Hallo, ich habe zwar nun frisch die volle EM Rente rückwirkend vom 12/2023 bis 11/2024 bekommen, muss mich aber zeitnah undue Verlängerung kümmern. Da tauchen nun Fragen auf:
Das Verletzengeld läuft weiter sagte die BG Sachbearbeiterin, wenn es sich um eine Rente wegen Arbeitsunfall handelt. Das Verletztengeld läuft 10/2024 aus.
Muss ich mich weiterhin krank schreiben lassen oder nicht für den Verlängerungsantrag für die EM Rente?
Muss ich mich 2-3 Monate vor Beendigung des Bewilligungszeitraums arbeitslos melden? Zahlt überhaupt das Arbeitsamt im Falle einer längeren Bearbeitungszeit der EM Rente ALG. Ich kenne mich da null aus, war nie arbeitslos gemeldet.
Die Nachzahlung der Rente wird sicherlich komplett einbehalten. Muss ich da mit weiteren Rückzahlungen rechnen die ich begleichen muss?
Mir ist nun einfach nicht klar ob weiterhin AU ausgestellt werden sollen oder nicht. Mich irritiert das, da das Arbeitsamt ja niemanden zahlt der krank ist, anderenfalls bin ich krank wegen des Unfalls. Meine BG Sachbearbeiterin sagte nein, jetzt ist das nicht nötig mehr mit der AU, aber die Rente ist ja nicht unbefristet genehmigt.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären was richtig ist. Vielen Dank
Das Verletzengeld läuft weiter sagte die BG Sachbearbeiterin, wenn es sich um eine Rente wegen Arbeitsunfall handelt. Das Verletztengeld läuft 10/2024 aus.
Muss ich mich weiterhin krank schreiben lassen oder nicht für den Verlängerungsantrag für die EM Rente?
Muss ich mich 2-3 Monate vor Beendigung des Bewilligungszeitraums arbeitslos melden? Zahlt überhaupt das Arbeitsamt im Falle einer längeren Bearbeitungszeit der EM Rente ALG. Ich kenne mich da null aus, war nie arbeitslos gemeldet.
Die Nachzahlung der Rente wird sicherlich komplett einbehalten. Muss ich da mit weiteren Rückzahlungen rechnen die ich begleichen muss?
Mir ist nun einfach nicht klar ob weiterhin AU ausgestellt werden sollen oder nicht. Mich irritiert das, da das Arbeitsamt ja niemanden zahlt der krank ist, anderenfalls bin ich krank wegen des Unfalls. Meine BG Sachbearbeiterin sagte nein, jetzt ist das nicht nötig mehr mit der AU, aber die Rente ist ja nicht unbefristet genehmigt.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären was richtig ist. Vielen Dank
