Unfall/Angriff als Dienstunfall-Haftung Drittschuldner

Sekundant

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Ich möchte mal ein eigenes Thema dafür eröffnen, weil es ja offenbar mehrere betrifft, die durch Unfall oder Angriff im Dienst verletzt wurden und nun gegen das Land/den Bund angehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Ich hoffe, dass ich im richtigen Forum lande.

Die Frage: Wer hat einen Dienstunfall erlitten bzw. wurde Opfer eines Angriffs im öffentlichen Dienst (als Beamter), bei dem ein Drittschuldner vorhanden ist, der Dienstherr sich aber weigert, trotz eindeutiger Hin-/Beweise dies als DU anzuerkennen?
Wie geht ihr dagegen an oder wie seid ihr dagegen vorgegangen?
Welche Wege und welche Stellen sind oder waren hilfreich?

Der Hintergrund:
Ein DU bei ca. 80-90 km/h mit anerkannter HWS-Distorsion. Danach stellt sich bei OP heraus, dass die Bänder im HWS-Bereich zerrissen, Nerven abgerissen, Bandscheiben gequetscht sind. Trotzdem wird ohne ausreichende Begründung die weitere Anerkennung als DU verweigert. Die Feststellungen werden im GA trotz eindeutiger Nennung in den ärztl. Berichten unterschlagen. Nach Vorlage der Beweise beim Landesamt für Finanzen (BY) will man davon nichts wissen und lehnt die Einsichtnahme trotz Hinweis auf Drittschuldner ab.

In diesen Fällen geht es zum einen darum, dass Geschädigte nochmals geprellt werden und zum andern, dass die öffentliche Hand mit Kosten belastet wird, für die ein Drittschuldner aufzukommen hätte!

Gruß

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Ich würde an Deiner Stelle ein Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren.
Bei Dir bestehen meiner Meinung nach zwei Baustellen und zwar 1. der Dienstherr und 2. die am Unfall beteiligte Person/en.
Zu prüfen wäre, wer und in welchem Umfang diese genannten Parteien zum Schadenersatz herangezogen werden könnte bzw. durch einen Gerichtsbeschluss dazu verurteilt werden kann.
Ohne einen RA. wirst Du dieses Problem wohl nicht gelöst bekommen. Da Du über den Zeitpunkt Deines Unfall nichts geschrieben hast, bitte auch an eventuelle Verjährungsfristen denken.

MfG.
Pit
 
@Pit13

ja, das war auch nötig und ist eine weitere "baustelle".
nur hat sich in letzter zeit herausgestellt, dass die beschriebene vorgehensweise bei staatlichen stellen offenbar gängige praxis ist und die betroffenen nicht nur alleine gelassen werden, sondern das ach so schmale budget der öffentlichen haushalte auch noch dadurch geschmälert wird, dass vorhandene drittschuldner rechts- und gesetzeswidrig nicht zur verantwortung gezogen werden.
da kommen in dem bestimmten fall mehrere zehntausend euro auf den staat und die allgmeinheit zu, die sich hochgerechnet wohl mal in einem satten 6-stelligen bereich bewegen - bei einem betroffenen. und davon gibt es anscheinend viele, was dann wohl in die millionen geht.
und es wäre doch mal wichtig zu ergründen, wieviel davon im öffentlichen dienst noch so betroffen sind um eine fundierte zahl zu ermitteln. die jeweiligen landes-oppositions-parteien wird es freuen und zahlreiche statistiker ebenso. und natürlich die betroffenen!

aber anscheinend will sich dazu niemand äussern, was wiederum sinnwidrig wäre.

gruss

sekundant
 
Sind das wirklich soooo wenig, die von einem durch Dritte verursachten Dienst-/Arbeitsunfall betroffen sind und deren Leistungsträger NICHT an den Verursacher herantreten?

In anderen Themen habe ich zumindest den einen oder anderen herausgelesen. Schade, dass man nicht die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, die das Forum bietet.

mfg

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

es gibt hier im Forum reichlich Betroffene eines Dienstunfalles.
NUR...in den meisten Fällen handelt es sich um Beamte, die in ihrem Bundesland den spezifischen Gesetzen/Verordnungen/Direktiven unterstehen.
Da gibt es recht wenig geimeinsames, was man in eigener Sache verwenden kann.
Die Verfahrensweisen des jeweiligen Dienstherren sind überall gleich:
-sie legen fest ...ob rechtmäßig oder nicht...ist egal
-Fürsorge wird in Richtung Null gefahren
-der Beamte ist in der Beweispflicht
-in der Masse wird ins Klageverfahren gegangen und eine erfolgreiche Klage des Einzelnen wird mit Hilfe eines Revisions-Verfahrens in die Länge gezogen...mit dem Ziel nicht zahlen zu müssen

Die Bsp. ließen sich fortsetzen...doch es geht ja eher darum, wie man diese unerträgliche Zeit des Wartens verkürzen kann und das kann m.E. nur durch einen Fachanwalt (hier in der Masse Beamtenrecht) übernommen werden.

In meinem Fall wurde vor mehr als eineinhalb Jahren Klage beim VG-Berlin erhoben. Auf Grund der Vielzahl an Klagen ist nicht damit zu rechnen, dass meine Sache im Jahr 2010 zur Sache eines Richters wird.
In anderen Bundesländern mag das anders sein.

Lass Dich nicht unterkriegen, denn das ist der Moment, wo der DH wartet.

Gruß beilitz
 
es gibt hier im Forum reichlich Betroffene eines Dienstunfalles.

Genau darum geht es ja. Es wäre mal an der Zeit dem DH eine Flut entsprechender Vorgänge vorzulegen, egal welches Bundesland. Dann wäre damit offiziell und publik, was du ansprichst:

-sie legen fest ...ob rechtmäßig oder nicht...ist egal
-Fürsorge wird in Richtung Null gefahren
-der Beamte ist in der Beweispflicht
-in der Masse wird ins Klageverfahren gegangen und eine erfolgreiche Klage des Einzelnen wird mit Hilfe eines Revisions-Verfahrens in die Länge gezogen...mit dem Ziel nicht zahlen zu müssen
Und wenn es dann noch um Fälle geht, bei denen Drittschuldner verschont wwerden zu lasten der geschädigten Beamte, Beweise ignoriert werden, dann noch besser. Die Rechnungshöfe und der Steuerzahlerbund freuen sich doch!

Gruss

Sekundant
 
Bedingt durch meinen eigenen Dienstunfall im Jahr 1999 habe ich reichlich Kollg. im Berliner Raum kennengelernt, die vom Grundsatz das gleiche Dilemma durchleben

...einen jahrelangen Kampf und Krampf gegen den DH...

Jeder für sich hat am eigenen Leib erleben müssen, wie der DH mit einem umgeht, wenn man "aufmuckt". Es macht dabei wenig Sinn sich zusammen zu schließen, um gemeinsam gegen den DH vorzugehen. Welches Ziel soll es bringen...?

In unseren Fällen ist es dem Berliner Senat, dem eigenen Dienstherren, egal, ob man als Geschädigter eines Dienstunfalles durch Drittschuldner der Gesundheit oder gar dem Verzicht des aktiven Dienstes "beraubt" ist/wird.

Das grundsätzliche Argument Seitens der Behörde:

...wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann können sie ja in einem Klageverfahren ihr Recht einfordern....

Denen kannst Du mit solchem Argument:
...Die Rechnungshöfe und der Steuerzahlerbund freuen sich doch!...
nicht kommen. Da erhöht sich nicht mal der Puls bei denen.

Obwohl mein DU am nächsten Tag in der Presse stand, wird es Seitens meines DH so dargestellt, dass ich nur einen geringfügigen DU gehabt hätte, der nach ihrer Meinung keine dauerhaften Beeinträchtigungen hinterlassen hätte und somit Ansprüche keineswegs gerechtgertigt seien. (also eine unzählige Wiederholung in unzähligen ähnlich gearteten DU)

Was sich aber wesentlich schwieriger gestaltet ist die Publikmachung seines eigenen Schiksales. Jeder Schritt in diese Richtung bedeutet Gefahr zu laufen, Seitens des Dienstherrn sanktioniert zu werden, weil man ja das eigene "Nest" beschmutzt...ob nun gerechtfertigt oder nicht...die Sanktion kommt und das Ergebnis>>>eine weitere rechtliche Auseinandersetzung, die im überwiegenden Maße nur vor einem Gericht geklärt werden kann...also eine neue "Belastung"...m.E. schafft das keine Verkürzung der Klärung des eigenen Problemes...sondern neue Probleme...

Ich stehe auf dem Standpunkt Diplomatie vor dem Elefant im Porzellan-Laden...
...Austausch von Erfahrungen in jedem Fall...
Öffentlichkeit...außerordentlich gefährlich für die eigene Sache...

Um letztlich noch auf Deine anfänglichen Fragen zu antworten:

...Wie geht ihr dagegen an oder wie seid ihr dagegen vorgegangen?...
1. Anwalt...2. Anwalt...3.Anwalt

...Welche Wege und welche Stellen sind oder waren hilfreich?...
Besonders hilfreich ist es, einen Fachanwalt für Beamtenrecht hinzu zu ziehen. Alles Andere ist vertane Mühe...
Stellen im eigenen Hause des DH sind eher hinderlich und bergen viele Fallen, in die man laufen könnte.
Koll. und Vorgesetzten ggü. so wenig wie möglich über das eigene Be-und Empfinden berichten...ja...alle beweiserhebliche Unterlagen sammeln, die in einem Verfahren dienlich sein könnten...

Ansonsten kann ich Dir für Deinen eigenen Fall nur alles erdenklich GUTE wünschen. Vor allem, dass es Dir nicht so widerfährt wie mir, nach mehr als einem Jahrzehnt immer noch keine abschließende Entscheidung zu haben...

in diesem Sinne...

Gruß beilitz
 
hallo beilitz

danke für deine antwort.
ich meinte, es wäre auf jeden fall nicht falsch, wenn eine möglichst breite palette von solchen fällen zusammen kommen würde. der eine oder andere verantwortliche könnte ja aufwachen...

Was sich aber wesentlich schwieriger gestaltet ist die Publikmachung seines eigenen Schiksales. Jeder Schritt in diese Richtung bedeutet Gefahr zu laufen, Seitens des Dienstherrn sanktioniert zu werden, weil man ja das eigene "Nest" beschmutzt...ob nun gerechtfertigt oder nicht...die Sanktion kommt und das Ergebnis>>>eine weitere rechtliche Auseinandersetzung, die im überwiegenden Maße nur vor einem Gericht geklärt werden kann...also eine neue "Belastung"...m.E. schafft das keine Verkürzung der Klärung des eigenen Problemes...sondern neue Probleme...

da habe ich ehrlich gesagt inzwischen keine bedenken mehr...


Ich stehe auf dem Standpunkt Diplomatie vor dem Elefant im Porzellan-Laden...
...Austausch von Erfahrungen in jedem Fall...
Öffentlichkeit...außerordentlich gefährlich für die eigene Sache...
diplomatisch ist natürlich der erste weg, aber irgenwann halt auch mal mit nachdruck. aber deine meinung ist schon richtig.



an sonsten nochmals danke für die antwort

mfg
sekundant
 
Hallo sekundant,

Öffentlichkeit bringt nichts außer Ärger mit dem Dienstherr.

Infos zur Behandlung suchen ja.

Der Stress ist gleich für alle egal ob Beamte oder Arbeitnehmer.
Bei einem Arbeits- oder Dienstunfall müssen alle für das was sie erhalten Kämpfen, es wird keinem was Geschenk.

Überrachungen erleben Arbeitnehmer sowie Beamte mit ihren Kostenträger.

Diese Erfahrungen habe ich hier im Forum gesehen/gelesen, die Namen der Kostenträger sind austauschbar, im Ergebnis fast immer das Gleiche.

Es gewinnt immer nur einer das Kapital, Kosten werden auf alle verteilt.

Ich warte in Ruhe alles ab, eine Entscheidung kommt irgendwann.

Mir ist es mitlerweile egal wer bezahlt, Hauptsache eine Stelle bezahlt.
Kommt doch so oder so fast alles aus dem selben Topf.

Es ist nicht meine Aufgabe das Eintreiben von den Kosten.

Ist hart die Einstellung bringt aber meiner Gesundheit etwas, weniger Aufregung.

Ich Glaube nicht das sich für die Unfallopfer in den nächsten Jahren was ändert, eher das es noch schlimmer wird.
Sparen Sparen Sparen usw. denn die Kassen sind leer und die Aktien/Dividende müssen steigen.

Gruß
netzguru
 
Ehrlich gesagt, lasse ich die Aussagen ungern so stehen. Es ist sicher egal aus welcher Ecke die berechtigten Forderungen abgewiesen oder abgewickelt werden.
Aber eines ist auch klar: je defensiver ich mich verhalte, desto weniger sehen sich sich einem Druck ausgeliefert. Eben weil es doch angeblich so viele sind, die darunter leiden, kann und muss dies immer wieder und vor allem immer nachdrucksvoller in deren Bewusstsein und auch in die öffentliche Debatte.

Und zum Punkt der Kosten: ob so oder so, verdient wird immer. Egal wer zahlt. Da muss man halt nur auf der richtigen Seite sein :)


Gruss

Sekundant
 

Ironie on

Das geht doch nicht, denn das Stört doch nur das Kapital.
Das arme Kapital darf doch nicht gestört werden beim Vermehren.

Ironie off

Ich habe ein paar Unfälle hinter mir
Der beste Spruch war (kurz vor Ende meiner Ausbildung):

"Krankengym bekommen sie nicht, sie kommen doch bald zur Bundeswehr, da ..."

Es war nur ein Unterschenkelbruch mit allem was Spass macht, 1/4-1/2 Jahr Oberschenkelliegegips 3/4 Jahr an Gehhilfen usw. konnte mein Knie und Fußgelenk nicht mehr bewegen es war Steif nach der langen Zeit durch den Gips.

Ich habe zu oft miterlebt das die Kosten von Behandlungen weg von den BG/Unfallkasse/Versicherungen hin zur Krankenkasse verlagert werden.

Was ich von dem großen Teil der Versicherungen usw. halte kann ich nicht schreiben, denn es würden nur böse Worte usw. kommen.

Ich bin dafür das Gutachten geprüft werden z.B. eine Art TÜV für Gutachten.

Gruß
netzguru
 
Hallo netzguru

Ich bin dafür das Gutachten geprüft werden z.B. eine Art TÜV für Gutachten.
ja, dafür wär ich auch. Ich überlege auch immer wieder, wie so etwas funktionieren könnte, ohne Einfussnahme natürlich. Da bräuchte es so etwas wie den Datenschutzbeauftragten: frei, unabhängig und vor allem engagiert.

Man müsste mal so viele Gutachten wie möglich mit den tatsächlichen Verhältnissen vergleichen. Das wäre doch mal was für den Verbraucherverein von Stiftung Warentest (die testen ja nicht nur Waren, haben auch schon Verbraucherinfo über Ärzte kürzlich eingeholt).

Gruß

Sekundant
 
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