Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Guten Morgen Forum!

Brauche Euren Rat zu meiner niemals endenden Geschichte:

Das Versorgungsamt weigert sich weiterhin heftigst, meine Schwerbehinderung anzuerkennen. Seit einiger Zeit (ca. seit 1/2 Jahr chronisch) kann ich wg. neurologischer Ausfälle in meiner Hand kaum noch meinen Rollstuhl selbst fortbewegen (dazu vielfältige Auswirkungen im tgl. Leben, logisch). Habe diesen Zustand ausführlich geschildert, wie es für diesen Aktenvorgang erforderlich und vorgesehen ist. Dazu habe ich einen entsprechenden Arztbericht geliefert. Das Ganze habe ich vor ca. 3 Monaten geschrieben, das VA hat dann noch 2 Monate gebraucht, um zu antworten: Nicht anerkannt, weil man von einer 3 -Wochen-Symptomatik ausgeht! Das sei dann keine Behinderung im Sinne des Gesetzes!

Dazu sitze ich wg. eines Unfalles vor über 6 Jahren im Rollstuhl - alles ist in mehreren Ordnern aktenkundig, aber: Klinische Befunde, die zur Beurteilung erforderlich wären, wären nicht mitgeliefert worden..... (ein radiologischer Bericht aus diesem Jahr bestätigt zudem und nochmals schwerste Schmerzen)!

Ich will die hier tätige 'Sozialmedizinerin' nun im Gegenzug nach § 278 StGB (Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse) anzeigen - was meint Ihr? Diese Person macht mir schon seit geraumer Zeit auf dieser Basis Schwierigkeiten!

Und ich bin es leid wie Steine schleppen!



Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

mir fehlt einfach die Spucke ob dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit.

Hast du schon mal daran gedacht an den Europäischen Gerichtshof zu gehen? Ich weiß ich bin da absolut unerfahren was diese Dinge betrifft, aber vielleicht solltest du ein Urteil auf Europäischer Ebene erzwingen wenn ein Gerichtsurteil aus einem anderen Bundesland nicht anerkannt wird. (ich könnt kotzen wenn ich sowas lese)

Es kann doch nicht angehen das eine behinderte Person im Rollstuhl als "gesund" gilt nur weil eine "Tusse" keinen Bock hat. Sorry, aber hier geht mir echt der Gaul durch.

Du hast eine Behinderung im Sinne des Gesetzes, denn deine zusätzlichen Probleme mit der Hand sind doch wohl schon länger und auch nachweisbar.

Ich z.B. habe Phantomschmerzen, diese tauchen unregelmäßig auf, werden aber anerkannt. Versteh ich nicht warum dann nicht bei dir.

Ich würde diese Dame wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen. Denn nichts anderes ist es was sie tut.

Ich bin ganz ehrlich Ingeborg, ich hab zwar null Ahnung von den ganzen gerichtlichen Dingen, aber ich würde es tun an deiner Stelle, vielleicht scheuchst du auf diese Weise das Amt mal durcheinander. Ansonsten bleibt dir doch nur der Weg in die Öffentlichkeit, wobei ich mich nicht mit der örtlichen Zeitung abgeben würde.

Ich drücke dir meinen einzigen Daumen (der mir sehr wichtig ist:)) doppelt und dreifach.

Liebe Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Ingeborg,

ich bin auch sehr sprachlos, was bei Dir läuft.

Die Idee von Ironman finde ich sehr gut mit der Strafanzeige.
Dieses würde ich auf jeden Fall mal nachprüfen.

Evtl. würde ich in Deiner Situation zu einem weitaus dramatischeren Akt schreiten was diese Sozialmedizinerin angeht.

So z. B. Amt oder Praxissitz dieser Medizinerin schließt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr würde ich mich ins Wartezimmer setzen (laß von Deinem Mann o. Freunden) den Rollstuhl vor das Gebäude bringen.
Um 16 Uhr wirst Du dann gebeten das Gebäude zu verlassen. Das geht ja leider nicht wegen Deines Handicaps.
Also, laß Dir erklären wie Du Dich fortbewegen sollst. Ansonsten, laß Dir helfen. Wird jemand handgreiflich - so wie es nicht sein darf - ruf die Polizei und Deinem Mann. Das wäre in meinen Augen ein Angriff auf eine hilflose Person. Du bist nur einfach dort gewesen um um Hilfe zu bitten und ein Gespräch zu führen.....

Regionale Presse würde ich nicht dazu nehmen, dass ist teilweise zu "reißerisch" und könnte Dir negativ ausgelegt werden.

Alternativ, Du hast eine Gehstrecke von x Metern, dann fällst Du halt im Flur hin. Sollen die sich bemühen, wie Dir geholfen wird.... und Du oder das Problem gelöst werden!

Ich denke auf jeden Fall, Du mußt mal persönlich vor Ort.
Mache dies und achte nur darauf, dass Dir körperlich kein weiterer Schaden entsteht.

Einen anderen Weg aufgrund Deiner Schilderungen sehe ich momentan nicht. Vielleicht gibt es noch bessere Ideen?

Weiterhin wünsche ich Dir viel Kraft und Erfolg bei Deinem Kampf!

Herzliche Grüße
Kasandra
 
Hallo Ingeborg,

auf jeden Fall dagegen vorgehen (kennste ja - Widerspruch usw), vielleicht Übergeordnete Stelle rausfinden und dort direkt anmarkern und nochmals die Unterlagen deiner Ärzte vorlegen, schließlich läuft es doch schon super lang bei dir.

Hast du richtig was ind er Hand für eine Strafanzeige? Dann ist das finde ich keine schlechte Idee.

Zeitung und Rundfunkt etc. eher schwierig zu betrachten - konnt ich mich nie durchringen.

Mehr fällt mir grad nicht ein. Anwaltliches machst du ja noch allein, oder hat sich da was geändert?

Wünsch dir das Beste und du kämpfst ja sowieso weiter
bln_ib
 
Guten Tag bln_ib
und alle anderen, die sich mit meinen Schwierigkeiten hier im Forum beschäftigen!

Es ist bereits die übergeordnete Stelle, die sich diese Ablehnungsmedizinerin hält!

Wir wissen es doch schon lange, es ist ein Politikum, das diesen Sachbearbeitern oder Pseudomedizinern die ungestrafte Möglichkeit des gewissenlosen Austobens auf unsere Kosten gibt!

In meinem Fall dauert's wirklich schon sehr lange - danke für's Unterstützen!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
dacht ich mirs doch - hatte auch so eine "nette" Dame und bin mit dem aG gescheitert, trotz Rolli - eRolli und weit unter 100m "Geh"strecke. Trotz Gutachten und allem zum Schluß wars der Ursprung durch den es nicht geht - lt. Liste nicht aufgeführt. Eigentlich sollte es ja nach dem gehen was man nicht mehr kann, das ist aber leider nicht der Fall.
Ich für meinen Teil stelle im nächsten Jahr einfach einen neuen Antrag wg. verschlimmerung und war echt Sauer :mad:
wünsch Dir weiteres Durchhalten, wie immer
bln_ib :cool:
 
Hallo Ingeborg,
dann noch eine Stufe höher. Mache einen "dringenden Termin" beim Leiter der Dienstelle aus. Fahre mit dem Rolli hin und dann lasse Dir die Einschätzung durch den Leiter erläutern am praktischen Beispiel und dann besteht entweder die Möglichkeit, dass die Polizei gerufen wird und ein "wildgewordener Anspruchsteller" wird raus expediert oder die Entscheidung reift heran.

Ich weiß, ich neige dann eher zu den Extremen, und bin für klare Worte.
Meist kommt man damit sehr weit. Sicher kein Allheilmittel, aber manchmal eben wirksam und ehe man sich den Frust über Jahre ranholt, dann lieber so und nicht mit Bauchschmerzen leben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo bln_ib!

Zitat: Trotz Gutachten und allem zum Schluß wars der Ursprung durch den es nicht geht - lt. Liste nicht aufgeführt.

Ich habe Dich schon gestern nicht verstanden und muß deshalb heute nachfragen: Ursprung? Du bist so umfangreich gehbehindert, daß Du im Rollstuhl sitzt und - das hat nicht die richtige Ursache? Das ist so neu für mich, daß Du mir (und allen anderen hier im Forum) unbedingt erklären solltest, was das soll! Und um welche LISTE geht es?

Vielleicht bilde ich mir meine Behinderungen ja auch nur ein und sollte auf Seiltänzer umschulen... (Achtung: Ironie!)


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg ;)

also mir hat zum Schluß die Liste des Versorgungsamtes in dem die Ursachen für eine außergewöhnliche Gehbehinderung aufgelistet sind, gleichzustellen mit Unterbeinprothese etc, diese verhindert. Heißt ich bin eigentlich gleichzustellen, da Lähmung des Beines. Aber und hier ist der Haken an der ganzen Sache, der Ursrpung war ein Meniskus- und Kruezbandriß und dann die Verpfuschung nach dem Unfall und später bei der Operation. Deswegen meint das Versorgungsamt und das Gericht geht auch in zweiter Instanz hier mit ist es ursprünglich ein Kruezbandriß und der kann nicht zu einer solchen Verletzung führen - auch wenns so ist. Nun ja eh ich nochmal in Berufung gehe und es wieder Jahre dauert ehe ich weiter komme, habe ich mich mit der Anwältin beraten und stelle nächstes Jahr einen Verschlimmerungsantrag mit der Hoffnung an andere Bearbeiter zu geraten und das dann der E-Rolli etc auch mit gesehen wird.

Das mal in Kurzform der Rechtssteit seit 2004 bis 2010. Durchbekommen habe ich über Gericht 50% dann 60% dann 70% mit G (gehbehindert) dann 80% mit G und B (Begleitperson).

Ich darf aber nach wie vor nicht die Parlplätze nutzen oder muß mich auf ein Bußgeld einstellen, da ich diese ja eigentlich brauche oder ich parke im Parkverbot und lege meine Liste rein in der alles steht + meinen Schwerbehintertenausweiß und dadurch muß ich dann nicht zahlen oder bekomme es zurückgenommen.

Meine Bearbeiterin hatte nicht mal vor Gericht den Anstand mich anzuschauen und ist trotz richterliche Aufforderung ob es denn nicht gleichzustellen sei bei ihrer Begründung geblieben. Ich weiß bis heute nur das diese "Liste" aufführt wer mit welcher Behinderung was höchstens bekommt und das eben ein Kreuzband (ursprünglich) nicht der Liste entspricht und ich eh schon viel zu viel bekommen hätte.

Naja warten wir ab ... es geht ja weiter
hoffe es war ausführlich genug :cool:
bln_ib
 
Hallo bln_ib!

Danke für Deine Ausführungen!

Aber - nachvollziehen kann ich das alles nicht! Es gibt keine starren Listen und auch keine unbedingten Gleichstellungen! Ich glaube, man hat Dir mit diesen Behauptungen in's Öhrchen gefühlt...

Und, ob Deine Verletzungen ausreichen, um so eine außergewöhnliche Gehbehinderung auszulösen - tja, man sah schon Pferde kotzen! Es gibt eben nichts, was es nicht gibt!

Sieh' einmal hier (BSG B 9a SB 5/05R vom 29.03.2007 als Beispiel): http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_9a_SB_5.05_R.htm

Es kommt immer auf die tatsächliche Einschränkung Deiner Gehfähigkeit (oder Deine Behinderungen im Gegensatz zu einem Gesunden in Deinem Alter!) an und nicht auf irgendwelche absoluten Listen, die es nicht geben kann! Jeder Mensch ist anders und kann nur nach zuverlässigen Anhaltspunkten unter Berücksichtigung seiner persönlich erlebten und geschilderten Situation beurteilt werden! So sollte es zumindest sein...


Grüße von
Ingeborg!
 
Danke Seenixe!

Wenn es mir in nächster Zeit einmal seeehr gut geht, werde ich dieses Experiment wagen! Bin leider nicht mehr unabhängig, brauche also für jeden Weg eine Begleitung!

Habe heute als Ergebnis einer weiteren Akteneinsicht erfahren, daß ich wegen meiner erheblichen anderen Erkrankungen im Rollstuhl sitze, in keinem Fall aufgrund der Unfallfolgen! Einige Vorgänge erkenne ich nur noch am Datum und am Adressaten, so wurden die verdreht. Ein rechtswidrig erlangtes Gutachten war danach als beratungsärztliche Stellungnahme geplant und nur irrtümlich als Grundlage einer Gesamtablehnung in den Bescheid gerutscht - hach, sowas! Gezahlt haben sie demjenigen, der das geliefert hat, aber den vollen Macherlohn! Und der Dreck wurde mit Klauen und Zähnen verteidigt, bis der aus der Akte verschwand!

Für das Versorgungsamt sollte es jedoch gleich sein, woher ich meine Behinderungen habe - anerkannt wird aber nichts Entscheidendes!

So lügt sich jede Verwaltung durch ihre Akten, wie's gerade paßt!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ja sollte -ist aber nicht, die Tatsache ist das eine und selbst das Gericht redet über die "Listen" und die Gleichstellungen und da kommst du nicht gegen an, auf jeden Fall nicht beim SG Berlin oder LSG Potsdam.
Ich versuchs halt wieder neu ;)!

Danke für den Link schau ich mir mal durch, kann ja fürs nächste nur nutzen.

Viele Grüße
bln_ib :cool:
 
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