kbi1989
Erfahrenes Mitglied
Hallo santafee und ingeborg,
ich finde die "Zugeständnisse" für die Merkzeichen "G" und "aG" gelinde gesagt schei..... Wenn jemand für das Fortbewegen auf die Hilfe eines Rollstuhles angewiesen ist, ist mir egal, ob er einem OSG-amputierten gleichgestellt ist, oder nicht. Denn primär kommt es nach meiner Meinung nicht auf amputierte Gliedmassen im Besonderen an, sondern im Wesentlichen auf das barrierefreie Fortwegen, um die garantierte Teilhabe am Leben überhaupt zu ermöglichen.
Die im Schwerbehindertengesetz begründeten Voraussetzungen zur Erlangung der vorgenannten Merkzeichen, sind weder sozial noch mit der Logik der Denkgesetze nachvollziehbar. Sie sind weltfremd formuliert und keinem Sachzweck dienlich. Sie sind teilweise menschenverachtend, weil der materiell-rechtliche Nutzwert in keinem Verhältnis zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steht. Und dennoch ereifern sich Sozialbehörden damit, diese Merkzeichen Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer vorzuenthalten, als wären sie soziale Privilegien. Jeder dieser vorgenannten Betroffenen, muss ein solches selbstherrliches Verhalten als persönliche Diskriminierung empfinden.
Aber damit nicht genug, wie alles in Deutschland, wird dies dannoch länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt, denn Gesetze und Verordnungen sind auslegungsmässig interpretierbar. Aber was nützt mich denn, wenn ich letztendlich eine solche Parkerleichterung befristet erhalten habe, wenn kaum reservierte Behindertenparkplätze vorhanden sind, die dannoch von Schwerbehinderten blockiert werden, die zwar lt. Ausweis "Schwerbehindert" sind, aber die Parkerleichterung dennoch nicht in Anspruch nehmen können, aber es trotzdem tun. Sicherlich hat dies mit dem Eingangsthema nicht viel zu tun, aber es ist auch Realität.
Deshalb wäre es nach m.M. bedeutender, die Zuerkennung dieser Merkzeichen, wie es früher einmal war, nicht unbedingt davon abhängig zu machen, ob eine aussergewöhnliche Gehbehinderung tatsächlich vorliegt, sondern davon abhängig zu machen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines gehbehinderten Merkzeichens auch vorliegen, egal welcher Verursachung sie entstanden sind. Denn ansonsten müsste man mal die Rechtsauffassung des BAG hinterfragen, AZ.: 9 AZR 823/06: Das Diskriminierungsverbot gilt für alle behinderten Menschen - nicht nur für Schwerbehinderte.
Gruss
kbi1989
ich finde die "Zugeständnisse" für die Merkzeichen "G" und "aG" gelinde gesagt schei..... Wenn jemand für das Fortbewegen auf die Hilfe eines Rollstuhles angewiesen ist, ist mir egal, ob er einem OSG-amputierten gleichgestellt ist, oder nicht. Denn primär kommt es nach meiner Meinung nicht auf amputierte Gliedmassen im Besonderen an, sondern im Wesentlichen auf das barrierefreie Fortwegen, um die garantierte Teilhabe am Leben überhaupt zu ermöglichen.
Die im Schwerbehindertengesetz begründeten Voraussetzungen zur Erlangung der vorgenannten Merkzeichen, sind weder sozial noch mit der Logik der Denkgesetze nachvollziehbar. Sie sind weltfremd formuliert und keinem Sachzweck dienlich. Sie sind teilweise menschenverachtend, weil der materiell-rechtliche Nutzwert in keinem Verhältnis zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steht. Und dennoch ereifern sich Sozialbehörden damit, diese Merkzeichen Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer vorzuenthalten, als wären sie soziale Privilegien. Jeder dieser vorgenannten Betroffenen, muss ein solches selbstherrliches Verhalten als persönliche Diskriminierung empfinden.
Aber damit nicht genug, wie alles in Deutschland, wird dies dannoch länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt, denn Gesetze und Verordnungen sind auslegungsmässig interpretierbar. Aber was nützt mich denn, wenn ich letztendlich eine solche Parkerleichterung befristet erhalten habe, wenn kaum reservierte Behindertenparkplätze vorhanden sind, die dannoch von Schwerbehinderten blockiert werden, die zwar lt. Ausweis "Schwerbehindert" sind, aber die Parkerleichterung dennoch nicht in Anspruch nehmen können, aber es trotzdem tun. Sicherlich hat dies mit dem Eingangsthema nicht viel zu tun, aber es ist auch Realität.
Deshalb wäre es nach m.M. bedeutender, die Zuerkennung dieser Merkzeichen, wie es früher einmal war, nicht unbedingt davon abhängig zu machen, ob eine aussergewöhnliche Gehbehinderung tatsächlich vorliegt, sondern davon abhängig zu machen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines gehbehinderten Merkzeichens auch vorliegen, egal welcher Verursachung sie entstanden sind. Denn ansonsten müsste man mal die Rechtsauffassung des BAG hinterfragen, AZ.: 9 AZR 823/06: Das Diskriminierungsverbot gilt für alle behinderten Menschen - nicht nur für Schwerbehinderte.
Gruss
kbi1989