Rente bei Berufsunfähigkeit?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas IngLag
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Hallo, wer weiß etwas darüber!

Kann man bei Berufsunfähigkeit ab einem gewissen Alter schon vorsorglich eine Rente beantragen, obwohl das BK-Verfahren noch läuft?

IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo IngLag,

ich habe damals beide Anträge zur gleichen Zeit laufen gehabt. BU-Rente (Antrag 1996) hat 7 Jahre gedauert, Berufskrankheitenanerkennung (Antrag 1997) fast 8 Jahre.

Ich denke, dass hier im Forum einige Betroffene sind, die dir darüber aber genauer Auskunft geben können.

Gruß Ramona
 
Hallo,

da soweit ich das im Kopf habe, in der gesetzlichen Rentenversicherungen die Leistungen i. d. R. ab dem Antragsmonat gezahlt werden, sollte ein Antrag auch entsprechend frühzeitig gestellt werden.

Ciao,

Rumpelstilzchen
 
  • Like
Reaktionen: sam
Man sollte auch noch bedenken, dass Erwerbsminderungsrenten regelmäßig nur auf Zeit gezahlt werden und es noch die hinterlistige Vorschrift des § 101 SGB VI gibt: Die Rente wird dann erst ab dem 7 Monat gezahlt!
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)§ 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen
1px_tr.gif
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
(2) Befristete große Witwenrenten oder befristete große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
(3) Wird nach Beginn der Rente eine Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich zu Lasten des Versicherten
mfg
JOS
 
Back
Top