SGB XIV, neues soziales Entschädigungsrecht

Liebe @Eylül1969 ,
gestern habe ich mir einige Merkblätter von Behörden zum OEG angeschaut.

Es ist ein sehr komplexes, schwer verständliches Gesetz für Laien, der Wechsel von altem zu neuem Recht ist auch kompliziert.

Mein Rat an Dich wäre, suche Dir einen Anwalt, laß Dich beraten und entscheide dann.

Rechtsanwälte kosten Geld, vielleicht besteht die Möglichkeit zu einem Beratungshilfeschein, damit der Staat das Anwaltshonorar übernimmt.

Bitte schaue einmal hier, vielleicht findest Du einen Anwalt in Deiner Nähe?, https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/opferentschaedigungsgesetz.php

Gerade weil Deine Akte so lange nicht bearbeitet worden ist, sollte sich ein Fachmann (frau) mit der Angelegenheit befassen.

LG KS1973
 
Hallo,
unser Antrag wurde telephonisch abgelehnt . Nö, es kommt nicht schriftliches, der Unfall 2010 ist auch zulange her um im neuen
Gesetz Anwendung zu finden!
Ende der Woche geht die Bitte um eine schriftliche Ablehnung mit offiziellen Begründung der Ablehnung raus.

VG Anja -Aramis
 
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