Hallo zusammen.
Seit drei Tagen habe ich das Schreiben vom Landesversorgungsamt vorliegen. Puh, nach 3 Monaten. Folgendes wurde anerkannt. Vor vielen Jahren hat man bei mir nach der Tat, psychoreaktive Störungen und Narbe am Bein festgestellt. Erst nach vielen Jahren habe ich mich in Traumatherapie begeben. Das Gutachten, der Rehaklinik wurde nicht anerkannt. GdS ist nun 30%. Die neutrale Gutachterin hat das so entschieden. Mein Problem ist immer, wenn die mich fragen, jetzt erzählen sie mal, dann klinkt mir so ein bisschen das Gehirn aus. Ich kann das nicht auf Kommando. Nun wird der Berufsschadensausgleich berechnet. Meine Sozialanwältin würde natürlich auch gerne Klage erheben, aber Sie ist sich nicht sicher, ob ich das psychisch durchhalte. Mein Psychiater möchte auch diesen Bescheid sehen. Die dringen natürlich auf 50% und mein Psychiater hat schon geschrieben, dass ich nicht mehr arbeiten darf. Da ich dieser neutralen Gutachterin erzählte, dass meine Tochter eine Suchterkrankung hat, hat sie unabhängig noch psychische Störungen angegeben. Die halten sich an das alte Gutachten vor vielen Jahren. Das denke ich lässt sich bestimmt widerlegen. Ich kann halt vor fremden Menschen einfach nicht sprechen. Habe einen Fehler gemacht. Hätte gleich sagen sollen, die geschriebenen Gutachten der Kliniken sind relevant. Außerdem ist bekannt, dass Opfer erst Jahre später sich helfen lassen. Was würdet Ihr mir denn raten. Habe auch schon ein Frauenforum gelesen, die Frauen in solchen Situationen helfen und beraten. Was bringt mir 30%. Ich möchte die höchste Stufe für den BSA, und die Grundrentenerhöhung. Was muss ich denn da tun? Der Berufsschadensausgleich kann ja wohl nicht hoch sein. Der SB hat mal so von 500 Euro gesprochen. Freue mich auf eure Antworten.
Hallo,
bei mir war es so, dass mir Rückwirkend also ab Antragsstellung eine Ausgleichsrente gem. § 32 des Bundesversorgungsgesetzes ( BVG ), Ehegattenzuschlag gem. § 33 BVG und Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 3 - 12 BVG zugesprochen wurde.
Der Berufsschadensausgleich beträgt 42,5 v.H. des auf volle EURO nach oben
abgerundeten Verlustes ( Einkommensverlust).
Der Berufsschadensausgleich beginnt gemäß § 60 BVG mit dem Antragsmonat.
Voraussetzung ist ob ein besonderes Berufliches Betroffensein i.S. § 30 Abs.2
BVG vorliegt und berufsfördernde Maßnahmen gemäß § 26 BVG möglich und zumutbar sind:
Frage: Liegt ein Gutachten vor das bestätigt, dass ein besonderes berufliches betroffensein vorliegt?
Oder ist ein besonderes berufliches betroffensein zu erkennen?
Der Arzt und Gutachter hat dies bestätigt?
Auch bestätigt dass Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht eingeleitet werden, da der Schwerstbeschädigte EU Rente erhält.
Wurde eine Tätigkeit nach der Schädigung ausgeübt.? u.s.w.
Da du ein GdS von 50% v.H. hast, bist du laut OEG Schwerstbeschädigt.
Du bekommst eine EU Rente auf Zeit oder eine auf Dauer?
Wenn die Gesetzliche Rente wegfällt so bist du weiter Schwerstbeschädigt, die gesetzliche Rente bekommst du wegen der gleichen Erkrankung wie im OEG?
Hast du alle Befunde und Gutachten der OEG Akte an die Rentenversicherung weitergeleitet und haben diese aufgrund der Befunde und Gutachten, dir die EU Rente zugesprochen?
Oder wurdest du separat bei der D. Rentenversicherung Begutachtet?
wenn ja wegen welcher folgen?
Es kann ein paar Jahre dauern bis dir der Berufsschadensausgleich bewilligt wird.
VLG
Elvis64
Wenn man immer gleich wüsste, was man beantragen soll, dann würde es vielleicht ein bisschen schneller gehen. Die hätten doch gleich sagen können, beantragen sie Grundrente, Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente. Was meinst Du? Immer diese Häppchen. Jedes Häppchen dauert. grüssle.
Hallo zusammen.
Seit drei Tagen habe ich das Schreiben vom Landesversorgungsamt vorliegen. Puh, nach 3 Monaten. Folgendes wurde anerkannt. Vor vielen Jahren hat man bei mir nach der Tat, psychoreaktive Störungen und Narbe am Bein festgestellt. Erst nach vielen Jahren habe ich mich in Traumatherapie begeben. Das Gutachten, der Rehaklinik wurde nicht anerkannt. GdS ist nun 30%. Die neutrale Gutachterin hat das so entschieden. Mein Problem ist immer, wenn die mich fragen, jetzt erzählen sie mal, dann klinkt mir so ein bisschen das Gehirn aus. Ich kann das nicht auf Kommando. Nun wird der Berufsschadensausgleich berechnet. Meine Sozialanwältin würde natürlich auch gerne Klage erheben, aber Sie ist sich nicht sicher, ob ich das psychisch durchhalte. Mein Psychiater möchte auch diesen Bescheid sehen. Die dringen natürlich auf 50% und mein Psychiater hat schon geschrieben, dass ich nicht mehr arbeiten darf. Da ich dieser neutralen Gutachterin erzählte, dass meine Tochter eine Suchterkrankung hat, hat sie unabhängig noch psychische Störungen angegeben. Die halten sich an das alte Gutachten vor vielen Jahren. Das denke ich lässt sich bestimmt widerlegen. Ich kann halt vor fremden Menschen einfach nicht sprechen. Habe einen Fehler gemacht. Hätte gleich sagen sollen, die geschriebenen Gutachten der Kliniken sind relevant. Außerdem ist bekannt, dass Opfer erst Jahre später sich helfen lassen. Was würdet Ihr mir denn raten. Habe auch schon ein Frauenforum gelesen, die Frauen in solchen Situationen helfen und beraten. Was bringt mir 30%. Ich möchte die höchste Stufe für den BSA, und die Grundrentenerhöhung. Was muss ich denn da tun? Der Berufsschadensausgleich kann ja wohl nicht hoch sein. Der SB hat mal so von 500 Euro gesprochen. Freue mich auf eure Antworten.
Was ich heute weiss ist: Auf das Versorgungsamt gehen, Grundrente beantragen, und sofort Antrag auf BSA mitnehmen, und Antrag auf Ausgleichsrente. Dann sparen die nicht zuviel. Ist heute meine Meinung. Ich hole mir morgen einen Antrag auf Ausgleichsrente. Zwischen Grundrente und Antrag Berufsschadensausgleich lagen fast zwei Jahre. Und ich denke, wer Anspruch hat auf Grundrente, kann ja auch schon mal den Antrag BSA mitnehmen, ausfüllen und abgeben. . Immer alles gleichzeitig beantragen.
Hallo Elvis64. Danke für deine Bemühung mir zu schreiben. Also den Berufsschadensausgleich habe ich anerkannt bekommen. Ich habe zwei Berufsfindungen gemacht in Berufsförderungswerken, hätte dann eigentlich eine Weiterbildungsmassnahme bekommen sollen. Ist schiefgelaufen. Egal. Der Rentenversicherungsträger wird mich in EU-Rente lassen. Bin ja schon 3 Jahre berentet. Psychiater hat geschrieben, dass eine Leistung zur Teilhabe nicht mehr erfolgsversprechend ist. 30% ist ja schon mal gut. Ich habe meine Krankenhausberichte angefordert, in denen steht detailliert alles drin. Was mich ärgert, ist: Die Gutachterin hätte doch sagen können, welche Folgeschäden haben sie körperlich. Dann hätte ich ja was sagen können. Aber die Berichte lassen sich nachreichen. So wie ich den Text vom VA gelesen habe, sind gewisse Kriterien nicht erfüllt, die eine Anerkennung möglich machen. Es geht um Geruchssinnverlust, das sich Gott sei Dank nachweisen lässt. Die habe ja nur einen Befund vom Hausarzt. Dann noch einige körperliche Blessuren, das wird die 50% geben. Es ärgert mich halt, dass die nicht konkret fragen, dann hätte ich gleich Arztberichte mitbringen können.
Meine Rechtsanwältin will jetzt die Anerkunng der 30% , und will abwarten was bei dem Berufsschadensausgleich herauskommt. Dann soll eine neue Klage angestrebt werden für die körperlichen Folgeschäden. Dazu zählen auch Narben. Ich hätte mir halt vorgestellt, dass ich diese Unterlagen einfach nachreichen kann, und nicht noch klagen muss. Meine Rechtsanwältin sagt, da müssen wir klagen, und das geht dann nochmal zwei Jahre. Und dass ich dann aufpassen müsste, dass ich nicht zu hoch eingestuft werde, sonst würde der BsA entfallen?
Ach ihr Lieben, es ist so schönes Wetter.
Werde mir jetzt auch noch einmal genau durchlesen, was du mir da gepostet hast.
Ausserdem hat man mir gesagt, das Versorgungsamt und RV zwei Baustellen sind. Aber für das berufliche Betroffensein bestimmt nicht mehr. Ich glaube, ich habe gute Karten.
Ein sonniges Wochenende für euch allen, mit ein bisschen Entspannung, das wünsche ich euch.
Jetzt muss ich alles nochmal schreiben. Mist. Computer abgestürzt.
Hallo Elvis64. Danke für deine Bemühungen.
Also es ist entschieden vorerst. Das abgrenzbare, auf die Vergew. bezogene psychische Leiden mit einem GdS von 30 nach den VG zutreffend bewertet,, und weitere Schädigungsfolgen liegen nicht vor. Habe aber Nachweise, und Krankenhausberichte, dass weitere Schädigungsfolgen vorliegen. Ein Bescheid ist aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Bescheides vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. Der Versorgungsanspruch bzw.der GdS ist in diesem Fall entsprechend dem Ausmaß der eingetretenen Änderung neu festzustellen. Dies gilt auch für erhebliche äußere Körperschäden nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Eine unabhängige, bisher nicht am Verfahren beiteiligte Gutachterin fand schlüssig nachvollziehbar, dass neben der abgrenzbaren posttraumatischen Symptomatik, ein hiervon unabhängiges psychisches Krankheitsbild vorliegt.
Die DRV Bund hat noch eine Diagnose keine Frustrationstoleranz, und Anpassungsstörung. Passt doch zu Ptbs. Die möchte sich halt wegen der Suchterkrankung meiner Tochter ein bisschen wichtig machen. Egal.
Mein Psychiater hat dem Rentenversicherer geschrieben, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr erfolgsversprechend sind. Hoffentlich hat der auch geschrieben, wegen Ptbs. Ich bin schon seit 3 Jahren in EU-Rente, und DRV-Bund ist einverstanden, dass ich in Rente bleibe. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich alle ausgeschöpft. War damals 36Jahre, jetzt bin ich 48 Jahre. Ein berufl. Betroffensein liegt ja jetzt wohl vor, wenn die EU-Rente weiterläuft. Ich weiss nicht, wie oft eine 3Jährige EU-Rente beantragt werden muss, dass sie dann unbegrenzt ist. Na, jedenfalls hat der Psychiater das so geschrieben. Diese ganzen Sachen hat das Versorgungsamt ja noch nicht.
Die EU-Rente wurde mir aufgrund meiner Klinikaufenthalte und der Anpassungsstörung bewilligt. (Keine Frustrationstoleranz mit Anpassungsstörung und Ptbs) Wird ja wohl mit meiner Symptomatik passen. Der Sachbearbeiter der die SB-Ausweise macht, hat mir zweimal bestätigt, dass GdS 50% sind, und er das jetzt an den Versorgunsamtsachbearbeiter OEG weiterleitet. Der hat gesagt, dass die mir diese Auskunft gar nicht geben hätten dürfen. Das zum Thema neutrale Gutachterin etc. Deswegen habe ich mich ja auch gewundert. warum jetzt alles noch mal neu. 10% sind mein Bandscheibenvorfall. Hat mir doch die SB-Ausweisstelle zuviel verraten. Ist alles nur ne Hinhaltetaktik. Also, Zwischenschritt laut Rechtsanwältin ist. Anerkennung BSA laufen lassen, und zu einem späteren Zeitpunkt, die Neufeststellung machen lassen. Wobei mit der Sachbearbeiter OEG gesagt hat, erst einmal annehmen, und schreiben, dass die erforderlichen Arztberichte von GdS nachgereicht werden. Was denkst du? Und ausserdem heisst es, wenn ich zu hoch eingestuft werden würde, würde BSA entfallen. Stimmt das?
Danke für soviel Gutes, dass du mir da oben geschrieben hast. Ich schicke dir und deiner Familie und allen im Forum sonnige Grüsse, und ein Lächeln.
Danke