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Abfindungserklärung nach Unfall

Giango2000

Neues Mitglied
Hallo,

ich hatte 2001 einen schweren Autounfall. Der über die BG läuft. Ich habe eine Private Ubfallversicherung die mir 2004 eine Abfindung angeboten hat. Die ich auch unterschrieben habe. Die Ärtzte haben mir ne MDE von 30% Diagnostiziert.

Heute ist es so das sich die MDE auf 50% erhöt hat wegen Epilepsie diese soll laut meiner Neurologin ab min. 2003 bestehen.
Die Private Unfallversicherung lehnt derzeit alles ab da ich die Abfindung unterschrieben hab.
Allerdings war 2004 nicht bekannt das ich epilepsie habe, das erste Dramatische Anfalls leiden hatte ich 2007. Vorher waren es sympthome zur Epilepsie die nicht bis zu einem Krampfanfall führten.
Kann ich jetzt tatsächlich nichts geltend machen. Ich mein ich habe mittlerweile einen Schwerbehinderten Ausweis denn ich ab 2003 bekommen hätte können.

Vielleicht kann mir jemand weiter Helfen.... Ich bin jetzt schon sehr dankbar für ne Antwort
 
Giango2000,

dein
ich hatte 2001 einen schweren Autounfall. Der über die BG läuft. Ich habe eine Private Ubfallversicherung die mir 2004 eine Abfindung angeboten hat. Die ich auch unterschrieben habe. Die Ärtzte haben mir ne MDE von 30% Diagnostiziert.
Heute ist es so das sich die MDE auf 50% erhöt hat wegen Epilepsie diese soll laut meiner Neurologin ab min. 2003 bestehen.
Die Private Unfallversicherung lehnt derzeit alles ab da ich die Abfindung unterschrieben hab.
Allerdings war 2004 nicht bekannt das ich epilepsie habe, das erste Dramatische Anfalls leiden hatte ich 2007. Vorher waren es sympthome zur Epilepsie die nicht bis zu einem Krampfanfall führten.
Kann ich jetzt tatsächlich nichts geltend machen.

Ja, ein schwieriges Terrain:o und sicherlich nur Umfassend von einem RA mehr oder weniger beantwortbar, der auch die ganze Akte vorliegen hat.

Nachforderungen nur in Ausnahmefällen:p!

War die Epilepsie nicht vorausebar und ist diese Unfallkausal bzw. gerade z. B. bei "Schädelhirntraumas" gehört diese u. a. zu den Folgeschäden.

Frage:
gibt es einen Schuldigen oder war der Unfall selbstverschuldet:confused:


Info:
http://www.neurologen-und-psychiate...l-hirn-trauma/auswirkungen-und-folgeschaeden/
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/20fortbildung/20praxis/65medSach/0501.pdf
http://www.swissepi.ch/fileadmin/pdf/Zentrum/Kopfverletzungen_und_Epilepsie.pdf

W. Info:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=16056
http://www.bgu-frankfurt.de/fileadm...ranstaltungsarchiv/02_Ludolph_Kausalitaet.pdf
http://www.kunzrechtsanwaelte.de/urteile_zur_unfallversicherung_265.html

Grüße
Siegfried21
 
guten morgen..!

unfall gegner bibt es... naja ich war de verusacher...:mad:
was die Epilepsie angeht wurde mir gesagt das es sein könnte aber kein muss... (SHT ende 3. grades)
Ich hatte meinen ersten krampsanfall 2007 dann 2009 im Betrieb die BG hat mir ne nachzahlung gewährt allerdings ab 2009 abohl ich 2007 denn ersten anfall hatte laut Ärztin 2007 symptomatische Epilepsie oder eine Synkope...
Meine Neurologin sagte nach angaben von mir ich die syptome einwr Epilepsie min. 2 Jahre max 3 Jahre nach dem unfall hatte... (unfall war am 11.06.2001)

@ Siegfried21:
was meinst du mit "War die Epilepsie nicht vorausebar und ist diese Unfallkausal bzw. gerade z. B. bei "Schädelhirntraumas" gehört diese u. a. zu den Folgeschäden.

Vielen Dank für deine rasche Antwort...!





Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=242448#ixzz2rfxwa65f
 
Sittenwidrig?

Hallo Gango2000,

eine Abfindungserklärung hat den Zweck für beide beteiligten Seiten einen Schlussstrich unter die Unfallangelegenheit zu ziehen.

Das soll für beide Seiten Rechtssicherheit geben. Nun wissen wir ja aus verschiedenen Erfahrungen, dass Versicherungen dazu neigen einen auf jeden Fall für sie günstigen Vergleich (Abfindung) vorzuschlagen.

Im Gerichtsfall wäre dies einem Vergleich gleich zu setzen. Nach Gültigwerden des Vergleichs sind weitere Rechtsmittel fast ausgeschlossen.

Warum fast?

Stellt sich heraus, dass die Abfindung sittenwidrig war, ist sie null und nichtig. Allerdings und das muss man fairerhalber sagen, sind daran hohe Maßstäbe gesetzt. Das heißt, Du müßtest beweisen, dass die Abfindung sittenwidrig ist.

Dazu gehört unter anderem auch die Frage, wie sie Siegfried21 aufgeworfen hat, ob die Epilepsie damals bei Abschluss der Abfindungserklärung vorrausssehbar war. Das gilt übrigens für beide Seiten.

Bei einer Abfindungserklärung werden die Folgeerscheinungen des Unfalls abgegolten. Insofern wird es sehr schwer, diese Abfindungserklärung anzugreifen.

Ohne einen versierten Rechtsanwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt, wirst du keine Chance haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo RekoBär

die Epilepsie wurd angesprochen allerdings war ich über zehn jahre "Krampf" anfall frei...
ich habe zwei jahre nach dem unfall sypthome für eine epilepsie in form von deja vu´s die meinen kreislauf aufhiengen.... und ich fast bewusslos wurde was sich aber wieder einfing...
deshalb kam dieses thema Epilepsie nie zur Fragestellung...
Sprich das Abfindungs angebot von 2004 war zu niedrig also ohne das die Epilepsie mit einberechnet wurde... ich zu dem eine Rente von der Unfallversicherung bekommen würde... Epilepsie hab ich laut meiner Neurologin seid 2003...
Kennst du denn einen guten Anwalt bzw welcher Anwalt beschäftigt sich mit diesem Thema...

vielen vielen Dank vorab....
 
Das erschwert die Sache

Hallo Giango2000,

da die Epilespsi bekannt war, wird es bedeutend schwieriger. Ich muss das einfach mal so sagen.

Einen konkreten Rechtsanwalt kann ich Dir leider nicht benennen, da keiner meiner mir bekannten Rechtsanwälte Klage wegen Anfechtung einer Abfindungserklärung bisher eingereicht haben.

Aber vielleicht gibt es noch andere User dieses Forums, die einen versierten Anwalt in dieser Richtung kennen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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