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Abfindung nach Verkehrsunfall

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Ivan0815
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Ivan0815

Nicht aktive Mitglieder
Hallo alle zusammen,

nach meinem Unfall 2/2002 habe ich einiges erlebt und durchgemacht. Mit meinen Veletzungen (SHT 3, 2 gebrochene Wirbel, Milzanriss + Hämathom, Lungenquetschung, Rippenserienfrakturen beidseitig jeweils die unteren 3 direkt an der LBW) lebt es sich mehr schlecht als recht. Zudem bin ich von einer Schmerzmittelsucht in eine Alkohol- und Drogensucht abgerutscht aus der ich erst vor 9 Monaten raus gekommen bin. Die Versicherung treibt natürlich Ihre spielchen mit mir aber ich mache da gelassen mit da ich noch eine BU-Rente habe die regelmäßig zahlt. Andererseits regt es mich schon auf dass die Vers. auch nach über 8 Jahren immer noch nicht regelmäßig zahlt, sondern immer wieder nur abschlagszahlungen macht. Bis vor 6 Monaten war nichts geregelt als auf einmal die Vers. mit einem mlt. Betrag kam der dann ausbezahlt würde wenn ich noch den Nachweiß über Ulaubs- und Weihnachtsgeld bringe, was ich dann auch umgehend gemacht habe. Leider tut die Versicherung wieder als wäre nichtsgeschehen und alles ist beim alten Zustand geblieben. Soviel vorerst zum Sachverhalt.

Nun Spiele ich mit dem Gedanken mich Abfinden zu lassen. Mit bisher 70% GdB und einem relativ stabilen Zustand (greingfügige verschlechterung, Chronische Krankheit, Psyhische Dauerbehandlung,...) bin ich zu dem Entschluss gekommen ggf. einer Abfindung in außreichender Höhe zuzustimmen. Folgende Fragen quälen mich aber noch und ich erhoffe mir hier ein paar Antworten oder Ratschläge!

- Wie setze ich mein Einkommen zusammen (habe zuletzt micht in meinem erlenten Beruf gearbeitet und wesentlich weniger Verdient)?
- Wie werden werden übergangene Sozialversicherugsbeiträge verrechnet?
- Wie wird das Schmerzensgeld für psyhische Folgeschäden berechnet?
- Welche Punkte muss ich noch berücksichtigen?
- Wie und in welcher höhe sollte die Abfindung angesetzt werden?
- Welche Summe wäre akzeptabel?

LG Ivan
 
Noch was! Die Abzinsung wird ja auf die Laufzeit gesehen und kein Mensch redet von Inflation, diese müsste doch die Abzinsung im Grunde ausgleichen?

Gruß Ivan
 
Hallo Ivan,

willkommen hier im Forum guten Tag;)


ja du fällst mit der Tür ins Haus, deine Fragen sind so Umfangreich,
diese müsstest z. B. bei "such-einen-Anwalt.de" stellen bzw.
die würden aber kapitulieren, weil ohne Hintergründe und die Akten zu kennen,
nur Pi mal Daumen- Aussagen möglich sind.

Dennoch werde ich dir ein paar Fragen beantworten bzw. stellen.

Was für eine BU Rente-- DRV-Privat?


dein Zitat:
Andererseits regt es mich schon auf dass die Vers. auch nach über 8 Jahren immer noch nicht regelmäßig zahlt, sondern immer wieder nur abschlagszahlungen macht.

:eek:
§ 843 BGB
Geldrente oder Kapitalabfindung
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.:eek:
(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.
(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.

§ 13 StVG, Geldrente
(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 10 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.
(2) Die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist bei der Verurteilung des Verpflichteten zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt worden, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann er eine Erhöhung der in dem Urteil bestimmten Sicherheit verlangen.

BGB § 760 Vorauszahlung
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.


Weitere Links die du "gut" durchlesen solltest!


http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=17565&highlight=Siegfried21

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14198&highlight=Siegfried21

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=128662&highlight=Siegfried21#post128662

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...cht=bw&nr=5407

http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/medizinrechtstag/2007-hamburg/Vortragstext_Jaeger.pdf

http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/medizinrechtstag/2007-hamburg/Vortrag_Jaeger.pdf

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=16854&highlight=Siegfried21

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=093845

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=16854&highlight=Siegfried21


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Die Links sind echt super interessant. Leider wird bei der Kapitalabfindung nie von Inflation gesprochen, die frist doch über die Laufzeit die Zinsen wieder auf Kann man das den gar nicht in die Berechnung einfließen lassen? Jeder gute Finanzmakler sagt dir das die Verzinsung für den Ar... ist wenn man die Inflation mit hoch rechnet! Wie ist deine Meinung zu dieser Sache?

LG Ivan
 
Geringeren Zinsfuß nehmen. Die in den Beiträgen angesprochenen 5 % kommen eigentlich immer von der Versicherungslobby. Viel tiefer anfangen (2-2,5%), ist halt Basar...
 
Hallo gato311,

Dir möchte ich auch für deine superschnelle Antwort Danken! Aber leider hab ich es nicht so mit der Verzinsung, ich verstehe nur Bahnhof :( ! Ich komm auch mit der Kapitalisierungsrechnung net klar da wird von "Jahreszins (in %). Zur Höhe des Zinssatzes beachte Pardey, a.a.O., Rn. 344 b." und "Quotient 1+2" gesprochen, ich komm da absolut nicht weiter?

Hilfe :( !

LG Ivan
 
Ich könnte jetzt mal nachschauen, was da im Pardey steht, aber ehrlich gesagt sollte so eine Kapitalisierung auch durch einen Anwalt begleitet sein, da gibt es schon ne ganze Reihe Fallstricke. Die Kosten dafür übernimmt i.d.R. die zahlende Vers., wenn sie denn zahlt. Das ist aber bei einer bereits anerkannten Haftung dem Grunde nach normalerweise auch der Fall. Diskussion gibts dann um Höhe und Bedingungen...

Die Kapitalisierungsrechnung nach Pardey ist noch relativ banal, aber damit ist es ja nicht getan.

Gruß
 
Hallo nochmal,

nochmal vielen Dank für diene Hilfe! Mein Anwalt bearbeitet die sache ja schon und ichhab leider noch keine Antwort bekommen. Ich bin wahrscheinlich zu ungeduldig, weil sich die Sache schon so lange hinzieht! Eigentlich wollte ich ja nur mal selber ausrechnen was so drin wäre und wieviel raus zu holen ist! Ich wollte auch Argumente sammeln und sie dann später bei meinem RA zur sprache bringen! Du hast schon recht das es damit nicht getan ist! Dennoch quält mich die Frage mit der Inflation, auf die hab ich immernoch keine konkrete Antwort (zuminderst keine die ich verstehe?). :(

LG Ivan
 
Hallo Ivan0815,

dein Zitat:

Kapitalisierungsrechnung

Einfaches Rechenbeispiel:
Dein fiktives Jahresnetto von 25000€, dein alter 45J., Kapitals. Zins 3%,
ergibt nach Sterbetafel/Kapitaliserungstabelle (temporäre Leibrente bis 65J.) einen Faktor von 14,399.

25000€ x 14,399 = 359975€

Abfindung weitere Bedürfnisse (Arztkosten, Zuzahlungen, Mehrbedarf usw.)

Durchs. 1200€ Jahr, Abzinsung 3 % = Faktor 20,302 (lebenslange Leibrente)
1200€ x 20,302 = 24362,40€

usw.

Denk an die Steuer, die z. B. bei der Abfindung vom Erwerbsschaden anfällt.
(der Schädiger muss dir dies ersetzen, im Abfindungv. festhalten
bzw. Vertrag muss die Wirkung/Gleichsetzung eines gerichtlichen Festellungsurteils haben)

P. S. Inflation geht wohl auf deine Kappe!

Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Zinsfuß versucht auch diese Größen zu berücksichtigen. Schon deswegen gibt es ja auch immer Zank darum...
Die absolute Wahrheit gibt es nämlich nicht.
Du solltest dem RA klar sagen, was Du willst. Wenn Dir die Sache zu lange dauert und Du zur Not auf einen Teil des maximal rausholbaren verzichten würdest, wenn es schneller gehen soll, sag ihm das.
Er wird Dich entsprechend über die möglichen Konsequenzen belehren und mit Kusshand die Verhandlungen aufnehmen, denn finanziell lohnt sich die Abfindung auch für den RA.
 
@ Siegfried
Wirkung eines RECHTSKRÄFTIGEN Feststellungsurteils.

Bei Deiner Formulierung reibt sich die Vers. die Hände.
Wenn sie nett ist, gibt sie nen Wink mit der Zaunlatte und fügt an Deine Formulierung noch an "aber nicht darüber hinaus."

So schnell kann es in der Materie leider gehen... ;-)
 
Hallo,

wie kommst du auf den Faktor 14,399? Mein letztes mtl. Einkommen war bei 1340€. Ich bin 36 Jahre alt. Wie würde deine Rechnung jetzt aussehen?

LG Ivan
 
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