Rentenminderung durch Unfallfolgen, Schadensersatz gegen Kfz Versicherer

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Der Uli
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Hallo @Der Uli,
Es gibt ein Urteil des BSG, nachdem bei Regress der DRV der Betroffene bei erreichen des Rentenalters so zu stellen ist, als wenn er die Jahre voll in die Rentenkasse eingezahlt hat. Der Schädiger bzw. die Versicherung müssen jeweils die Differenz zum normalen Lohn/Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen.

BSG v.13.12.2017 B 13 R 13/17 R Abschlagsfreie Rente nach Unfall

Dieses Urteil macht die Bedeuitung des Regresses deutlich und die Auswirkung auf die Altersrente.
Dass die DRV den Regress hat verfallen lassen und nicht entsprechend eingefordert hat befreit sie nicht davon, Dir trotzdem eine Rente ohne Abschläge und mit den entsprechenden Regressbeträgen der Unfallverursachers auszuzahlen.

Aber ich bin mir sicher, dass sie dies nicht freiwillg tun werden.

Gruß von der Seenixe
 
Dass die DRV den Regress hat verfallen lassen und nicht entsprechend eingefordert hat befreit sie nicht davon, Dir trotzdem eine Rente ohne Abschläge und mit den entsprechenden Regressbeträgen der Unfallverursachers auszuzahlen.
Hallo Seenixe,
vielen lieben Dank für den Link. Das Urteil ( der Link funktionierte bei mir übrigens nicht, habe ihn aber gegoogelt ), dass wenn der Schädiger Regress zahlt ist logisch, dass man dann dem Versicherten nicht die Rente einkürzen darf wenn er mit Abzug in Rente geht ( wie bei mir )

Aber im URteil steht nicht, dass das BSG erkannt hat, dass wenn die DRV das verpennt hat, ich trotzdem das Recht habe, wobei der Abzug wurde vor zehn Jahren als ich in teilweise EU ging bereits vorgenommen. Jetzt verjährt ? Bin aber jetzt erst in die "richtige" Altersrente ( Vollrente ) gegangen.

Ich werde das mal mit meinem Anwalt besprechen, da ich derzeit fünf Rechtsstreite habe und im Sozialverfahren keine Anwälte finde, einer hat jetzt nach nur drei Schreiben mir das Mandat gekündigt ( Hilfsmittelklage gegen BG ) ist es kaum möglich einen Anwalt zu finden. Die Akten sind mittlerweile derart dick, dass da keiner rangeht.

Gruß Uli
 
Hallo Der Uli,
na ja, so klar war das eben bis zu diesem Urteil des BSG leider nicht. Höre Dich mal um, wieviele es erwischt hat, die diesen Ausgleich eben nicht bekommen haben.
Weshalb sollst Du nun schlechter gestellt werden, wenn die DRV den Regress versäumt? Das ist der Hintergrund den ich meine.
Frage ist, ob Du schon Altersrentner bist, denn erst dann hättest Du ein Anrecht auf diese Leistungen. Bei mir macht es doch einige Rentenpunkte aus.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
sehe ich ebenfalls so, nur die Urteile die gegen mich ergangen sind sind weder logisch noch Bürgerfreundlich gewesen. Nur Pro BG usw eben.
Ich werde mal berichten, erst mal werde ich außergerichtlich von der Deutschen Rentenversicherung Bund den Ausgleich fordern, sehen wie sie sich verhalten. Versuch kostet erst mal nix.
Ich werde berichten, was wird.
Gruß Ulrich
 
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