Sekundant
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Ich möchte mal ein eigenes Thema dafür eröffnen, weil es ja offenbar mehrere betrifft, die durch Unfall oder Angriff im Dienst verletzt wurden und nun gegen das Land/den Bund angehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Ich hoffe, dass ich im richtigen Forum lande.
Die Frage: Wer hat einen Dienstunfall erlitten bzw. wurde Opfer eines Angriffs im öffentlichen Dienst (als Beamter), bei dem ein Drittschuldner vorhanden ist, der Dienstherr sich aber weigert, trotz eindeutiger Hin-/Beweise dies als DU anzuerkennen?
Wie geht ihr dagegen an oder wie seid ihr dagegen vorgegangen?
Welche Wege und welche Stellen sind oder waren hilfreich?
Der Hintergrund:
Ein DU bei ca. 80-90 km/h mit anerkannter HWS-Distorsion. Danach stellt sich bei OP heraus, dass die Bänder im HWS-Bereich zerrissen, Nerven abgerissen, Bandscheiben gequetscht sind. Trotzdem wird ohne ausreichende Begründung die weitere Anerkennung als DU verweigert. Die Feststellungen werden im GA trotz eindeutiger Nennung in den ärztl. Berichten unterschlagen. Nach Vorlage der Beweise beim Landesamt für Finanzen (BY) will man davon nichts wissen und lehnt die Einsichtnahme trotz Hinweis auf Drittschuldner ab.
In diesen Fällen geht es zum einen darum, dass Geschädigte nochmals geprellt werden und zum andern, dass die öffentliche Hand mit Kosten belastet wird, für die ein Drittschuldner aufzukommen hätte!
Gruß
Sekundant
Die Frage: Wer hat einen Dienstunfall erlitten bzw. wurde Opfer eines Angriffs im öffentlichen Dienst (als Beamter), bei dem ein Drittschuldner vorhanden ist, der Dienstherr sich aber weigert, trotz eindeutiger Hin-/Beweise dies als DU anzuerkennen?
Wie geht ihr dagegen an oder wie seid ihr dagegen vorgegangen?
Welche Wege und welche Stellen sind oder waren hilfreich?
Der Hintergrund:
Ein DU bei ca. 80-90 km/h mit anerkannter HWS-Distorsion. Danach stellt sich bei OP heraus, dass die Bänder im HWS-Bereich zerrissen, Nerven abgerissen, Bandscheiben gequetscht sind. Trotzdem wird ohne ausreichende Begründung die weitere Anerkennung als DU verweigert. Die Feststellungen werden im GA trotz eindeutiger Nennung in den ärztl. Berichten unterschlagen. Nach Vorlage der Beweise beim Landesamt für Finanzen (BY) will man davon nichts wissen und lehnt die Einsichtnahme trotz Hinweis auf Drittschuldner ab.
In diesen Fällen geht es zum einen darum, dass Geschädigte nochmals geprellt werden und zum andern, dass die öffentliche Hand mit Kosten belastet wird, für die ein Drittschuldner aufzukommen hätte!
Gruß
Sekundant
