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78 Wochen Krankgeld..

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas wer123
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

wer123

Nicht aktive Mitglieder
Hallo liebes Unfallopfer-Forum,

Ich habe eine Frage zu dem Krankengeld.

Erstmal meine Krankheitszeiten wegen meinem Knie und meinem Rücken:

08.11.2010 - 05.07.2011 // 239 Tage
16.11.2009 - 02.05.2010 // 167 Tage
02.11.2009 - 07.11.2009 // 5 Tage


Der verbleibende Anspruch auf Krankgeld endet heute, am 19.04.2012.

Ich habe bereits mit meinem Arbeitgeber gesprochen und werde wieder anfangen zu arbeiten, es zumindest versuchen.
Meine Frage ist nun, wie lange müsste ich noch arbeiten, bis ich wieder Anspruch auf Krankgeld habe?

Der 3-Jahres-Zeitraum müsste ja am 02.11.2012 ablaufen. Hätte ich dann schon wieder Anspruch auf Krankengeld?


Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Mit freundlichen Grüßen,

wer123
 
Das ist es ja eben, eigentlich kann ich nicht. Ich versuche es aber trotz den Schmerzen. Das Problem im Knie besteht bei Belastung weiterhin.
Meine Frage war nur, falls es eben NICHT klappt mit dem Arbeiten, wie lange ich aushalten müsste, damit ich mich wieder krankschreiben lassen kann und Krankengeld bekomme.

Mit freundlichen Grüßen,

wer123
 
warum beantragst Du nicht EM-Rente?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich ewig mit Krankengeld "durchschlagen" kann.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Wer123!

Herzlich Willkommen im Forum.

Nutze die SUCHFUNKTION und suche unter GUMMIBÄR Beitrag vom 03.11.2010.
Dort habe ich die rechtlichen Grundlagen für den Krankengeldbezug bereits bis ins Detail erläutert.

Den Beginn der neuen Blockfrist und den neuen 6 Monatszeitraum möchtest Du Dir bitte selber ausrechnen.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo wer123,

wenn du trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitest, kannst du für dieselbe Erkrankung nicht wieder einen neuen Krankengeld-Anspruch erwerben - auch nicht nach 6 Monaten. Da passt eher Arbeitslosengeld, vielleicht weil du im Sitzen arbeiten könntest oder weil die Nahtlosigkeitsregelung anwendbar ist.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo und danke für die Antworten,
Ich hatte mich schon einmal im Vorraus informiert, jedoch habe ich das mit der 6-Monatsfrist nicht richtig verstanden.

Die 3-Jährige Blockfrist beginnt ja am 02.11.2012 neu?

Muss ich 6 Monate in der "neuen Blockfrist" arbeiten ohne mich krankschreiben zu lassen mit den Krankheiten die ich zuvor schon angegeben habe und habe dann wieder anspruch auf Krankengeld?

Oder muss seit dem letzten Tag, also dem 19.04.2012 eine 6Monatige Frist ablaufen, die ja sowieso ablaufen würde, da dort die neue Blockfrist erst in 7 Monaten beginnt?



Mit freundlichen Grüßen,

wer123
 
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