SG - Verfahren verloren

Hallo oerni,

welcher § ist das denn genau, kannste mir den mal sagen?
Mir steht das sicher auch noch bevor, aber den § kenne ich nicht direkt! Gilt der dann nur für die MdE-Rente der BG oder nur für die gesetzl. EU-Rente oder gar für beide Renten?

Wär schön wenn du da mal für mich Licht ins Dunkle bringen könntest!

Gruß schuelbe
 
Hallo oerni,

danke, gut zu wissen!

Aber ich dachte immer einen Verschlimmerungsantrag stellt man bei der BG Allerdings habe ich ( noch ) keine Ahnung wie es dann weitergeht!

Aber dein genannter § bezieht sich ja auf eine Klage zur Wiederaufnahme des Gerichtsfalls bzw. des Verfahrens! Sehe ich doch richtig, oder?

Gruß schuelbe
 
Hallo schueble,

nein Du kannst bei neuen Erkenntnissen alle Verfahren wieder aufleben lassen.

Bei der BG kannst Du oder der Arzt z.b. einen Verschlechterungsantrag stellen und schon muß die BG ermitteln.
 
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