Wiederaufnahme eines SG-Verfahrens

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas kbi1989
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in China gilt , entweder JA oder NEIN, in Deutschland steht ein VIELLEICHT dazwischen,und gerade dieses VIELLEICHT macht man schon verrueckt.
Was die ganze Anwaltsschaft betrifft, bin ich der Meinung, das ANWALT genau so wie Arzt ein Beruf, der mit einem betriebswirtschaftlichen Ziel verbunden ist. Und das heisst, Kostenreduzierung und Gewinnmaximierung, solange dieses Oberziel fuer alle Anwaelte gelten muss, sollen wir als Leistungsempfaenger schon nicht das optimale Ergebnis erwarten.

LG

thintel
 
Hallo Thintel,

aber ein betriebswirtschaftlichen Ziel haben wir doch alle, eben alle die arbeiten.

Ich arbeite auch für Geld, sage vorher immer ganz genau was ich kann was mir möglich ist.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo derosa,

ich stimme Deinem Beitrag zu,
denn für (vorsätzliche) Unfähigkeit bringe ich kein Verständnis auf.

Sicher ist es auch extrem wichtig, daß der beauftragte Rechtsvertreter
alle wichtigen und sachlichen Informationen erhält,
um das Mandat in die richtige Position zu bringen,
aber wenn schon die Basis nicht stimmt...
Wenn ich als Betroffener auch noch die Leistungen erbringen soll
für die ich einen Juristen eingeschaltet habe,
dann hätte ich selbst Jura studieren müssen.
Ich war bisher glücklicherweise in der Lage,
mich sachlich motiviert mit in den Prozess einzubringen (manche Anwälte waren das nicht)
aber ich habe mich schon oft gefragt,
was geworden wäre, oder was wird,
wenn es mir gesundheitlich so schlecht geht,
daß ich nicht in der Lage bin, achtsam zu sein?

Mein jetziger Anwalt ist für mich nach einigen Anwaltswechseln der Richtige,
aber es war wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.


Gruß
nightwalker
 
Hallo zusammen,

bitte beachtet doch das Topic, es geht um

>>Wiederaufnahme eines SG-Verfahrens<<!

Für alles andere bitte einen eigenen Thread aufmachen.

Die Moderation dankt ;)

Gruß
Joker
 
Hallo Jocker,

darf ich trotzdem hier noch kurz antworten?

Kai-Uwe hat die Frage von derosa schon richtig beantwortet. Dem gibt es nichts hinzuzufügen, als vielleicht noch mein persönlicher Eindruck: Als ich mir nach einiger Zeit am SG die "richtigen" Beweisfragen und die "richtigen" Gutachter zusammengesucht hatte, stieg die Zahl der erfolgreichen Klagen und bei den anderen hatte ich ein gutes Gefühl, dass die Klageabweisung richtig war.

Und was die Anwälte angeht:

4-Punkte-Hassadeure leiden unter einem nicht: Mangelndem Selbstbewusstsein. Die glauben - glaub´ich :confused: - wirklich, dass sie alles richtig machen.

Gute Nacht
 
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