Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Hallo Forum!

Der Sack ist zu! Jetzt hab ich's schriftlich: Kein aG - keine Schwerbehinderung!
Aber alles im Galopp und ohne, daß das böse Wort Rollstuhl verwendet wurde!
Geht doch - meinen die! Augen zu und durch!

Man wird ab sofort und auch in aller Zukunft eben jeden einzelnen Sch*** nach einem ganz sicher erfolglosen Vorverfahren einklagen müssen! Als ob wir nichts anderes zu tun hätten!

Grüße von
Ingeborg!
 
Parkausweis

Ja - da haben wir es wieder! :mad::mad::mad:
Ohne Behinderungsgrad aG - keinen Parkausweise - welch ein Hohn - egal, wie behindert man ist!
Behinderungsgrad aG = doppelt Oberschenkel amputiert oder Querschnittsgelähmt!

Diese Tatsache ist eine enorme Sauererei im Gesetz - da liegt das Problem - der jeweilige Sachbearbeiter, der dieses zu bewilligen hat, ist leider an die derzeitige Gesetzeslage gebunden.

Es ist unheimlich wichtig, hier tätig zu werden um das zu ändern! Zwar giebt es mittlerweile eine aufgeweichte Parkerleichterung für Ausnahmefälle wie Contergangeschädigte oder ähnlich Geschädigte - doch es gibt bedauerlicherweise noch unzählig viel Geschädigte, die andere schwere Leiden haben, auf kurze Wege angewiesen sind und keine Parkerleichterung bekommen, weil dieses dusselige aG nicht im Behindertenausweis steht.


 
Guten Morgen!

@ Lillyfix

Es geht mir nicht um das schwammige Aufweichen einer bestehenden Gesetzeslage - es geht darum, daß mir schon seit einigen Jahren die eindeutige BSG-Urteilslage mein Recht als Rollstuhlfahrer auf ein Merkzeichen aG zubilligen würde, aber die zuständigen Ämter das böse Wort Rollstuhl in meinen vorgelegten Arztberichten zynisch (oder ist es aus Überheblichkeit?) überlesen. Außerdem werden alle Diagnosen, die meine weiteren Einschränkungen und Behinderungen (z.T. auch Unfallfolgen!) bestätigen, ignoriert! Es begann mit meinem Antrag auf Anerkennung meiner SchweB vor vielen Jahren und einem rechtswidrig erworbenen Gutachten der BG. Daran ziehen sich alle Beteiligten der Gegenseite hoch, obwohl das SG bereits die Entfernung aus den Akten des Versorgungsamtes bestimmt hat!

Jetzt schreibt mir der nächste dusselige Sachbearbeiter etwas über ganz andere Krankheiten, die wirklich keinen Einfluß auf meine Gehbehinderung haben und meint, daß ich damit kein aG bekommen könnte! Hatte extra Fotos beigefügt, weil ich immer davon ausgehe, daß so manch ein Sachbearbeiter (nach meiner persönlichen Erfahrung) seine Schwierigkeiten beim Lesen eines längeren Textes hat.

Muß mich aber noch ein paar Tage beruhigen, damit ich passend zurückschlagen kann (leider nur schriftlich)!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Forum!

Habe mir heute ein persönliches Gespräch mit dem SB in seinem Amtsraum angetan! Bei so viel Sturheit habe ich sogar kurzzeitig die Fassung verloren!

Hier die sinngemäße Wiedergabe der Besprechung, nicht wörtlich: Also, ich bin nicht schwerbehindert, weil das nicht anerkannt/bestätigt wurde! Liegt ja beim SG! Wegen Richterwechsel kann das mit der Vorentscheidung noch 5 - 10 Jahre dauern. Und keine SchweB - keine Merkzeichen aG als Nachteilsausgleich. Und wenn mein Mann aus gesundheitlichen Gründen meinen Rollstuhl nicht mehr schieben und mich deswegen nicht mehr mitnehmen kann, muß ich eben zuhause bleiben. Und Thema "Teilhabe" entfällt ebenfalls damit! Alle antworten würden mittels eines "ja's" bekläfft! Meine Nachfrage (kurz vor der Explosion): "Und, soll der Krüppel dann sehen, wie er weiterkommt"? wurde ebenfalls bejaht! Er wollte mir auch nicht sagen, was er tun würde, ginge eine Verwaltung mit ihm so um! Danke Deutschland! *kotzwürg*

Ein BSG-Urteil, das m.E. auch auf mich zutrifft (auch wenn mein Name nicht draufsteht), wäre ganz was anderes, eben ein anderer Fall!

Und meinen Widerspruch mochte er auch irgendwie nicht - weil er keine Aussicht auf Erfolg hätte!

Nicht wahr, Herr E. vom Kreis C.?

Die üble Vorgeschichte, die die Grundlage zur Verweigerung aller Anerkennungen führte, interessierte nicht. Und die Bewertung wird in Prozenten angegeben - oder doch nach dem GdB? Ach, doch! Hatte vor 3 Jahren meiner Klage auf Anerkennung den Antrag auf aG angehängt, weil er erforderlich geworden war! Jetzt wird's wieder getrennt (neuer Richter!) und ein gesondertes Vorverfahren angeleiert. Mit dem ganzen bekannten Zeitaufwand und -verlust! Muß das unbedingt sein, oder könnte das doch zusammen mit der SchweB entschieden werden? Wer kennt so etwas - bin doch kein Einzelfall!

Hat noch jemand einen Tip/Rat für mich?
Habe keine Zeit mehr zu verlieren, weil ich meinen Ehemann jetzt noch irgendwie entlasten muß, z.B. wg. des Rumhampelns mit meinem Rollstuhl auf engen und damit ungeeigneten Parkplätzen! Die großen Stellplätze dürfen wir ja aufgrund der fehlenden Berechtigung nicht benutzen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg:):),


ich komme jetzt gar nicht mehr mit...hast du überhaupt keinen Schwerbehindertenausweis:confused::confused:...ich bin jetzt total empört.....
Gruß Buffy07
 
Hallo Buffy07!

So ist es!

Bin überhaupt nicht schwer- oder sonstwie behindert! Das wurde vom Versorgungsamt vor Jahren so festgestellt! Basta! Deswegen auch die Klage beim Sozialgericht! Alle anderen hängen sich jetzt an diese unsinnige Entscheidung an! Und weil ich einen GdB weit unterhalb der SchweB-Grenze habe, kann ich kein Merkzeichen bekommen! Ganz klar! Für die Ablehnung des aG wurden einige innere Erkrankungen zitiert, nicht die nachgewiesenen Behinderungen durch den Unfall und seine Folgen, die die Gehbehinderung verursacht haben! Sehr sinnig und auch wohl böse Absicht incl. behördlicher Überheblichkeit! Und nun hatte ich es gewagt, trotzdem ein Merkzeichen zu beantragen - so sind sie eben, diese forumserprobten Behinderten! Ich meine nämlich, daß ich wegen meines Mannes nicht mehr so viel Zeit habe, auf irgendeine Vorentscheidung zu warten, deshalb mein Widerspruch gegen eine für mich zunächst aussichtslos erscheinende Fortsetzung dieses üblen Verwaltungsspieles. Ich muß 'mal gleich mit einer anderen Verwaltung sprechen, ob und wie ich mein Vorhaben sinnvoll gestalten kann!

Ich werde in jedem Fall Öffentlichkeit schaffen! Mit Nennung aller Beteiligten!

Danke für Deine Empörung - ich habe dem Typen einen eigenen Rollstuhl gewünscht!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
ich bin Gitti, die Frau von Ironman13/08, und zudem tief erschüttert über soviel Ungerechtigkeit. Ich habe bei unserem Sozialamt, im Einverständnis mit dem Versorgungsamt, im Frühjahr gleich einen vorläufigen Berechtigungsschein zum Parken beantragt, der mir, bzw. meinem Mann, innerhalb einer Woche ausgestellt wurde. Mein Mann kann nun mit diesem Ausweis genauso parken wie mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG. Da er eine Lähmung hat und nicht weit laufen kann wegen seiner Wirbelsäule ist das für ihn von großem Vorteil, auch braucht er einen breiteren Parkplatz da er sonst nicht aus- und einsteigen kann. Aber er sitzt wohlgemerkt nicht mehr im Rollstuhl.
Ich habe seit vielen Jahren Erfahrung mit den Ämtern da ich selbst seit 37 Jahren Schwerbehindert bin (allerdings nicht gehbehindert). Vielleicht war das von Vorteil, da ich wußte was zu tun ist.
Ich habe das Gefühl da ist reine Willkür im Spiel und es ist fast zu überlegen, was natürlich wohl kaum geht, einfach das Bundesland zu wechseln. Neue Köpfe die unvoreingenommen die Sachlage beurteilen.
Was ich absolut nicht nachvollziehen kann ist der Grad der Schwerbehinderung (wieviel hast du?), wenn jemand nicht laufen kann und im Rollstuhl sitzt, egal ob durch Unfall oder Krankheit, stehen ihm doch 100% zu. Ich selbst habe 80% und bei meinem Mann rechne ich zuerst auch zwischen 80 und 90 % (die später wohl wieder nach unten korrigiert werden).
Hier wäre wohl auch mal ne Dienstaufsichtsbeschwerde vielleicht ganz hilfreich. Aber mir scheint bei dir ist der Karren so verfahren das da nur noch eine übergeordnete Stelle helfen kann.
Mich überkommt bei sowas die pure Wut, reicht es denn noch nicht das wir als Behinderte die Folgen eines Unfalls oder eine Krankheit ertragen müssen, muß man hier auch noch die Betroffenen zusätzlich quälen?

Ich wünsche dir Durchhaltevermögen und nicht aufgeben.
Viele Grüße
Gitti
 
Hallo Ingeborg :-)

ganz ehrlich bin ich mit Deinen Beiträgen überfordert.

Intuitiv habe ich das Gefühl, daß Deine Klage vor dem SG nur den Zustand von 2005 ? verhandelt, verhandeln darf.

Was hindert Dich beim Versorgungsamt einen neuen eigenständigen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen.

Gutes Gelingen

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Guten Abend!

Danke erst einmal für Eure Überlegungen zu meinem "Fall"!

Ja, @fliedertiger, es stimmt: Da bereits mein ursprünglicher und somit 1. Antrag mit einem GdB von unter 50 bedacht, also in seinen Auswirkungen für mich abgelehnt wurde, bin ich soweit wie 2005! Und ja, ich halte das Ganze für reine Willkür! Da ich meine schlimmen Erfahrungen mit dem zuerst belästigten Versorgungsamt schon hinter mir habe, sehe ich keinen Ausweg, als den, die Klage aufrecht zu halten! Jetzt ist mein Landkreis zuständig und der dortige Sachbearbeiter hat sich gestern dermaßen unwürdig benommen, daß ich nicht den Eindruck hatte, daß mich ein Neuantrag weiterbringt! Der selbe SB hat mir überdeutlich vermittelt, daß er gerne ablehnt! Oder wie siehst Du das, wenn jemand dauernd "ja" als Antwort kläfft?

Die vor Jahren beim SG nachgeschobene Klageerweiterung um das "aG" wurde jetzt wieder abgetrennt und muß ein eigenes Vorverfahren bis zur nächsten Klage durchlaufen! Von meinem Widerspruch gegen die Ablehnung des Merkzeichens wollte mich der genannte SB abbringen, weil es angeblich keinen Erfolg brächte!

Heute Nachfrage beim SG: Sicher kann der Widerspruch Erfolg bringen. Da meinem Widerspruch ganz bestimmt ein Widerspruchsbescheid in gehabter Form folgen wird, kann ich meine ebenfalls ganz sichere Klage dann an die bereits bestehende anhängen! Ist eben nur wieder einmal eine Frage der Zeit! Unserer Zeit!

@ironman13/8
Hallo Gitti!
Danke für Deine Aufmunterung! Ich staune darüber, daß es bei Euch auch Parkerleichterungen ohne Rollstuhl gibt! Und daß der Grad der Behinderung im Bereich der Schwerbehinderung anzusiedeln ist, wenn man nicht gehen kann, ist auch wohl jedem hier im Forum klar! Nicht so in meinem Fall! Gestern hat mir der Ablehner vom Dienst doch noch tatswahrhaftig vorgeworfen, daß ich aber immer im Rollstuhl zu sitzen habe (woher er den Umfang meiner Gehunfähigkeit zu kennen glaubt, bleibt im Dunkeln), wegen der Vorschriften! Das müßte mir mein Arzt bestätigen! Allein das Wort "müßte" hat mir schon gereicht - wie soll er denn? Schließlich wohnen wir nicht zusammen und mein Ehemann, der Auskunft geben könnte, wurde nicht befragt! Nach einem vorläufigen Berechtigungsschein habe ich aufgrund eines Hinweises in diesem Forum bei meiner Gemeindeverwaltung gefragt - erst ja, dann nein! Aber wenn ich einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis MIT Merkzeichen hätte, oder eben einen sehr hohen GdB, könne ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten! Über soviel Schwachsinn könnte man lachen, wenn es nicht so traurig wäre!

Bin aber auch etwas boshaft - werde jetzt 'mal den Landrat einspannen, schließlich erfolgt jede Bescheiderteilung in seinem Namen und demnächst möchte auch er, daß ich zur Wahl gehe! Wo ich doch garkeine habe!

Habe z.Zt. 5 Widerspruchs-, bzw. Klageverfahren im Griff zu behalten.....
Das wirft doch ein bezeichnendes Licht auf mein Heimatland.....


Grüße von
Ingeborg!
 
Halllo Ingeborg!,
jetzt reg ich mich ja tatsächlich schon wieder auf :mad:
Gibt es noch mehr an Ignoranz zu bieten als in deinem Fall? Ich glaube nicht. Eine Gehbehinderung, auch eine außergewöhnliche, verlangt nicht zwingend einen Rollstuhl. Meine Tante, von Geburt an behindert, hatte bis vor kurzem auch nur ein G, da sie aber immer schlechter laufen und alleine nicht unterwegs sein kann, haben wir für sie ein aG beim Versorgungsamt beantragt, dieses wurde innerhalb kürzester Zeit (ich glaube es waren 6 Wochen) genehmigt.
Einen "vorläufigen" Ausweis brauche ich nur so lange ich keinen, bzw. aktuellen Schwerbehindertenausweis habe. Diese sind zeitlich begrenzt, hier wird schließlich kein Zugeständnis in der Bewertung des Grades der Behinderung gemacht, es soll lediglich eine Erleichterung für die Betroffenen sein in einer Überbrückungszeit. Ich glaube so langsam das schon eine Verlagerung aus dem Landkreis reichen würde.
Auf jeden Fall kämpfen und nicht aufgeben, den Landrat einzuschalten ist sicher sinnvoll, vielleicht sollte man ihm zu verstehen geben unter solchen Umständen Funk und Fernsehen und die Presse einzuschalten;)
Ich selbst habe in meinem Ausweis seit Anfang an ein G (bin nicht gehbehindert, ich habe meinen linken Arm durch einen Tumor verloren). Selbst wenn ich heute einen Verschlimmerungsantrag stelle wird mir dieses G nicht genommen wenn er abgelehnt wird.
Diesen Sachbearbeitern wünsche ich selbst eine Behinderung damit sie am eigenen Leib spüren wie das ist wenn man nicht so kann wie man will.
Mein Mann hat noch keinen SB-Ausweis, da er durch einen anderen Unfall bereits 20% hat stellten wir einen Antrag auf Verschlimmerung durch den neuen Unfall. Demnächst wird ein Gutachten durch die BG gemacht (bis jetzt lief alles glatt, mal sehen.....) und das Versorgungsamt wartet ab wie die entscheiden, dann schauen wir mal.
Ich drück die Daumen das sich alles noch zum Guten wendet.
Viele liebe Grüße
Gitti :)
 
Hallo Ingeborg,

ich würde auf alle Fälle einen Antrag auf erneuter Überprüfung des GdB stellen, oder wie das heißt. Der SB kann das nicht allein entscheiden. Dafür muss er ja ärztliche Gutachten anfordern. Du gibst doch in dem Antrag alle Ärzte und Reha-Einrichtungen an. Außerdem gibt es doch eine Richtlinie mit wieviel % der GdB einzurechnen ist.
Auch würde ich mich, so wie Du es auch geschrieben hast, beim Landrat beschweren.

Ich bin schon auch sprachlos, wie man mit Dir umgeht. Die können doch nicht verlangen, dass Dein Mann alles macht. Es geht doch um Deine Beeinträchtigung im Leben und in dieser Gesellschaft.
Bekommst Du Pflegegeld?
Meine Schwester sitzt auch im Rollstuhl und hat einen GdB von 100%.

Ich drück Dir die Daumen.

Viele Grüße

Abendsonne
 
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