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Guten Morgen,Hallo Kasandra,
meine Sache ist etwas anders, das Schmerzensgeld, weil der Unfall. im Kindesalter war, wurde Abgefunden, es geht nur noch um den theoretischen Verdiensausfall.
Da ich nicht alle "Schaltjahre" auf eine Gehaltserhöhung Klagen will, da die Versicherung, nie freiwillig, einer Erhöhung zustimmt.
Auf dauer hätte ich auch den nerv nicht dazu.
Laut meinem Anwalt, wäre die Richterin, auf meiner Seite.
Das eine Abfindung eine der schlimmsten Ideen ist, dass weiß ich auch, aber so komm ich kaum ein Schritt weiter, wenn ich immer Klagen muss auf Gehaltserhöhung.
Mir ging es nur um die Gehaltserhöhung, ob ich Anspruch darauf habe, wegen der Leistungsklage.
Ich bedanke mich nochmal herzlich bei Ihnen Kasandra.
Hallo,
Du hast Anspruch auf dieAnpassung des Gehalts auch bei Prognosedaten. Hast Du Dich bereits mal an die Versicherung gewandt und die Forderung gestellt? Immer nur Rückwirkend also erst einmal für die letzten 3 Jahre ? Wenn Du da eine Antwort hast, kannst Du gegen die Aussage der Versicherung vorgehen. Ja, es wird immer wieder eine Forderung gestellt werden muß, allerdings sollte das dann jetzt schneller funktionieren.
Also nichts in die Zukunft sondern immer nur für vergangene Zeiträume einfordern.
Gruß von der Seenixe
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