Vorschaden, Schmerzensgeld, Regressforderung

Danke für deine Beistand

Hallo Isländer,

mitlerweile hat die gegnerische Versicherung geantwortet auf das Schreiben meiner Anwältin. Vom Vorschaden mit der Sieloperation steht jetzt kein Wort mehr in der Antwort, nachdem ich dies mit einer Bestätigung meiner Augenärztin klarstellen konnte. (Dass ich zwar die OP hatte mit 6 Jahren, aber desswegen meinen Beruf ohne weiteres ausüben hätte können, laut Bestätigung der Augenärztin)
Der Haushaltshilfeschaden wird von der Versicherung gestriechen, da ich ja jetzt mehr Zeit hätte den haushalt zu erledigen und ich meine eingeschränkte Belastbarkeit damit ausgeglichen sein soll. Damit werde ich mich wohl abfinden müssen.
Die Versicherung hat auch ein Schmerzensgeld angeboten von 10.000 mit dem dann alle Schmerzensgeldansprüche abgegolten sein sollen, wenn ich dies annehmen würde. Dies finde ich eine ausgeschämte Frechheit, denn allein die Kopfschmerzen und Angstzustände und Schlafstörungen die ich seit dem Unfall habe, können nicht in Geld abgegolten werden, abgesehen von den starken Gedächtnischränkungen. Ausserdem werde ich älter und die Probleme werden denke ich mir auch zunehmen.
Wie formuliert man, dass man nicht abgefunden werden will, bezüglich des Schmerzensgeldes?
Herzliche Grüße
rozetta
 
hallo rozetta,

ganz einfach: das war ein Vorschlag der Versicherung und du antwortest, dass du aufgrund des bleibenden Schadens und den Zukunftschadens nicht gewillt bist ihr Angebot anzunehmen.

Wie du hier schon häufiger gelesen hast, ist das Vorgehen leider normal für die nichtzahlenwollenden Verischerungen - die werfen dir Brosamen hin und hoffen dass du darauf reinfällst.

Du hast Ansprüche und Rechte und schon anwaltlichen Rechtsbeistand - gut so - und nur du weißt wie gut- bzw. schlecht es dir geht. Einer meiner Gutachter sagte mir: es zählt nicht, wie es mir vor bzw. nach dem Unfall geht und ich mich persönlich fühle, sondern was nach medizinischer Lehrmeinung auf einen Unfall dieser Art anerkannt zurückzuführen sei. Die haben ein ganz anderes Raster, als das was dein geschundener Körper und Geist mitmacht. Es ist wie eine Schablone, passt du durch, dann gibt es einwenig Versicherungsleistung, wenn nicht dann bist du eine Persönlichkeit mit den Eigenarten, die einen Vorschaden, einen psychischen Dachschaden, eine "Anlage" mitbringt und versorgt sein möchte.

Also ist es wichtig diese Schablonen zu kennen dazu gibt es hier im Forum ja einige INfos denn Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.

Viel Glück, Geduld und Ausdauer, dann wirst du bestimmt deine Rechte durchsetzen

Teddy
 
Grüß Dich, Rozetta!

01
Wenn ich lese, dass der Versicherer 10.000,00 Euro anbietet, da stellt es mir die Nackenhaare auf. Mit solchen Abfindungsangeboten werden Geschädigte oft noch ein zweites Mal geschädigt.


02
Das Thema "Haushaltsführungsschaden" sehe ich so:

(a)
Das Argument, man habe ja jetzt mehr Zeit dafür, um den Haushalt zu bewältigen, ist GRUNDSÄTZLICH einmal eine Überlegung wert.

(b)
Damit darf man aber nicht stehen bleiben. Es gibt nämlich Fälle, bei denen das tatsächlich hilft. Und Fälle, bei denen es nicht hilft.

(c)
Das Argument hilft der Versicherung nur dann weiter, wenn sich Deine Haushaltsprobleme mit mehr Zeit auch meistern lassen.
Das ist oft nicht der Fall.

(ca)
So z.B.: Wer einen Arm verloren hat, der hat seine lieben Not mit dem Kartoffelschälen. Da nutzt "mehr Zeit haben" auch nicht: Wenn diese Kartoffel auch nur von der Ferne sieht, dass Du ihr mit dem Messer an die Schale willst, rollt sie schon davon. Da nutzt Dir nichts, dass Du mehr Zeit hast, der Kartoffel enttäuscht hinterherzuschauen. Denn deshalb schält sie sich auch nicht*).

(cb)
Oder: Wer das Problem hat, dass er mehrere Aufgaben nicht gleichzeitig bearbeiten kann, der steht vor einem gewaltigen Problem, wenn es Schnitzel mit Salzkartoffeln geben soll. Denn er muss die Arbeit "Kartoffeln dämpfen" und "Schnitzel braten" so hinbringen, dass sie GLEICHZEITIG warm auf den Teller kommen.

Was nutzt ihm da mehr Zeit? Gar nichts. Also ist eine differenzierte Betrachtung nötig.


ISLÄNDER

*) Das Beispiel mit der Kartoffel ist nicht 100 % geglückt. Es gibt eine Hilfe für Einarmige, damit geht es. Das ist ein Brett, unten Saugnäpfe, damit es sich auf der Tischplatte festhält. Von oben schaut es aus wie das Nagelbrett eines Fakirs. Nur kleiner (= Für Fakir-Kinder). Da kommt die Kartoffel drauf, dann drückt man sie etwas an, und mit den Fluchtgedanken der Kartoffel ist es vorbei. Dann muss die Versicherung aber auch dieses Gerät bezahlen.

Leider gibt es nicht für alle Behinderungen so einfache Lösungen!
 
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