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Abfindung bei Querschnittslähmung D6

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas stefy
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

stefy

Nicht aktive Mitglieder
Hallo Community,

ich brauche Euren Rat. Habe schon viel gelesen und doch ist jeder Fall anders. Mein Freund hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Motorradunfall und ist heute Parapeliker mit Armfunktion (D6). Die Versicherung will mit einer Quote von 70/30 zu unseren Gunsten abfinden. Auf den genauen Unfallhergang möchte ich nicht weiter eingehen. Nur soviel, die Schuldfrage ist geklärt und nun geht es mit der gegnerischen Versichung (eine grosse Versicherungs-GRUPPE) ums Schmerzens-/Abfindungsgeld. Und wie ich gelesen habe, ist eine abschließende Abfindung(Vergleich) nicht sinnvoll weil man die Spätfolgen nicht einschätzen kann. Doch der Arzt meint heute schon das es im Alter eher schlimmer wird. Artrose hat mein Freund jetzt schon in den Händen und Armen bekommen. :-(
Wir haben mit der Versichung und unserem RA einiges durchgerechnet doch das liegt weit unter dem was mein Freund in den nächsten 35 Jahren verdient hätte!

Sein Unglück ist - neben den schlimmen körperlichen und seelischen Verletzungen, das er KEINE Rechtschutzversicherung hat und das wir nicht wissen, wenn es zum Prozess kommt, wer den Anwalt bezahlt

Mein Freund wird nach dem Krankenhausaufenthalt erstmal wieder arbeiten gehen. So hoffen wir zumindest - wenn der Betriebsarzt zustimmt. Allerdings nur wenige Stunden am Tag und er kann wegen seiner Körperbehinderung nicht mehr am alten Arbeitsplatz eingesetzt werden und muss somit wohl mit deutlichen Gehaltseinbussen zu rechnen haben.
Des weiteren wäre mein Freund nach der Meisterernennung 3 Lohngruppen höher gerutscht. (doch dann kam der Unfall!)
Wird so etwas auch mit in den Verdienstausfall-Schaden eingerechnet?

Ich habe noch so viele Fragen und werde auch morgen nochmal einen anderen RA um Rat bitten (denn unserer hat uns auf das Versichungsgespräch nicht vorbereitet) und wir wurden überrollt. Noch ist allerdings nichts unterschrieben! Zum Glück.

Wie sollen wir uns abfinden lassen wenn wir die Spätfolgen des Unfalls nicht überblicken können?
Meinem Freund steht noch eine Hand-OP, die Metall-Entfernung aus Armen, Becken und Rücken und eine Zahn-OP bevor.

Was fällt alles unter Haushaltsführungsschaden? Wir leben nicht zusammen!

Vielen Dank. Eure Stefy
 
Hallo Stefy,

erstmal mein Mitgefühl mit deinem Freund und dir.


Thema Abfindung:
mit einer Kapitalabfindung fährt die Versicherung meistens „€“ besser, als wenn sie Monat für Monat „€“ abdrücken müßte.

In dem Fall von deinem Freund mit ca. Anfang 30J. würde ich aus meiner Sicht, dringend von einer Kapitalabfindung absehen bzw. wenn dann nur eine Teilabfindung bis dato.

BGB § 843
Geldrente oder Kapitalabfindung.(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.

(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt..................

(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.

Erwerbschaden:
Für die Zukunft ist die Einkommensdifferenz durch eine Geldrente gemäß § 13 StVG monatlich im Voraus zu zahlen
(entsprechende Anwendung von § 760 Abs. 1 BGB).

BGB § 760 Vorauszahlung
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.

Straßenverkehrsgesetz II. Haftpflicht

Geltung ab 1983-06-01. Neugefaßt durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919; zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 17.3.2007 I 314

§ 13 StVG, Geldrente

(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 10 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.
(2) Die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist bei der Verurteilung des Verpflichteten zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt worden, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann er eine Erhöhung der in dem Urteil bestimmten Sicherheit verlangen.

Dein Zitat.
Des weiteren wäre mein Freund nach der Meisterernennung 3 Lohngruppen höher gerutscht. (doch dann kam der Unfall!)
Wird so etwas auch mit in den Verdienstausfall-Schaden eingerechnet?

Ja normal schon...
habt ihr über die v. g. Angelegenheit was auf der Hand? bzw. Zeugen?

Macht die DRV schon Regreß nach § 119 SGB X ?

Wegen der Abfindung schau mal unter:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14198&highlight=Siegfried21

Haushaltführungsschaden:

http://www.meisterernst.de/wirtschafts_verbraucherrecht/lensing-haushaltsfuehrungsschaden.html

http://www.ra-buechner.de/meldungen/M190-Oft-vergessen--Der-Haushaltsf%FChrungsschaden.php


Erstmal Grüße


Siegfried21
 
Hallo Stefy,

Siefried hat Dir ja schon eine ganze Menge dazu geschrieben.
Ist die Schuldfrage durch einen Gerichtsbeschuss festgesetzt worden?
"Die Versicherung will mit einer Quote von 70/30 zu unseren Gunsten abfinden."
Das tut sie eben nicht, diese Quotenregelung hilft nur der VS.!
Achtet unbedingt auf den Punkt der zu entrichtenden Steuern an den Fiskus!
Was nützt Euch der Vergleich, wenn ihr über die Hälfte der Summe an den Fizkus zahlen müsst. Ich kann Euch nur empfehlen hier einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und eventuell Steuerrecht einzuschalten, denn hier sind soviel Dinge zu beachten, gerade bei hohen Schadenssummen. siehe (FG Nürnberg AZ: 7 K 328/2008 vom 02.07.2009) siehe auch hier : http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf


MfG.
Pit






 
Hallo Stefy,

erst einmal wünsche ich deinem Freund jede Menge Kraft in seiner jetzigen Situation.

Was die Quote betrifft, so bin ich in der gleichen Situation.

Zu deinem Beitrag muss ich eines vorab schreiben. Was die Versicherung will ist das Eine (Abfindung 70/30), aber gibt es hiezu überhaupt schon ein richterliches Urteil? Ist die Haftungsquote per richterlichen Beschluss verhandelt worden?

Was die Abfindung betrifft, so solltet ihr auf keinen Fall den immateriellen Schaden abfinden lassen. Hier nur Teilabfindungen fordern, denn niemand weiß was die Zukunft noch bringt.

Für den Haushaltsführungsschaden habe ich euch anbei 2 Links zu Büchern, die ihr euch unbedingt anschaffen solltet. Die exakte Berechnungen ist zwar Aufgabe eures Anwaltes, alllerdings wird den Fall niemand so genau kennen wie ihr selbst. Deshalb rate ich euch aus eigener Erfahrung hier Eigeninitiative zu bringen.

http://www.amazon.de/Haushaltsführu...=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1269422476&sr=8-2

http://www.amazon.de/Berechnung-von...=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1269422526&sr=1-1

Was den Verdienstausfall betrifft, so ist es definitiv so dass hier vor dem Fiskus der Zuflusszeitraum gilt. Das bedeutet bei einer Abfindung im Monat X wird der Fiskus auch seine Steuern im Monat X geltend machen.

Zu deinen Einzelfragen:

Wird so etwas auch mit in den Verdienstausfall-Schaden eingerechnet?

Prinzipiell ja! Allerdings seid ihr in der Beweispflicht, hier solltet ihr euch das vom AG bescheinigen lassen, d.h. ohne das Schadensereignis wäre folgende Position mit dementsprechendem Gehalt angestanden. Ansonsten wird hier nach der Differenzmethode vorgegangen, d.h. Verdienst vor Schadensereignis - Verdienst jetzt = Verdienstausfall x Haftungsquote

Wie sollen wir uns abfinden lassen wenn wir die Spätfolgen des Unfalls nicht überblicken können?

Habe ich bereits oben erwähnt.

Was fällt alles unter Haushaltsführungsschaden?


Allgemein und kurz gesagt, alle Tätigkeiten die vor dem Schaden möglich waren und nun nicht mehr möglich sind. Hier findest du aber im Forum auch noch nähere Angaben zu diesem Thema.

Viele Grüße
simon
 
Super

Vielen Dank an Siegfried21, Pit13 und Simon auch im Namen meines Freundes. Ich habe das Gefühl Ihr Lebt nach dem Prinzip "Jeden Tag eine gute Tat". Vielen Dank für Eure Antworten :) Ihr habt uns irre viel geholfen. Nun können wir mit ordentlich Feedback ins nächste Anwaltsgespräch schreiten.

Die Quotenregelung ist nicht durch einen richterlichen Beschluss geregelt. Doch der Kollegen von der Versicherung hat uns im Beisein unseres Anwalts die Quote 30/70 genannt und das könnten wir akzeptieren.
Wie ich sehe liegt noch viel Arbeit vor uns und gegebenenfalls eine Anwaltswechsel. Drückt uns die Daumen das dieser auch ein "soziales Herz" hat und nicht nur seinen Provit sieht.

Aber das Glas ist bekanntlich halb voll und nicht halb leer.
In diesem Sinne Alles Gute für Euch und ein schönes Osterfest - sollten wir uns nicht mehr lesen. Eure Stefy
 
...braucht ihr überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Du hast geschrieben Dein Freund hat den Unfall nicht verschuldet also trägt die Anwaltskosten die Gegnerische Versicherung.(wußte ich aber vorher auch nicht!)

Ich und meine Frau hatte im letzten Jahr einen VU.
Ich traf am nächsten Tag einen Anwalt an der Schule meines Sohnes der meinte brächte mir keine Sorgen zu machen die gegnerischer Versicherung zahlt den Anwalt -
und das tut sie bis heute.
Mein Frau hat wegen des HWS Syndrom noch in Behandlung (MTR etc.) wissen auch noch nicht wo das hinführt zwecks Schmerzensgeld usw.
Aber so lange die Vers. den Anwalt zahlt haben wir alle Zeit der Welt.
Alles Gute für Euch.
 
Abfindung

Hallo Community,

ich brauche Euren Rat. Habe schon viel gelesen und doch ist jeder Fall anders. Mein Freund hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Motorradunfall und ist heute Parapeliker mit Armfunktion (D6). Die Versicherung will mit einer Quote von 70/30 zu unseren Gunsten abfinden. Auf den genauen Unfallhergang möchte ich nicht weiter eingehen. Nur soviel, die Schuldfrage ist geklärt und nun geht es mit der gegnerischen Versichung (eine grosse Versicherungs-GRUPPE) ums Schmerzens-/Abfindungsgeld. Und wie ich gelesen habe, ist eine abschließende Abfindung(Vergleich) nicht sinnvoll weil man die Spätfolgen nicht einschätzen kann. Doch der Arzt meint heute schon das es im Alter eher schlimmer wird. Artrose hat mein Freund jetzt schon in den Händen und Armen bekommen. :-(
Wir haben mit der Versichung und unserem RA einiges durchgerechnet doch das liegt weit unter dem was mein Freund in den nächsten 35 Jahren verdient hätte!

Sein Unglück ist - neben den schlimmen körperlichen und seelischen Verletzungen, das er KEINE Rechtschutzversicherung hat und das wir nicht wissen, wenn es zum Prozess kommt, wer den Anwalt bezahlt

Mein Freund wird nach dem Krankenhausaufenthalt erstmal wieder arbeiten gehen. So hoffen wir zumindest - wenn der Betriebsarzt zustimmt. Allerdings nur wenige Stunden am Tag und er kann wegen seiner Körperbehinderung nicht mehr am alten Arbeitsplatz eingesetzt werden und muss somit wohl mit deutlichen Gehaltseinbussen zu rechnen haben.
Des weiteren wäre mein Freund nach der Meisterernennung 3 Lohngruppen höher gerutscht. (doch dann kam der Unfall!)
Wird so etwas auch mit in den Verdienstausfall-Schaden eingerechnet?

Ich habe noch so viele Fragen und werde auch morgen nochmal einen anderen RA um Rat bitten (denn unserer hat uns auf das Versichungsgespräch nicht vorbereitet) und wir wurden überrollt. Noch ist allerdings nichts unterschrieben! Zum Glück.

Wie sollen wir uns abfinden lassen wenn wir die Spätfolgen des Unfalls nicht überblicken können?
Meinem Freund steht noch eine Hand-OP, die Metall-Entfernung aus Armen, Becken und Rücken und eine Zahn-OP bevor.

Was fällt alles unter Haushaltsführungsschaden? Wir leben nicht zusammen!

Vielen Dank. Eure Stefy



hallo,

ich bin ein -sogenannter alter Haase- auf dem Gebiet.

auf garkeinen Fall von der Versicherung abfinden lassen!

1. die Hälfte fällt schon der Steuer zum Opfer

2. alle Krankenkassenbeträge sind dann vom Geschädigten zu bezahlen;

3. DIE KRANKENKASSE SETZT GLEICH DIE Hand WIE EIN GEIER auf die Abfindungssumme.

Nur, wenn keine Überlebensaussicht ist ggf. abfinden lassen.

Die Versicherer spekulieren auf wenig Überlebenschancen und der Unwissenheit der Geschädigten.

ALSO FINGER WEG VON ABFINDUNGSPAPIEREN; EGAL; WIE DIE EINEN GESCHÄDIGTEN SCHICKANIEREN!

Anwaltskosten "immer gemäss BGB als Auftraggeber vorverauslagen, dann von der Versicherung regressieren, das der Anwalt nicht vergisst, für wen er arbeitet!"

Tommy1000 seit 30,5 Jahren HWS Querschnittgelähmter
 
Hallo Tommy1000,

kannst du das mal erklären:


"Anwaltskosten "immer gemäss BGB als Auftraggeber vorverauslagen, dann von der Versicherung regressieren, das der Anwalt nicht vergisst, für wen er arbeitet!"

Wie funktioniert das, welche gesetzl. Grundlagen gibt es dafür?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Beinmodel,

ja, ich will meine Energie nicht verschwenden, weiter den Beitrag von Tommy mit all seinen inhaltlichen Fehlern zu korrigieren.

Der "alte Hase" scheint mir eher ein "dummer Esel" zu sein - oder ein Troll.

(Sorry, möchte weder den Esel noch weitere Tiere in dem Sinne verunglimpfen - das liegt mir fern. Ist leider nur so eine blöde Redewendung, ich erachte Esel nun wirklich nicht als ein dummes Tier!).

Viele Grüße

Kasandra
 
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