Siegfried21
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
das OLG Köln räumt der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Prüfungsfrist von 4-6 Wochen auch bei einfach bzw. durchschnittlich gelagerten Fällen ein. Solange muss ein Geschädigter gegebenenfalls warten, bevor er gerichtliche Schritte einleiten darf.
Quelle: Oberlandesgericht Köln, Az: 24 W 69/11
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/24_W_69_11_Beschluss_20120131.html
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4075.php
Grüße
Siegfried21
das OLG Köln räumt der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Prüfungsfrist von 4-6 Wochen auch bei einfach bzw. durchschnittlich gelagerten Fällen ein. Solange muss ein Geschädigter gegebenenfalls warten, bevor er gerichtliche Schritte einleiten darf.
Quelle: Oberlandesgericht Köln, Az: 24 W 69/11
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/24_W_69_11_Beschluss_20120131.html
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4075.php
Grüße
Siegfried21