Sich widersprechende Sachverständigengutachten

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Hans101
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Ja Augenärztliches Gutachten auf jedenfall. Mit Begründung dass negativ Gutachter ls Psychiater selbst gesagt hat, ein Zusatzgutachten eines AA sei sinnvoll.
Neurologisch wollte er das Gericht noch nicht so zu frachten.

Text von RA: Es wird beantragt ein augenärztliches Zusatzgutachten einzuholen. Als GA wird Dr. Hager Düsseldorf vorgeschlagen oder ein anderer qualifizierter AA.
Es wird beantragt dem (negativ Gutachter) die Fragen vorzulegen
Es wird beantragt das Gutachten für unverwertbar zu erklären und ein neues mach 400ff ZPO einzuholen hilfsweise wird beantragt ihn anzuhören

LG
 
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