Hallo , vlt. kennt sich jemand bei Folgendem aus, hat Kenntnisse, links oder sogar eigene Erfahrungen:
Zur Situation:
einerseits steht bei mir das Anrecht auf Erstattung des Verdienstausfallschaden durch den Schädiger wg dauerhaften Ausscheidens aus Beruf ( Beamter) wg der durch ihn verursachten Dienstunfähigkeit per Gerichtsbeschluss fest/ andererseits kann man die wegen vorzeitiger Pensionierung ( genau wegen dieser Dienstunfähigkeit) erhaltene Pensionshöhe als Beamter zumindest in Niedersachsen nicht einfach unbegrenzt aufstocken.nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Was passiert dann, da das direkte Aufstocken durch den Verdienstausfallschaden über diese Grenze geht.
Aber das Geld des Verdienstausfallschaden steht mir ja zu und Im Ergebnis muss man ja lt BGH so dastehen , als hätte man den finanziellen Schaden nicht gehabt.
Frage: Wie. läuft dieses Procedere ab, in welchen genauen Schritten?
Und wie und von wem wird wann was berechnet ( ??Bruttomethode, modif Nettomethode? Inkl Abzug steuerlicher Vorteile des Geschädigten, ...) etc.
Bei meinem RA und meiner Recherche im Netz kam ich zu dieser speziellen Frage nicht weiter, könnt ihr weiterhelfen?
Vielen Dank schön mal vorab.
Zur Situation:
einerseits steht bei mir das Anrecht auf Erstattung des Verdienstausfallschaden durch den Schädiger wg dauerhaften Ausscheidens aus Beruf ( Beamter) wg der durch ihn verursachten Dienstunfähigkeit per Gerichtsbeschluss fest/ andererseits kann man die wegen vorzeitiger Pensionierung ( genau wegen dieser Dienstunfähigkeit) erhaltene Pensionshöhe als Beamter zumindest in Niedersachsen nicht einfach unbegrenzt aufstocken.nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Was passiert dann, da das direkte Aufstocken durch den Verdienstausfallschaden über diese Grenze geht.
Aber das Geld des Verdienstausfallschaden steht mir ja zu und Im Ergebnis muss man ja lt BGH so dastehen , als hätte man den finanziellen Schaden nicht gehabt.
Frage: Wie. läuft dieses Procedere ab, in welchen genauen Schritten?
Und wie und von wem wird wann was berechnet ( ??Bruttomethode, modif Nettomethode? Inkl Abzug steuerlicher Vorteile des Geschädigten, ...) etc.
Bei meinem RA und meiner Recherche im Netz kam ich zu dieser speziellen Frage nicht weiter, könnt ihr weiterhelfen?
Vielen Dank schön mal vorab.
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