liste mit aufgeführt. Habe diese Liste dem Gutachter auch übergeben, aber darüber gesprochen haben wir nicht mehr. Hoffe jetzt, dass der Gutachter diese Liste auch nochmal durchliest.

Es sind halt ziemlich viele Einschränkungen und Verletzungen und da habe ich leider das mit dem Zeh vergessen zu sagen.

Viele liebe Grüßlein und noch einen schönen Abend
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

da kannst Du mal sehen, wie wichtig es ist, eine Liste zu fertigen! Jetzt kann es zumindesst nicht mehr so hingestellt werden, dass Keiner was davon wusste :-) ...es kann nicht mehr hinweg gedacht werden!

Das der GA Funktionsaufnahmen gemacht hat, finde ich sehr aussergewöhnlich ... aber gut!

Weiterhin viel Erfolg und gute Besserung..... Herzblut
 
Hallo Herzblut,

hi, auch dir danke für deine nette Info.

Ja, bin wirklich froh, das ich den Tip mit der Liste hier im Forum erhalten habe. Jetzt muss ich nur hoffen, dass der Gutachter diese auch nochmal durchliest.

Hm, warum findest du Funktionsaufnahmen der LWS außergewöhlich? Ich verstehe leider nicht viel davon und habe mich somit nicht darüber gewundert.

Wäre lieb, wenn du mir diesbezüglich nochmal antworten würdest.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

ob der GA die Liste beachtet hat oder nicht wirst Du spätestens dann sehen, wenn Du das Gutachten in den Händen hälst. Und wenn es nicht erwähnt ist, dann hast Du einen grossen Angriffspunkt!

Funktionsaufnahmen im Allgemeinen sind a) teuer und b) soviel ich weiß, von den meisten Gutachtern (BGen und PUV und somit auch vor Gericht) nicht anerkannt

Funktionsaufnahmen stehen auch nicht im Leistungskatalog der GKVen (hat aber in Deinem Begutachtungsauftrag nichts zu sagen).
Sie sind ein sehr umstrittenes bildgebendes Verfahren; da sie Schäden wirklich aufzeigen!
(Es ist schwer, es zu erklären - ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ansonsten google doch einfach mal nach dem Begriff.)

Deswegen ist es ungewöhnlich, dass ein Gutachter von der PUV diese gemacht hat!

Grüßle vom Herzblut
 
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