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50 % + G....und nun?

indianerin

Erfahrenes Mitglied
Hallo ihr Lieben,

ich habe nun einen GdB von 50% und ein G! :)
Vorher hatte ich jahrelang 40 % und durch den Unfall nun dieses Ergebnis. Allerdings nur für ein Jahr, dann erfolgt eine Neuuntersuchung.

Was kann ich nun mit dem G anfangen?

1. Mir wurde ein Beiblatt für den Erwerb einer Wertmarke für den öffentlichen Verkehr beigelegt.

2. Oder ich kann eine Steuervergünstigungen für das Auto erhalten, sofern ich Halter bin.

Da ich sehr schlecht laufen/gehen, stehen und sitzen kann, bin ich auch nicht in der Lage mit dem Bus zu fahren. Also bringt mir das G mit einer Wertmarke nichts. :(

Halter des Autos ist mein Mann. Also, wird es auch nichts mit einer Steuervergünstigung. :(
Dabei ist mein Mann derjenige, der mich überall hinfahren muss. Kann man dann wenigstens eine Parkerleichterung bekommen?

Ist das G nun völlig nutzlos für mich? Oder habe ich da was übersehen?
 
Hallo Indianerin

Ich habe auch 50 + G und genau das selbe Problem.
Auto gehört meiner Frau, öffentliche Verkehrsmittel kommen nicht in Frage und weitere Vergünstigungen gibt es leider nicht.
Achso etwas noch: falls man berufstätig ist kann man die gefahrenen Kilometer (sonst Entfernungskilometer) von der Steuer absetzen und man bekommt die Angelberechtigung für die Ostsee für 10 Euro im Jahr (sonst 30 Euro).
Na ja was solls ist immer noch besser wie nichts.
 
Hallo trollfar,

tja, dann nützt mir die 50% + G nichts.

Angeln tue ich nicht und würde viel lieber arbeiten, als noch ein Jahr voll erwerbsgemindert zu sein. :mad:

Und da heißt es, man soll nach einem Unfall nicht schlechter bestellt sein, als die arbeitenden Kollegen! HAHAHAHA
 
Hallo Indianerin,

welche Verletzungen hast du? Hast du das Gefühl eine höhere Einstufung haben zu müssen?

Eine Parkerleichterung ist mit einem G nicht zu bekommen, da brauchst du mehr %te und ein aG.

Wie würdest du dir eine Gleichstellung mit deinen Kollegen vorstellen?

Schreibe genau alle KM übers Jahr auf, die dein Mann dich fahren muss und reiche sie mit der Steuererklärung ein.

mfg Sturm
 
Hallo Indianerin,

Parkerleichterung gibt es so nicht.

aG oder Bl für den Blauen Parkausweis oder speziele Voraussetzungen für den Orangen Parkausweis.

Aber anders Fährt dein Mann auch mit dem Auto zur Arbeit?
sonst könntet ihr das Auto auf dich umschreiben.
Aber dann darf das Auto nur noch mit und für dich bewegt werden,
dein Mann darf mit dem Auto dann nicht mehr zur Arbeit selbst fahren.

Grüße Michi
 
Hallo indianerin,

willkommen im Club der 50 % mit G, ja wie schon trollfar es geschildert hatte gibt es für diese 50% nicht viel. Außer noch in einigen Orten an der Nord - und Ostsee bekommst du auf deinen Behindertenausweis Rabatt fürs Schwimmbad und bei der Kurtaxe. Aber immer mehr dieser Kurorte geben unter 50 % kaum noch einen Rabatt. Also ein kleines + für dich und deinen Mann wenn ihr die schöne Luft an der See etwas günstiger haben möchtet.;)
:rolleyes: Auch schon mal wenigstens keine % Abstufung, denn viele werden um 20% und mehr nach unten gestuft. Soll kein Trost sein aber ist leider die Realität.
Schönen sonningen Sonntag wünscht
Wolle
 
Hallo Indianerin,

Du bekommst auch noch 5 Urlaubstage mehr.

Das ist doch auch schon ganz nett.

Viele Grüße

Kasandra
 
@Sturm
"..man soll nach einem Unfall nicht schlechter bestellt sein, als die arbeitenden Kollegen!" So steht es in einem Gesetzestext über Arbeits- und Wegeunfälle.
Aber das kann ja nur finanziell sein, anders ginge es ja nicht.

Eine höhere Einstufung habe ich wohl mit meinen Schmerzen kaum zu erwarten. Denn Schmerzen scheinen ja keine Behinderung zu sein. :mad:


@Michi
mein Mann nutzt das Auto beruflich, daher wird das auch nix.
Schenkt mir mal einer ein Auto, was fahrbereit ist und nur für mich? ;)


@Wolle
Was nutzt mir Kurtaxenermäßigung, wenn mich das Wetter hier schier umbringt? Diese ständigen Wechsel verursachen so heftige Schmerzen, da kann ich gleich in den Süden auswandern, wo es beständiges warmes Wetter gibt.
Dolce far niente und ein Eis am Sonnenstuhl....gibt es dafür auch eine Ermäßigung? ;)

Aber eine Parkerleichterung wäre schon was. Denn in der Innenstadt darf nicht überall geparkt werden. Wege vom Parkplatz zum Arzt schaffe ich nicht. Also muss ein Anwohnerparkplatz herhalten und schon gibt es Strafzettel. Das ist doch eine bekloppte Regelung.

@Kassandra
für 5 Tage mehr Urlaub müsste ich einen Job haben. Als zeitlich begrenzte Rentnerin, muss ich noch ein wenig warten.
 
Hallo Indianerin,

dein Mann kann ja wenn er dich fährt - vor dem Arzt raus lassen und sich
dann einen normalen Parkplatz (ggf. auch etwas weite rentfernt) suchen.
Zum abholen dann das selbe er geht los und holt das Auto und wenn er vor
dem Arzt steht gehst du zum Auto und steigst ein.

Grüße Michi
 
Hallo Indianerin,

wenn du mit deinem Mann zusammen veranlagt wirst kannst du bei der EST-Erklärung deine 50 % als Steuerminderung geltend machen.

Verschiedene Institutionen gewähren mit Vorlage des Ausweises Eintrittsminderung manche sogar freien Eintritt.

Richtig ist, das der Halter der Schwerbehinderte sein muß, aber ein Auto kann man auch ummelden
KFZ-Steuerbefreiung macht aber keinen Sinn wenn der Partner das Auto auch ohne und nicht ausschließlich für dich benutzt, denn er dürfte dann nicht mehr alleine damit fahren wenn er nicht dringend für dich z.B. auf die Apotheke muß.
.
Deshalb haben wir auch darauf verzichtet, obwohl wir beide 80% (Ironman hat noch den "G" dabei) haben, aber dann dürfte ich nicht mehr damit fahren, und das obwohl mein Mann so gut wie kein Auto mehr fährt.

Auch haben wir beide keine Parkerlaubnis, obwohl wir beide schlecht zu Fuß sind, diese Regelungen versteht kein Mensch, denn so bleiben auch für uns viele Veranstaltungen unerreichbar.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Michi,

so haben wir uns das auch gedacht mit dem Hinbringen zum Arzt und Abholen. Nur ist das Problem, man darf nicht in alle Straßen der Innenstadt reinfahren.
Nur Anwohner und es hat schon Diskussionen mit den Bullitessen gegeben, warum man gerade dort hin muss.:mad:

Daher wäre so ein Schein schon ganz gut. Den kann man dann bei einer Kontrolle vorzeigen. Aber ohne.....ist ganz großer Mist!

Hallo Gitti,
ja, bei der Einkommensteuer haben wir schon immer die Steuerminderung angegeben.
Aber mit dem Auto, bei euch Beiden ist ja ein Schildbürgerstreich, ohne Gleichen :eek:

Dann müsstet ihr jeder ein eigenes Auto für den Ehegatten haben, durftet dann aber nicht damit einkaufen fahren!
 
Hallo Indianerin,

das mit den Parkausweisen wird in jedem Bundesland anders geregelt. Erkundige Dich mal danach.

Bei uns bekommst Du im Geltungsbereich des Bundeslandes mit dem G durchaus die Parkerleichterung (Behindertenstellplätze).
 
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