Zusammentreffen volle EMR und Unfallrente

Hallo, zu dem Thema zusammentreffen EMR und Unfallrente kann ich sagen, das es einen Grenzbetrag gibt der nicht überschritten werden darf. Wenn die beiden Renten zusammen den Grenzbetrag überschreiten, wird alles was den Grenzbetrag überschreitet nicht ausgezahlt.
Die Höhe des Grenzbetrages steht in dem aktuellen Rentenbescheid.
 
Hallo Nicol,

hast Du Dir Deinen Rentenbescheid von der BG mal genau angesehen und nachgerechnet?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo,
ob ich auf 1000,00 Euro 4,57 % Rentenerhöhung bekomme = 1045,70 Euro oder man 1000,00 Euro mal 1,0457 nimmt, ergibt aber auch 1045,70 Euro.
Einfach mal ausprobieren. die Zahl der prozentualen Rentenerhöhung war etwas falsch. nicht 1,0437 sondern 1,0457.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Kasandra,
Koratcat hat für mich alles nachgerechnet.
Er hat mir den Widerspruch und die Klage geschrieben.
Vor Gericht habe ich gewonnen.
Der neue Bescheid ist wieder fehlerhaft,dagegen Klage ich wieder.
Das Gericht schlägt den Abschluss eines Härtevergleichs vor. Ein konkreter Vorschlag
wird nach Durchführung der neuen fiktiven Berechnung erfolgen.
Ohne Koratcat hätte ich nicht gewonnen.
Anwalt und Rentenberater konnten mir nicht weiterhelfen.
Mein jetziger Anwalt nimmt Koratcat Hilfe gerne an.
Mal sehen was rauskommt.
LG
Nicol
 
Hallo Papsch,
Danke für die Info.
Ja dieser Rentenbescheid der DRV nimmt den 10 Jahre alten JAV der BG-Rente, um eine Grenze zu ermitteln.
Das ist ja genau der oubkt an dem ich zweifle...
Hätte ich dem Arneitsunfall mit mini-BG-Rente nicht gehabt, würde die DRV dich die volle EMR auch nicht anhand meines Einkommens von vor 10 Jahren berechnen bzw. deckeln.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? 2 verschiedene Ursachen zu unterschiedlichen Zeiten in meinem Leben.
Und ich kann weder von der einen noch von der anderen Rente leben, geschweige denn, wenn sie gegeneinaufgerechnet werden und in Summe auch kaum höher ausfallen.
Auch wenn sich die BG-Rente in den letzten Jahren erhöht hat, nach den genannten Prozenten, spiegelt das aber nicht im Ansatz wieder, wieviel mehr ich in der Zwischenzeit verdient habe..

Aber ob und wie man das umgehen oder anfechten kann, weiß hier niemand, oder?

LG Ellen
 
Hallo Ellen,
die BG selbst ermittelt aber auf jedenfall den Jahresarbeitsverdienst und passt den auch jährlich an.
Aber es kommt immer auf die Höhe an wenn du nicht viel hattest zu dem Zeitpunkt dann steigt das auch nur geringfügig.
Du müsstest dann bei der DRV Nachweisen das du ohne den Unfall Summ X nach 10 Jahren hättest und das dann deine EMR dann auch höher wäre.
Ich denke das wird nur über den Anwalt gehen.
Gruß Moyaru
 
Hallo Ellen,
schau dir bitte mal das Vidio von Rentenfuchs: "Anrechnung Unfallrente auf gesetzliche Rente erklärt!"
an. Darin wird die Berechnung erklärt.
LG
Hubert
 
Hallo Ellen,
wie hoch ist den deine Unfallrente. ?
Bei 60% ist dein Freibetrag 395,18€.
Siehe hierzu:

Werte ab dem 1.1.2024
10%= 56,78€
20% =113,18€
30% = 169,95€
40%€ = 233,12€
50% = 312,83€
60% = 395,18€
70% = 548,21 €
80% = 662,89 €
90% = 796,74 €
100% = 891,87 €

LG
Nicol
 
Hallo Nicol,
ich würde sehr gern von dir erfahren, wie koratcat das gemacht hat. Können wir per PN Details austauschen?
LG Ellen

Und danke für das Video und die Tabelle.
Die Werte stimmen, diese geringen Beträge werden nicht angerechnet, der Rest abgezogen von der EMR...

LG Ellen
 
Hallo Ellen,
bei mir wurde der JAV zu niedrig von Anfang an festgesetzt,da dieser vor 45 Jahren falsch berechnet wurde,da ich in den 6 Monaten vor dem Unfall einen erheblich höheren Verdienst hatte als in den 6 ersten Monate bei meinem alten Arbeitgeber.
Hier muss der § 577 RVO bei der Berechnung angewendet werden.
Die Beklagte wurde verurteilt, meinen Jahresarbeitsverdienst unter
Berücksichtigung der von der Kammer aufgeführten Billigkeitsgesichts-
punkten festzustellen und die gewährte Verletztenrente neu zu berechnen.

Die BG musste die ersten 6 Monate mit dem Verdienst der letzten 6 Monate auffüllen, und den JAV erhöhen.

Dies hat Sie aber wieder nicht Richtig ausgeführt , daher meine erneute Klage.


Wenn du im Jahr vor dem Unfall immer einen schlechten Verdienst hattest , geht das bei Dir nicht,
Wenn man noch in Ausbildung war, muss auch der JAV neu festgestellt werden.
Ist dein JAV nur niedrig, weil du in Jahr vor dem Unfall einen niedrigen Verdienst hattest ,hast du keine Chance das der JAV erhöht wird.


Kannst mich gerne per PN kontaktieren.
LG
Nicol
 
Hallo Nicol,
Danke, ja Dann ist das ein andres Thema bei dir. Ich hab damals leider nur teilzeit gearbeitet und werde Anscheinend heute noch dafür bestraft!
Wäre mir die Erziehung meiner Kinder egal gewesen, würde ich heute finanziell nicht so dastehen...

Ich kann dir leider keine PN schicken, scheint bei dir noch nicht freigeschaltet zu sein. Schade.
Kannst du mir erklären, wie ich meinen aktuellen JAV mit meiner jetzigen unfallrente und MdE ausrechnen kann? Gibt es dafür eine Formel?
Danke und LG Ellen
 
Hallo Ellen,
hier ein Beispiel:
Unfallrente angenommen 600 €
MDE 60%
600 : 6 = 100€ für 10% x 10= 1000€ Vollrente
1000€ x 12 Monate = 12000€ die sind 2/3 des JAV
Also wäre der JAV 18000€
Daraus kann man den Grenzbetrag beider Renten von 70 % errechnen.
Von 18000€ 70%=12600€
Im Monat sind das 1050€.

LG
Nicol
 
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