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2 Hilfsmittel der gleichen Gruppe

Sekundant

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Hallo,

kennt jemand eine Entscheidung, Regelung oder Anweisung darüber, wenn eine pflegebedürftige Person zwei Hilfsmittel der gleichen Hilfsmittelgruppe benötigt?

Die Situation:
Person, schwere Demenz u.a. mit Weglauftendenz und Sturzgefahr hat als Hilfsmittel einen Badewannenlifter.

Neben dem Badewannenlifter sollte eine Art Stehhocker über eine VO beschafft werden, da wegen o.g. Verhaltensweisen kaum die Pflegeleistungen wie Waschen (Teilkörperwäsche, Fußwäsche), Zähne putzen, Kämmen u.ä. zu bewerkstelligen sind.
Da ein entsprechendes Hilfsmittel offenbar nicht zur Verfügung steht, wurde nach Rücksprache ein (auch Feuchraum geeigneter) Duschstuhl verordnet und geliefert.

Nach nun einem dreiviertel Jahr stellt das Sanitätshaus eine Rechnung mit dem kopierten Vermerk der Pflegekasse

"Bitte zur Genehmigung einreichen, da die Versicherte bereits mit einem ähnlichen Hilfsmittel versorgt ist."

Tel. Rücksprache bei der Pflegkasse ist erfolglos, da nach dortiger Meinung nur ein Hilfsmittel der gleichen Gruppe bezahlt werden könne. Auch der Hinweis auf die Notwendigkeit bei den weiteren Pflegeverrichtungen fruchtete nicht.

Der hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=4363 genannte Entscheid wird nicht ganz zutreffen.

Wer weiss Rat oder kennt andere Entscheidungen oder Regelungen? Bin für Hinweise dankbar.


Gruss

Sekundant
 
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