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3 Jahresfrist nach Unfall in PUV

Glückloser

Erfahrenes Mitglied
Mosche zusammen,

so nun habe ich auch mal wieder eine Frage.

Wie verhält es sich mit der 3 Jahresfrist in der PUV nach Unfall.

Meine Frist endet am 9.11., ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich mit dem Abschlussgutachten nicht einverstanden bin und ein Gegengutachten in den nächsten Tagen zuschicken werde.
Mein Termin für mein Gutachten ist am nächsten Dienstag.
Meine Frage, endet mit dem 9.11. die Frist das ich im Fall keiner Einigung hier noch gerichtlich was machen kann, oder habe ich mir mit dem Schreiben (Einschreiben) das Türchen offen gehalten das ich im Fall keiner Einigung noch gerichtlich gegen die Versicherung weiter vorgehen kann?

Das Problem ist einfach, ich habe der Versicherung 3 Monate vor Ablauf der 3 Jahresfrist mitgeteilt, dass ich ein Abschlussgutachten haben will weil sich der Zustand verschlechtert hat.
Die Versicherung bzw. dieser Gutachter hatte mir dann einen Termin für 4 Wochen vor Abaluf (02.10.2014) dieser Frist gegeben und auch auf meine Anfrage hin ob man diesen nicht vorziehen kann so belassen.
 
Hallo Glückloser,

nein Du versäumst jetzt keine Fristen mehr. Die 3-Jahres Frist gilt für eine Neubemessung, nicht aber für die Geltungmachung der Leistungen. Mit dem Antrag auf Neubemessung hast Du die Fristen gewahrt.

Gemäß ZPO hast Du drei weitere Jahre Zeit Klage gegen die letzte Feststellung zu erheben, allerdings würde ich das nicht so weit raus ziehen denn die Gutachten müssen sich immer auf den Ablauf der 3-Jahresfrist beziehen.
 
Mosche Rajo,

habe gehofft das Du einen Blick drauf wirfst. :D;)

Wie gesagt, sobald ich mein Gutachten habe, schreibe ich die Versicherung per Einschreiben an, mache Ihnen eine Angebot mit dem Hinweis das Sie hier 10 Tage Zeit haben sich zu entscheiden und nach zu bessern und werde dann direkt über meine Anwältin beim LG Klage einreichen.
Werde ich denen auch so mitteilen.

Mein Chirurg ist gestern aus allen Wolken gefallen wo er das Gutachten gesehen hat, den habe ich noch nie so sauer erlebt, der ist da abgegangen das man dem Gutachter sogar die Approbation und den Dr. Titel entziehen müsse......
 
Ja ja, da gibt es Sachen die gibt es garnicht.....

Der "Gutachter" der die Schulter meiner Frau begutachtet hat, der wollte noch Unterlagen haben, die ich ihm auch zugesendet habe.
OP-Bericht, Arztbericht u.s.w.

Da stand eindeutig die Diagnose drinnen und auch, das keine degenerativen Veränderungen gefunden wurden, was macht er - datiert das Gutachten um Wochen zurück und meint eine AC-Gelenkarthrose wäre das :confused: .......
keine Unfallfolge, es würde das Unfallereignis fehlen (Verkehrsunfall, seitenanprall im rechten Winkel mit ca. 80 km/h......)
 
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