Unfall wegen Hindernis auf Fahrbahn

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OhLeut

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Es gab eine Gefahrenbremsung wegen ein Hindernis auf der Fahrbahn, den jemand verloren hat.
Ich als letzter bin mein vordermann aufgefahren.
Polizei war auch Vorort
es sagten alle Beteiligten sie seien unverletzt.
Jetzt bekomme ich ein schreiben von der Polizei wo angekreuzt ist (Personenschaden)
Was heißt Verwarnung ??? Das scheint der Besitzer vom Gegenstand zu sein.
Anzeige ist bei mir angekreuzt.
Beteiligte habe ich weggelassen, da ist nichts angekreuzt.

Was erwartet mich jetzt ????
Bekomme ich nochmal Post zum Unfallhergang von der Polizei???
 
Hallo und Ihnen einen guten Tag,

Suchen Sie sich einen guten Anwalt für Verkehrsrecht. Alles über einen Rechtsbeistand laufen lassen. Eventuell auch in Kombination mit Strafrecht, nicht, daß Sie eine Überraschung erleben. Gutachter, Gegengutachter,....

Gerade wenn alle "sagten", sie seien unverletzt.
Alles Gute.
 
Es gab eine Gefahrenbremsung wegen ein Hindernis auf der Fahrbahn, den jemand verloren hat.
Ich als letzter bin mein vordermann aufgefahren.
Offenbar stellt man Ansprüche an Dich, da Du offenbar der Unfallverursacher bist.
Du berichtest, dass Du auf Deinen Vordermann aufgefahren bist, dass der Vordermann auch aufgefahren ist hast Du nicht berichtet. Aber selbst wenn muss man stets so fahren, dass man jederzeit anhalten kann, vereinfacht gesagt. Aber es wird ja jetzt erst mal ermittelt.

Leider hast Du den Ablauf des "Serienunfall" ? nicht konkret beschreiben, daher kann man da nicht viel sagen.
Ich würde aktuell jetzt nicht zu einem Anwalt gehen.
Ich gehe mal davon aus, der Sachverhalt ist durch Zeugen klar ?
 
Hallo.
Es geht um einen (eventuellen...?!) Personenschaden. Einen Rechtsanwalt auf jeden Fall einzuschalten ist da mehr als notwendig! Sich da nur auf Informationen aus dem Netz zu holen, ist fahrlässig.
Mit einem Anwalt ist man immer auf der sicheren Seite.
 
Mit einem Anwalt ist man immer auf der sicheren Seite.

Wenn ein Anwalt nichts kosten würde, würde ich Dir ja zustimmen.
Nur ist der "OhLeut" ja weder Beschuldigter noch Angeklagter.

Er sprach lediglich von einer Verwarnung und das bedeutet, eine Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 56 ff. des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Sie kann mit oder ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes verbunden sein (§ 56 OWiG). Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.[1]
Die schriftliche Verwarnung, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, ist fast immer mit einer Zahlungsaufforderung zwischen 5 und 55 Euro verbunden.

Deshalb die Frage an Marcus H. wofür genau sollte "OhLeut" einen Anwalt beauftragen ?
 
Ich möchte die Situation nochmal kurz schildern....

Es gab eine Bremsung wegen einen Gegenstand auf der Fahrbahn !
Von Vorne nach Hinten gesehen Fahrzeug A,B,C
Fahrzeug A , bremste wegen den Gegenstand
Fahrzeug B , bremste weil Fahrzeug A bremste
Fahrzeug C , fuhr ins heck von Fahrzeug B

Polizei hat sich um die Personalien und Aussagen gekümmert, wobei ich die Aussage verweigert habe wegen ggf. (schock)

In dem Schreiben der Polizei von Beteiligte Personen & Fahrzeugen ist bei mir (Anzeige) X angekreuzt und bei einem anderen (Verwarnung) X angekreuzt.
Der mit der Verwarnung vermute ich ist der Besitzer vom verlorenen Gegenstand.... und warum überhaupt alle Bremsen mussten.
Der Sachverhalt ist für mich klar, Bremsung wegen Gegenstand auf Fahrbahn.
Ich bin beschuldigter weil ich in Fahrzeug B reingefahren bin.

Ich weiß nur nicht wie es jetzt weitergeht ....

1. bekomme ich nochmal Post mit der Anzeige und dem Verlauf des Unfalls ?????
2. brauche ich jetzt schon ein Anwalt oder warte ich noch bis weitere Post kommt ????
 
Polizei hat sich um die Personalien und Aussagen gekümmert, wobei ich die Aussage verweigert habe wegen ggf. (schock)

Warum, die Schuldfrage ist doch eindeutig.
1. bekomme ich nochmal Post mit der Anzeige und dem Verlauf des Unfalls ?????
2. brauche ich jetzt schon ein Anwalt oder warte ich noch bis weitere Post kommt ????

Selbstverständlich kommt da noch etwas.
Es kommt drauf an, ob noch jemand eine Verletzung nachgemeldet hat oder ob es ein reiner Sachschaden ist.
Ich würde ohne Anwalt warten, was da kommt. Was willst Du jetzt mit einem Anwalt.

Wenn da ein Bussgeld von ca. 200 € kommt würde ich es bezahlen und fertig.
In welcher Höhe ist denn der Sachschaden beim Fahrzeug B ? Wieviel und wie alt waren die Personen ?
Wie hoch war die Aufprallgeschwindigkeit etwa ?
 
Lieber @OhLeut ,
es gibt die Möglichkeit sich im Internet online eine Rechtsberatung einzuholen, hier wird vorher ein Preis vereinbart. Eventuell hilft Dir das bei der Entscheidungsfindung, ob Du einen Anwalt beauftragst oder auch nicht. Leider gibt es Verletzungen, welche sich erst nach dem Unfall bemerkbar machen, nicht immer hat man gleich Schmerzen oder sonst welche Beschwerden.
Es ist gut, dass Du die Aussage veweigert hast, als Du unter den Eindrücken des Unfalls standest.

Herzliche Grüße,
KS1973
 
hallo,

das scheint mir nicht wirklich schlüssig:

Nur ist der "OhLeut" ja weder Beschuldigter noch Angeklagter.

aus den sätzen von ihm schliesse ich da anderes:


Fahrzeug A , bremste wegen den Gegenstand

Fahrzeug B , bremste weil Fahrzeug A bremste

Fahrzeug C , fuhr ins heck von Fahrzeug B

Jetzt bekomme ich ein schreiben von der Polizei wo angekreuzt ist (Personenschaden)
Was heißt Verwarnung ??? Das scheint der Besitzer vom Gegenstand zu sein.
Anzeige ist bei mir angekreuzt.

dieses schreiben enthält sicher mehr als angekreuzte stellen, es hat sicher weiteren info-gehalt, zB aus der tatsache eines personenschadens steht eine fahrlässige körperverletzung im raum. und das schreiben dürfte die aufforderung zur möglichkeit sich zu äussern geben. also wäre dies ein konkreter straftatvorwurf. darauf muss @OhLeut reagieren. es wird sicher auch vermerkt sein, dass er ein aussageverweigerungsrecht hat. entweder er äussert sich, schweigt dazu oder lässt sich tatsächlich rechtlich vertreten. eine andere schlussfolgerung aus dem bisherigen kann ich nicht ziehen.


gruss

Sekundant
 
dieses schreiben enthält sicher mehr als angekreuzte stellen, es hat sicher weiteren info-gehalt, zB aus der tatsache eines personenschadens steht eine fahrlässige körperverletzung im raum.
Ja, dass denke ich ebenfalls.
Ist sehr schwer gut zu raten.
Wie gesagt, wenn dann ein Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht. Aber der kostet Geld.
Ich wüsste jetzt nicht was der Beschuldigte sagen könnte, was ihn entlasten könnte.
Wenn es eine Rechtsschutz gibt, ab zum Anwalt, wenn nicht....Erstberatung kostet ca. 300 € glaube ich, wenn Akteneinsicht dazukommt entwickelt sich da schnell 1.000 € und mehr.
Geht es nur um ein bischen Nackenschmerzen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit mit 200 € Strafe einstellen, kann aber nicht muss.
Hinterher weiß man es immer besser ......
 
Hallo

Ich frag mal ganz „dumm“: Wendet man sich als Fahrzeughalter, der einem vorfahrenden PKW aufgefahren ist, nicht an seine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung?
Wenn nein: Warum nicht?

VG
 
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