Hallo @Der Uli,
Es gibt ein Urteil des BSG, nachdem bei Regress der DRV der Betroffene bei erreichen des Rentenalters so zu stellen ist, als wenn er die Jahre voll in die Rentenkasse eingezahlt hat. Der Schädiger bzw. die Versicherung müssen jeweils die Differenz zum normalen Lohn/Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen.
Dass die DRV den Regress hat verfallen lassen und nicht entsprechend eingefordert hat befreit sie nicht davon, Dir trotzdem eine Rente ohne Abschläge und mit den entsprechenden Regressbeträgen der Unfallverursachers auszuzahlen.
Aber ich bin mir sicher, dass sie dies nicht freiwillg tun werden.
Gruß von der Seenixe
Es gibt ein Urteil des BSG, nachdem bei Regress der DRV der Betroffene bei erreichen des Rentenalters so zu stellen ist, als wenn er die Jahre voll in die Rentenkasse eingezahlt hat. Der Schädiger bzw. die Versicherung müssen jeweils die Differenz zum normalen Lohn/Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen.
BSG v.13.12.2017 B 13 R 13/17 R Abschlagsfreie Rente nach Unfall
Dieses Urteil macht die Bedeuitung des Regresses deutlich und die Auswirkung auf die Altersrente.Dass die DRV den Regress hat verfallen lassen und nicht entsprechend eingefordert hat befreit sie nicht davon, Dir trotzdem eine Rente ohne Abschläge und mit den entsprechenden Regressbeträgen der Unfallverursachers auszuzahlen.
Aber ich bin mir sicher, dass sie dies nicht freiwillg tun werden.
Gruß von der Seenixe
