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3 Jahresfrist überschritten

schuelbe

Erfahrenes Mitglied
Meine Unfallversicherung hat es nicht hinbekommen in 3 Jahren nach meinem Unfalltag alle Gutachten in Auftrag zu geben.2 sind gemacht wurden u 2-3 fehlen noch!In deren Bedingungen steht aber das dies alles in der 3 Jahresfrist erledigt sein muß!
Nach meinem Anruf u mein dabei dargelegtes Unverständnis über die Situation wurde mir klar gesagt,wenn ich die Gutachten jetzt nach der Frist ablehne zahlt man mir auch nur die Summe,welche die ersten beiden Gutachten ergeben hat u bei den restlichen Unfallverletzungen die jetzt noch nicht begutachtet worden sind hätte ich dann Pech,weil ich die Gutachten ja ablehne!
Könnt ihr mir helfen,kann das denn so rechtens sein?
Hallo,wenn ich mal ne Frist verpasse winden die sich doch sofort raus,genau mit der Begründung!Aber die Versicherungen können sich scheinbar alles erlauben u müssen sich nicht mal an ihre eigenen Bedingungen haltenDas kann doch nicht wahr sein!Gleiches Recht für alle,...dachte ich!
 
Hallo schueble

Ich hab vor kurzem in einem Urteil gelesenen das so lange das mündliche Verfahren nicht abgeschlossen ist auch weitere Gutachten berücksichtigt wird müssen!

Wird versuchen dieses Urteil wieder zu finden!

Mein Unfall ist bereits auch weit über drei Jahre alt und es steht noch eine Begutachtung aus!

grüssle
 
3 Jahresfrist

Hallo Schueble,
welche Ga fehlen denn noch, sind entsprechende GA - Aufträge bereits erteilt worden.

Liegen Dir die bereits erstellen GA schon vor. Wielange ist die Frist überschritten?

Ansonsten empfehle ich Dir entweder eigene GA zu erstellen oder aber schnellstens einen Anwalt einzuschalten. Und schau mal in Deine Bedingungen. Das Recht der Begutachtung steht auch Dir zu, also warte nicht zu lang.
 
Hallo,

bei der komplizierten Rechtslage und den Schwierigkeiten, die in diesem Zusammenhang entstehen können, empfehle ich Dir unbedingt einen in Versicherungsrecht versierten Anwalt. Auch wenn es Dir vielleicht schwerfällt, aber dieses Geld ist in einen guten Anwalt sicher gut investeiert. Die vertraglichen Vereinbarungen gelten für beide Seiten. Du mußt ja auch eventuell dran denken, dass Dir das Ergebnis der Begutachtung nicht weit genug geht und Du ein eigenes Gutachten brauchst. Auch dafür zählt ja die drei-Jahresfrist.

Gruß von der Seenixe
 
Danke an euch!
Hab mich evt mißverständlich ausgedrückt,ich will die GA's nicht mehr,weil die sich gefälligst auch an ihre Bedingungen zu halten haben!Aber wenn ich sie machen lasse,wollen sie nur nach den bisherigen GA's Leistungen erbringen u bei dem Rest hab ich dann Pech,toll!
Die Frist ist jetzt um 2 Monate überschritten u die noch ausstehenden Gutachten wurden auch jetzt erst in Auftrag gegeben u sollen im Sept+Okt stattfinden.Es handelt sich noch um ein neurologisches u augenärztliches GA.
ich kann das schwer verstehen das die Versicherung damit Recht hat u somit machen kann was sie will,also wenn es da ein Urteil gibt wär das sehr hilfreich.
Die hatten 3 Jahre Zeit u dann sowas,nur um noch paar Euro drücken zu können.
Ich werd mich an die Empfehlung halten u nach nem Anwalt suchen,das ist sicher die beste Variante,danke!
Noch zur Erklärung.Ich will die GA's nur nicht,weil wir ja auch an die Bedingungen gebunden sind u wehe wir verpassen eine Frist,dann wird gleich gestrichen u abgelehnt,Kulanz gibts äußerst selten!Mein Gesundheitszustand ist unverändert u wird auch so bleiben,darum gehts mir hierbei nicht!
LG u danke!
 
Hallo,
bei mir ist der Fall anders, nämlich die Versicherung hat ein Gutachten so spät in Auftrag gegeben, dass es erst nach Ablauf der Dreijahresfrist (6 Wochen danach) gemacht wurde. Ich bin dummerweise hin, jetzt ist eine Verrringerung des Inv.Grades festgestellt. Was kann man da machen?
LG
 
Hallo,

Du solltest mit einem Arzt Deines Vertrauens sprechen, ob die Reduzierung berechtigt ist. Dann Widerspruch einlegen...neues neutrales Gutachten verlangen und ansonsten bleibt nur der Klageweg.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Radler,
eigentl ists bei mir doch auch so!Habe 2 Gutachten in der 3 Jahresfrist gemacht u jetzt sollen noch weitere folgen.Aber die Frist ist eben rum.Ich habe auch zugestimmt u hoffe das ist kein Fehler.Wollte eben nur wissen ób die machen können was sie wollen u sich nicht an die Fristen halten müssen!Lehne ichs ab,bezahlen sie nur nach den bisherigen GA`s,aber das wär mir zu wenig.Letztendlich spielen die nur auf Zeit,in der Hoffnung das es während der Dauer besser wird u sie weniger bezahlen müssen.
Ich finds ne Sauerei,denn wenn wir was vergessen gibts keine Entschuldigung.
 
Hallo Schuelbe,
so ganz verstehe ich noch nicht, dass unsere Fälle gleich liegen sollten:
Wenn ich es recht verstehe, sollte in Ihrem Fall die Versicherung noch Ga erstellen, die prinzipiell im Interesse des Versicherten wären.

In meinem Fall war von vornherein klar, dass ein neues Gutachten möglicherweise eine für mich Verschlechterung bringt.

Leider bin ich zu dem Termin hin (ich hätte mich vorher erkundigen müssen). Angeblich sagt das BGH-Urteil von 1988, dass man (wenn man den Gutachter-Termin wahrnimmt) sich das Ergebnis zurechnen lassen muss. Man hätte aber das Recht gehabt, ihn abzulehnen mit der Folge, dass dann das erste Gutachten ausschließlich gegolten hätte.
Das ist doch eine ziemlich seltsame Regelung, nach der man eine Frist hat die dann nicht gilt und die Versicherung angeblich nicht darauf hinweisen muss, dass man den Termin gar nicht wahrzunehmen braucht. Wozu gibt es eigentlich das neue VVG, das ja die (schlecht informierten) Versicherten vor den (starken) Versicherungen schützen soll?

Insofern weiß ich auch nicht ob das VVG neu nicht das Urteil von 1988 aushebelt.
 
Hallo Radler,
du hast Recht,sorry hab wohl nicht so richtig gelesen!Aber im Kern sind wir uns einig,die sind zuallererst auf ihr Wohl bedacht.
Das tut mir natürlich leid für dich,aber man kann ja auch nicht alles wissen!
Ich meinte nur,daß ich es lächerlich finde in den letzten 3 Jahren nicht alle GA gemacht zu haben u jetzt darauf zu spekulieren das ich es evt nicht will!Aber das Zeitspiel brachte nix,denn meine Behinderungen sind leider für immer.
Wollte nur wissen ob die wirklich machen können was sie wollen,ohne eine Frist einzuhalten.
Alles Gute!
 
Ich meinte nur,daß ich es lächerlich finde in den letzten 3 Jahren nicht alle GA gemacht zu haben u jetzt darauf zu spekulieren das ich es evt nicht will!
Hallo schuelbe,
mit ist nicht klar, ob Du Deine Einschränkungen bei denen so angemeldet hast, wie es im Versicherungsrecht gefordert wird. Denn dann wäre es ein Versäumnis der Versicherung, wenn sie nicht die von ihr gewünschten Gutachten hat. Lässt sich also aufgrund der Unterlagen die Du fristgerecht eingereicht hast, der Versicherungsfall beurteilen, dann brauchst Du Dir eigentlich keine Gedanken machen.
Und dann solltest Du gute Chancen haben Deine Ansprüche durchzusetzen.

Wenn Du aber Deinen Versicherungsanspruch nicht fristgerecht so angemeldet hattest, wie es Versicherungsvertrag bzw. Versicherungsrecht erfordern, und wenn Du dafür keine akzeptable Entschuldigung (z.B. 3 Jahre Koma) hast, dann kann es tatsächlich eng werden.

Insofern unterstütze ich seenixe mit ihrer Empfehlung einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Du bezahlst dafür entweder die Beratungskosten und erfährst das nichts mehr geht (und das wäre ja auch schon was wert, wenn auch nicht sonderlich angenehm) oder Du erfährst, dass doch etwas geht. Dann ist das Geld auf jeden Fall gut angelegt. Denn die Methoden zur strategischen Schadensbeseitigung bzw. -minderung sind bei den Versicherungen professionell ausgearbeitet und da hast Du als Laie kaum eine Chance alle Deine Ansprüche selbst durchzusetzen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ablehnungsquote bei den meisten Versicherungen angesichts der Wirtschaftskrise deutlich gestiegen ist. (Auch wenn die Versicherungen immer wieder darstellen, dass es keine Zusammenhänge gäbe. Aber wenn man sich anschaut, dass für die Versicherungswirtschaft die Bilanzierungsregel gelockert wurden und die Versicherungen die neuen Möglichkeiten größtenteils genutzt haben, und wenn man sieht wie die Garantiezinsen bei den LVs und die Überschußbeteiligungen schrumpfen, dann kann man erkennen wie die Hütte brennt. Bei Klagen gegen Versicherungen ist es inziwschen eher üblich, das die Anwälte der Versicherungen um Fristverlängerungen bei jedem einzelnen Schritt bitten, weil sie die Flut an Klagen nicht mehr gestemmt bekommen.)

Dennoch viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,
Ja ich habe alles ordentlich u fristgemäß gemeldet.Es hat mit der Versicherg bisher auch alles sehr gut geklappt,die haben jetzt "nur"diese 3 Jahresfrist nicht eingehalten.Sonst hab ich echt keinen Grund zur Klage,wollte halt mal eure Meinungen dazu erfahren.

Ich hab jetzt natürlich auch die noch ausstehenden GA gemacht u denke auch da gibts mit der Berechnung u Bezahlung der Schadenssumme keine Probleme,da ich auch schon einen sehr angemessenen Vorschuß erhalten habe u da meine Beeinträchtigungen noch genauso bestehen u keinesfalls besser geworden sind!

Mir gings wirklich"blos"darum ob die machen können was sie wollen sich an keine Frist,aus ihren Bedingungen,halten müssen,es sei denn man klagt!

Ich sehe es genauso wie du,die spielen mit allen Mitteln auf Zeit u natürlich ist die Krise auch bei denen angekommen u dadurch versuchen sie natürlich noch mehr zu sparen.

Den Tip mit dem Anwalt hab ich gern angenommen!

Viele Grüße u danke
schuelbe
 
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