hallo,
Arbeitswegeunfall - unschuldig. Gemäß Gesetz § 116 SGB X gehen Ansprüche automatisch an die Behörden (leider - taugen nichts) über.
Nun beginnen die Probleme mit der lieben Behörden:
die Krankenkasse hat bei überhaupt nicht ermittelt - zumindest liegt mir nichts vor. Von Unfall mit Unfallfragen wissen die Bescheid.
Die Krankasse hat den Krankenversicherungsschutz gekündigt´weil
1) Kündigung des Arbeitsgebers
2) rechtswidrige Einstellung des VG - noch im Klageverfahren - Krankenkasse will den Ausgang nicht abwarten. Wenn postiv die Klagen gewonnen werden, dann will die Krankenkasse rückwirkend die Beträge - somit spart die Krankenkasse Ihre laufenden Leistungen und rückwirkend bekommt Sie Geld für keine Ausgaben.
Meine Fragen:
Den § 116 SGB X hat die Krankenkasse nicht erwähnt und berücksichtigt.
Ist es auch rechtens, dass die Krankenkasse die Klageverfahren bei der Berufsgenoschaft nicht abwarten muss?
Hat die BG die Krankenkassenbeiträge zu entrichten?
Tritt eine aufschiebare Wirkung ein oder wie kann man sich wehren?
Am Besten wenn die gute Behörde den § 116 SGB X streicht - denn die Behörden sollten man beim Kaffeetrinken nicht stören
Ich kapiert es nicht:
rechtswidrige Bescheide ziehen rechtswidige Handlungen anderer Behörden nach sich - ach ja und man kann ja warten - bis irgendwann die Klagen zu Ende gehen - --- die Gesundheit kann auch warten - später macht man eine rückwirkende Begutachtung - wo man vorher dem UO das Geld vorenthält, die Krankenversicherung streicht - die BG rechtswidrig alle Leistungen einstellt - achja das UO soll dann auch noch alles beweisen - usw.
Das ist doch eine Lachnummer - nur leider vermutlich so gewollt
Das nennt man Sozialstaat und dringend ist auch der § 116 SGB X nötig, damit die Behörden nicht arbeitslos werden - leider ist dies Fatal für das UO?
Arbeitswegeunfall - unschuldig. Gemäß Gesetz § 116 SGB X gehen Ansprüche automatisch an die Behörden (leider - taugen nichts) über.
Nun beginnen die Probleme mit der lieben Behörden:
die Krankenkasse hat bei überhaupt nicht ermittelt - zumindest liegt mir nichts vor. Von Unfall mit Unfallfragen wissen die Bescheid.
Die Krankasse hat den Krankenversicherungsschutz gekündigt´weil
1) Kündigung des Arbeitsgebers
2) rechtswidrige Einstellung des VG - noch im Klageverfahren - Krankenkasse will den Ausgang nicht abwarten. Wenn postiv die Klagen gewonnen werden, dann will die Krankenkasse rückwirkend die Beträge - somit spart die Krankenkasse Ihre laufenden Leistungen und rückwirkend bekommt Sie Geld für keine Ausgaben.
Meine Fragen:
Den § 116 SGB X hat die Krankenkasse nicht erwähnt und berücksichtigt.
Ist es auch rechtens, dass die Krankenkasse die Klageverfahren bei der Berufsgenoschaft nicht abwarten muss?
Hat die BG die Krankenkassenbeiträge zu entrichten?
Tritt eine aufschiebare Wirkung ein oder wie kann man sich wehren?
Am Besten wenn die gute Behörde den § 116 SGB X streicht - denn die Behörden sollten man beim Kaffeetrinken nicht stören
Ich kapiert es nicht:
rechtswidrige Bescheide ziehen rechtswidige Handlungen anderer Behörden nach sich - ach ja und man kann ja warten - bis irgendwann die Klagen zu Ende gehen - --- die Gesundheit kann auch warten - später macht man eine rückwirkende Begutachtung - wo man vorher dem UO das Geld vorenthält, die Krankenversicherung streicht - die BG rechtswidrig alle Leistungen einstellt - achja das UO soll dann auch noch alles beweisen - usw.
Das ist doch eine Lachnummer - nur leider vermutlich so gewollt
Das nennt man Sozialstaat und dringend ist auch der § 116 SGB X nötig, damit die Behörden nicht arbeitslos werden - leider ist dies Fatal für das UO?