Wie sind eure Gutachten aufgebaut?

Danke für eure Diskussion und Beiträge!

Ich versuche das "aufzurollen". Und bitte lest auch meinen nächsten Beitrag auf den ich zur Vorbereitung vor dem LG eingehe, gesondert.

Das ist ein Zitat aus dem anderen Threat, den ich hier einführe.

"Hallo Beutlers ,

der Anwalt hat geschrieben: " in dem Rechtsstreit ....
nehmen wir Bezug auf die gerichtliche Verfügung vom ...

Die Klägerin weist darauf hin, dass ihre Beschwerden auf angiologischem Fachgebiet durch den gerichtlichen Sachverständigen Dr. ...
nicht beantwortet werden können, da Hr. Dr. .... Orthopäde und kein Angiologe ist.
Im Namen der Klägerin beantragen wir daher, die Einholung eines angiologischen Ergänzungsgutachtens.

So, das war alles was ich abschreiben konnte dazu.

Viele Grüße
Helios"



Hier habe ich gefunden:

OLG Nürnberg – Az.: 8 U 1139/21 – Urteil vom 19.08.2021

"Das bisherige Verfahren im ersten Rechtszug leidet an einem wesentlichen Verfahrensfehler (§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Denn das Landgericht hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, indem es dessen Beweisantrag übergangen hat."


Frage, hat der Anwalt überhaupt mit dem Schreiben einen "richtigen" Beweisantrag gestellt? Auf den ich mich stützen kann?
Oder muß dies nachgeholt werden im Schriftsatz an das Gericht?
 
Hallo an Alle und @ Herr X,

die Vorbereitung war, das der Anwalt 1 Monat vor dem mündlichen Termin das durchgearbeitete Gutachten hatte, Fachliteratur und
einen Termin zur Besprechung oder einen Rückruf gab es nicht.

Um Fragen vorzubereiten für die angesetzte mündliche Anhörung des Sachverständigen hatte ich für den Einstieg zur Gehfähigkeit
sehr große Unterstützung von Isländer. (Danke noch einmal dafür!)

Den Fragebogen im angiologischen Bereich habe ich mithilfe des behandelnden Angiologen erstellt, um darlegen zu können, das das orthopädische Gerichts - Gutachten unzureichend den angiologischen Part abdeckt. Orthopädischer Beinwert war auch sehr niedrig.

In der Kanzlei hatte ich telefonisch angekündigt, das ich das alles vorbereitet habe und das ich das zum Termin mitbringe und alles vorbereitet wäre und das ich dabei fachliche Unterstützung gehabt habe.

Am Tag der Verhandlung hatte ich die Fragen morgens noch gemailt an die Kanzlei und wollte mich für das Gericht fertigmachen, da wurde ich angerufen vom Anwalt und der wollte unbedingt besprechen, welche Tabelle von Schiltenwolf maßgeblich wäre. Ich hatte vor Klageerhebung ein eigenes privates Gutachten vom Chefarzt der Orthopädie der städtischen Kliniken bei uns eingeholt, und er meinte, er müsse bei Gericht beide Beinwerte verlgeichend darlegen.

Ich war mit der Bahn eine Stunde zu spät, die Bahn fährt bei uns nur stündlich und Auto wäre auch nicht schneller gewesen und war durch eine Raumverlegung weil das LG so weitläufig ist, mit beiden Unterarmgehstützen 20 Minuten zu spät im mündlichen Termin, der schon begonnen hatte.
Der Anwalt hatte, nicht wie ich dachte, das zuerst die "Differenzen" im Gutachten des gerichtlichen Orthopäden dargestellt oder erfragt werden, sondern sich mit beiden Beinwert Tabellen auseinandergesetzt.

Mein Part bestand dann darin, das ich Fragen, die ich auswendig wußte, gestellt habe, um auf die "Unzulänglichkeiten" hinzuweisen,
mit bescheidendem Erfolg. Aber, zuminest eine Schriftsatzfrist hat der Anwalt beantragt und beim Zusammenpacken hatte er zur Richterin gesagt, vielleicht würde diese (Schriftsatzfrist) ja gar nicht gebraucht.

Über die Unterstützung hier im Forum bin ich sehr froh, danke.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo @HerrX,

es macht aber einen Unterschied nur vorzutragen..... "Im Namen der Klägerin beantragen wir daher, die Einholung eines angiologischen Ergänzungsgutachtens.". wenn nicht dazu gleichzeitig begründet wird, warum! Als zusätzlich dabei steht, um zu beweisen das .......

Den Fehler hatte ich leider dauernd gemacht, allerdings sollte es der Anwalt wissen, wir sind ja keine Juristen..... wenn der Anwalt es nicht macht, steht er nicht dahinter....

Von daher ist spätestens bei der mündlichen Verhandlung das nochmal entsprechend mündlich im Protokoll aufnehmen zu lassen, wichtig warum... der Orthopäde sein Fachgebiet das nicht ist, er medizinisch hier den Sachverhalt (Beschwerden etc) nur ungenügend betrachten kann. und es deshalb erforderlich ist, um zu beweisen das.....

vg beutlers
 
Was @beutlers (richtigerweise;)) meint, ist das ein Beweisantrag immer so zu stellen ist, als würde daß Ergebnis/die Tatsache dieses Antrags schon zum Zeitpunkt der Antragstellung feststehen.

Es muss also gegenüber dem Gericht immer so formuliert werden wie in nachfolgendem Beispiel:

Zum Beweis der Tatsache, dass der Gutachter Herr M. aus N. am 01.04.20XX wahrheitswidrig in seinem Gutachten vom gleichen Tage wiedergegeben hat, er hätte einen Pivot-Shift Test an meinem linken Kniegelenk durchgeführt, um dessen Instabilität zu prüfen, beantrage ich eine mündliche Zeugenvernehmung der an diesem Tag zugegen gewesenen Mitarbeiterin des vorgenannten Gutachters - Frau X.

Frau X wird bezeugen, dass es diesen Test tatsächlich nicht gegeben hat, da mir Frau X eine Kopie ihres schriftlichen Protokolls dieses Tages überlassen hat und dieser (angebliche!!) Pivot-Shift Test an keiner Stelle dieses Protokolls erscheint.

So muss ein Beweisantrag von einem Anwalt formuliert und aufrecht erhalten werden, um beim Gericht (überhaupt) Beachtung zu finden.

Schönen Sonntag noch...

LG MM
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @Meanmachine,

danke, das Du es mit Deinen Worten verständlicher ausgeführt hast :-) . Ich habe das lange nicht richtig gemacht, wobei ich ja auch kein Jurist bin, der Richter wegen meine nicht juristisch korrekten Anträge das leider immer deswegen wohl offensichtlich nicht berücksichtigt hat. Wobei ich explizit wegen der Waffengleichheit deswegen auch um Hilfestellungen gebeten hat, sollte ein Antrag nicht juristisch einwandfrei vorgetragen sein. Ein Anwalt muss das aber richtig vortragen können und müssen. Von daher Danke für Deine Ausführung :-)

lg S.B. aus B.
 
Hallo @ all

danke für eure Beiträge.

So?

Zum Beweis der Tatsache das ein höherer Beinwert/Invalidität bei mir vorliegt überreiche ich die fachärztliche Stellungnahme des Facharztes .... vom ... (mit Beinwert und mit einigen Argumenten, warum der orthopädisch gerichtlich Gutachter in seinem Gutachten unrecht hat) und ich beantrage die Einholung eines angiologisch-phlebologischen Gutachten.

Sollte dann noch dahinter: zur Beweisaufnahme oder, um den tatsächlichen Beinwert/Invalidität zu bestätigen ?

LG Helios
 
Hallo Helios,

wenn du dich nur auf eine fachärztliche Stellungnahme berufen möchtest, dann musst du den Text, auf den du dich berufen möchtest in dem Schriftsatz zitieren. Der Richter ist nicht verpflichtet die fachärztliche Stellungnahme lesen, sondern nur den Schriftsatz.

Liegen dem LG überhaupt ausreichend Beweise vor, damit ein angiologisch-phlebologischen Gutachter ein Gutachten erstellen kann.

Es stellt sich auch die Frage, ob der orthopädische Gutachter die Fragen aus dem Beweisbeschluss richtig beantwortet hat.

Hallo beutles,

du bist vermutlich beim SG, Helios beim LG, ein großer Unterschied.

MFG
 
Hallo @Helios

Keiner von den Beiträgen hier - selbstverständlich auch meine Beiträge nicht - können dir deinen Rechtsanwalt ersetzen, da du eine Zivilrechtsklage führst.

Im Sozialrecht (Anwaltspflicht erst vor dem BSG) ist es - selbstverständlich - anders.

Gruß MM
 
Hallo @All,

Ja das Forum ist als Hilfe gedacht und jeder freut sich über Hilfestellung.
Nur ich finde es persönlich schade, das dadurch der Ursprungspost "hinfällig" geworden ist.

Auch wenn es bei meiner Fragestellung nicht darum ging, wie bekomme ich den Anwalt/Gericht/Gutachter zum arbeiten.
Sondern einfach die Frage war, sind eure Gutachten mit zB Quellverweisen ausgestattet.

Schöne Woche Biggimaus
 
Hallo an Alle,

@ meanmachine, für mich ist es eine riesengroße Hilfe um überhaupt zu erkennen worauf ich zu achten habe und danke für das Teilen deines Beispiels.

@ Herr X, danke, gute Hinweise und Fragen, es kann tatsächlich sein, das der gerichtliche Orthopäde die Fragen aus dem Beweisbeschluß auch sachlich falsch beantwortet hat. Der orthopädische gerichtliche Sachverständige hat nur Arztberichte bis 2016 in seinem Gutachten eingebracht und dort fehlen z.T. auch schon wichtige Diagnosen.
Im Hinweis und Beweisbeschlußt steht: "Bei der Beantwortung dieser Frage soll der Sachverständige nach der Entscheidung des BGH vom 18.11.2015 - IV ZR 124/15 alle bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (das war 2023 und natürlich war ich weiterhin bei Ärzten in Behandlung) (Jetzt Zeitpunkt/aktueller Erkenntnishorizont) vorhandenen Erkenntnisquellen rückschauend heranziehen."

@ Beutlers, danke, die ergänzenden Erläuterungen und die Diskussion untereinander zu Formulierungen sind sehr hilfreich.

@ sekundant, danke für die Fundstellen und die Erläuterungen.

@ biggimaus, entschuldige, das dein ursrpüngliches Thema sich vermischt hat.

LG von Helios
 
Ein Gutachten ohne aktuelle Literaturangabe(n) ist ein Schlechtachten.
Und: Zur seriösen Literaturangabe ist die exakte Seitenangabe des Artikels unabdingbar..
 
Hallo flyingdoc,

danke!

Mein orthopädisches vom Gericht beauftragten Gutachters war vollständig ohne Literaturangaben.
Beim Vergleich mit den festgestellten körperlichen Untersuchungsergebnissen des gerichtlichen Gutachters und z.B. Schiltenwolf (habe ich genommen), war die Bewertung unterhalb der empfohlenen Bewertung von Schiltenwolf. Dazu wurde eine funktionelle Untersuchung nur mit 5 Schritten in die eine Richtung und wieder zurück bewertet, ohne Kniebeuge, Einbeinstand, Treppensteigen usw.

Das alles wurde dem Gericht im Schriftsatz mitgeteilt, mit der Rückantwort, das vermag bei dem Gericht nicht durchzudringen.

Haben sie/du noch eine Hilfestellung vielleicht aus Erfahrungswerten ? Außer den Weg zu gehen, eine fachärztliche wahrscheinlich gutachterliche Stellungnahme dazu einzuholen, die wahrscheinlich zu einem ähnlich formulierten Ergebnis kommen würde?

Viele Grüße
Helios
 
Back
Top