Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

GdB und Berufsschadensausgleich

Also, mein Sb-Ausweis ist ausgestellt auf GdB 60% unbefristet. GdS 50%. Nach wochelangem Lesen von Sozialgesetzen fand ich folgendes heraus. Wer aufgrund seiner Traumas wieder in Reha geht, erhöht den Grad der Schädigungsfolgen. Die Diagnose ist denk´ ich relativ unwichtig, weil ein guter Therapeut weiss, welche Diagnosen er angeben muss. Für mich ist unverständlich, das GdS 50% anerkannt ist, von der Stelle die den Schwerbehinderten Ausweis ausstellt, und das Versorgungsamt in Widerspruch geht. Das ist ein persönlicher Widerspruch für mich. Denn bei 50% GdS erhöht sich die Grundrente von 123€ auf 200 und ein paar Zerquetschte. Ein Berufsschadensausgleich steht dir ab 30% GdS zu. Das ist 200prozentig sicher. Soweit bin ich schon informiert. Ich habe eine ambulante Therapie gemacht, da hat meine Therapeutin Rezidivierende Depression attestiert. Das reicht um 50% zu erhalten. Diese Diagnosen stehen dir zu.
 
Hi Woman, wenns denn mit dem BSA so einfach wäre....
Also bei 50 GDs stehen einem 226 Euro zu. ;)
Ich würde halt gerne meine vollständ. 80 auf Schadensfolgen haben da dies in Wirklichkeit so ist....ein Gutachten was mich total schlecht begutachtete kam eben damals zu dem Schluß dass ich auch schädigungsunabh. psychische Schäden hätte wie diese PKS egal wie die das nennen....nun steht da "seelische Störung" und PTBS...beim Behindertenausweis ist es egal woher das kommt, beim VA wegen Opferentschädigung eben nicht!

Ach ja BSA steht einem erst zu wenn alle Rehas/Umschulungen etc..abgeschlossen sind....so erklären es einem die VÄ...
es muss vorher alles ausgeschöpft sein....ich werde auf der Schiene gehen, dass es mir nicht zumutbar ist und erfolgsversprechend ist beruflich eh nix...aba die sagen medizin. muss abgeschlossen sein dann kann man beruflich was machen...
Wenn man scho 50 J. wäre hat man mehr Chancen dass man diesen BSA bekommt, denn bis man Umschulung etc...machte kommt man nicht mehr z. arbeiten....zumindest meinte das ein SB des VA zu mir.
Wenn man nicht mal 40 ist wie bei mir ist das nicht einfach diesen BSA zu bekommen, denn ein Thema wäre noch zu klären: Musste ich tats. wegen PTBS meinen Beruf aufgeben oder war etwas anderes schuld?
Ich habe den Eindruck, dass sie gerne alles ablehnen damit sie nicht zahlen müssen...:eek:
 
Opferentschädigung

Hallo .

Ich soll eine Reha am 5.4. machen wo die Restunfallfolgen von den Unfallfremden Krankheiten abgegrenzt werden sollen.Nach der Reha wird dort das Gutachten gemacht.Hab leider einen BSV in der Traumatherapie bekommen und nachder OP kam vieles dazu.Konnte zwischendurch 4 Monate Arbeiten ,bin seid 2.9.2010 AU.
Ich bin im 22.11.2009 Opfer vom Überfall auf der Arbeitsstätte geworden und hab mit Hilfe vom Weißen Ring die Empfehlung bekommen den Antrag beim OEG zu stellen. Fest steht das ich wegen der Unfalfolgen nicht mehr Arbeiten darf .
Ich hab im ersten Anlauf gleich 30% wegen der PTBS und 10% Kniearthrose und 20% auf operierten BSV erhalten.Wiederspruch läuft seit August .Hab aber im September ne Somatisierung bekommen mit Verdacht auf Schlaganfall seiddem gehts mir schlechter.Es kamen ewig andere Beschwerden dazu wo ich vorher nichts gemerkt
Arbeitsverhältnis besteht noch.
Estmal gehts wohl um meine Unfalrente und das OEG und VA warten mit der Entscheidung was die BG macht.
Steht mir ein BSA von OEG zu wenn ich in REnte gehen muß und wieviel % brauche ich.Mich würde es mal interessieren wieviel % man wegen der PTBS erhält wenn man deshalb nicht mehr arbeiten darf.
Es kann sein das die Chronifizierung der Schmerzen noch dazu kommt deshalb diese Reha.
Das blöde ist das ich mich nicht konzentrieren kann alles vergesse Anststöhrungern und Alpträume hab ,wache mit Schweißausbrüchen auf und weiß nichts mehrsoll im Schlaf sogar aufschreien und zucke beim Einschlafen zusammen weil der Körper sich gegen den Schlaf wehrt.
Und dann die ewigen Schmerzen hatte die nicht vor den Überfall.Alles läßt sich feststellen das ich vorher keine Beschwerden hatte aber die BG meint der BSV und die Schmerzen sind nicht unfallbedingt.
Bin gespannt wie mich der Gutachter einschätzt muß ich dann die Berichte und Unterlagen zum VA und OEG schicken?


LG SONJA
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen.
Seit drei Tagen habe ich das Schreiben vom Landesversorgungsamt vorliegen. Puh, nach 3 Monaten. Folgendes wurde anerkannt. Vor vielen Jahren hat man bei mir nach der Tat, psychoreaktive Störungen und Narbe am Bein festgestellt. Erst nach vielen Jahren habe ich mich in Traumatherapie begeben. Das Gutachten, der Rehaklinik wurde nicht anerkannt. GdS ist nun 30%. Die neutrale Gutachterin hat das so entschieden. Mein Problem ist immer, wenn die mich fragen, jetzt erzählen sie mal, dann klinkt mir so ein bisschen das Gehirn aus. Ich kann das nicht auf Kommando. Nun wird der Berufsschadensausgleich berechnet. Meine Sozialanwältin würde natürlich auch gerne Klage erheben, aber Sie ist sich nicht sicher, ob ich das psychisch durchhalte. Mein Psychiater möchte auch diesen Bescheid sehen. Die dringen natürlich auf 50% und mein Psychiater hat schon geschrieben, dass ich nicht mehr arbeiten darf. Da ich dieser neutralen Gutachterin erzählte, dass meine Tochter eine Suchterkrankung hat, hat sie unabhängig noch psychische Störungen angegeben. Die halten sich an das alte Gutachten vor vielen Jahren. Das denke ich lässt sich bestimmt widerlegen. Ich kann halt vor fremden Menschen einfach nicht sprechen. Habe einen Fehler gemacht. Hätte gleich sagen sollen, die geschriebenen Gutachten der Kliniken sind relevant. Außerdem ist bekannt, dass Opfer erst Jahre später sich helfen lassen. Was würdet Ihr mir denn raten. Habe auch schon ein Frauenforum gelesen, die Frauen in solchen Situationen helfen und beraten. Was bringt mir 30%. Ich möchte die höchste Stufe für den BSA, und die Grundrentenerhöhung. Was muss ich denn da tun? Der Berufsschadensausgleich kann ja wohl nicht hoch sein. Der SB hat mal so von 500 Euro gesprochen. Freue mich auf eure Antworten.

Hallo,
bei mir war es so, dass mir Rückwirkend also ab Antragsstellung eine Ausgleichsrente gem. § 32 des Bundesversorgungsgesetzes ( BVG ), Ehegattenzuschlag gem. § 33 BVG und Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 3 - 12 BVG zugesprochen wurde.
Der Berufsschadensausgleich beträgt 42,5 v.H. des auf volle EURO nach oben
abgerundeten Verlustes ( Einkommensverlust).
Der Berufsschadensausgleich beginnt gemäß § 60 BVG mit dem Antragsmonat.

Voraussetzung ist ob ein besonderes Berufliches Betroffensein i.S. § 30 Abs.2
BVG vorliegt und berufsfördernde Maßnahmen gemäß § 26 BVG möglich und zumutbar sind:
Frage: Liegt ein Gutachten vor das bestätigt, dass ein besonderes berufliches betroffensein vorliegt?
Oder ist ein besonderes berufliches betroffensein zu erkennen?
Der Arzt und Gutachter hat dies bestätigt?
Auch bestätigt dass Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht eingeleitet werden, da der Schwerstbeschädigte EU Rente erhält.
Wurde eine Tätigkeit nach der Schädigung ausgeübt.? u.s.w.
Da du ein GdS von 50% v.H. hast, bist du laut OEG Schwerstbeschädigt.
Du bekommst eine EU Rente auf Zeit oder eine auf Dauer?
Wenn die Gesetzliche Rente wegfällt so bist du weiter Schwerstbeschädigt, die gesetzliche Rente bekommst du wegen der gleichen Erkrankung wie im OEG?
Hast du alle Befunde und Gutachten der OEG Akte an die Rentenversicherung weitergeleitet und haben diese aufgrund der Befunde und Gutachten, dir die EU Rente zugesprochen?
Oder wurdest du separat bei der D. Rentenversicherung Begutachtet?
wenn ja wegen welcher folgen?
Es kann ein paar Jahre dauern bis dir der Berufsschadensausgleich bewilligt wird.

VLG
Elvis64
Wenn man immer gleich wüsste, was man beantragen soll, dann würde es vielleicht ein bisschen schneller gehen. Die hätten doch gleich sagen können, beantragen sie Grundrente, Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente. Was meinst Du? Immer diese Häppchen. Jedes Häppchen dauert. grüssle.

Hallo zusammen.
Seit drei Tagen habe ich das Schreiben vom Landesversorgungsamt vorliegen. Puh, nach 3 Monaten. Folgendes wurde anerkannt. Vor vielen Jahren hat man bei mir nach der Tat, psychoreaktive Störungen und Narbe am Bein festgestellt. Erst nach vielen Jahren habe ich mich in Traumatherapie begeben. Das Gutachten, der Rehaklinik wurde nicht anerkannt. GdS ist nun 30%. Die neutrale Gutachterin hat das so entschieden. Mein Problem ist immer, wenn die mich fragen, jetzt erzählen sie mal, dann klinkt mir so ein bisschen das Gehirn aus. Ich kann das nicht auf Kommando. Nun wird der Berufsschadensausgleich berechnet. Meine Sozialanwältin würde natürlich auch gerne Klage erheben, aber Sie ist sich nicht sicher, ob ich das psychisch durchhalte. Mein Psychiater möchte auch diesen Bescheid sehen. Die dringen natürlich auf 50% und mein Psychiater hat schon geschrieben, dass ich nicht mehr arbeiten darf. Da ich dieser neutralen Gutachterin erzählte, dass meine Tochter eine Suchterkrankung hat, hat sie unabhängig noch psychische Störungen angegeben. Die halten sich an das alte Gutachten vor vielen Jahren. Das denke ich lässt sich bestimmt widerlegen. Ich kann halt vor fremden Menschen einfach nicht sprechen. Habe einen Fehler gemacht. Hätte gleich sagen sollen, die geschriebenen Gutachten der Kliniken sind relevant. Außerdem ist bekannt, dass Opfer erst Jahre später sich helfen lassen. Was würdet Ihr mir denn raten. Habe auch schon ein Frauenforum gelesen, die Frauen in solchen Situationen helfen und beraten. Was bringt mir 30%. Ich möchte die höchste Stufe für den BSA, und die Grundrentenerhöhung. Was muss ich denn da tun? Der Berufsschadensausgleich kann ja wohl nicht hoch sein. Der SB hat mal so von 500 Euro gesprochen. Freue mich auf eure Antworten.
Was ich heute weiss ist: Auf das Versorgungsamt gehen, Grundrente beantragen, und sofort Antrag auf BSA mitnehmen, und Antrag auf Ausgleichsrente. Dann sparen die nicht zuviel. Ist heute meine Meinung. Ich hole mir morgen einen Antrag auf Ausgleichsrente. Zwischen Grundrente und Antrag Berufsschadensausgleich lagen fast zwei Jahre. Und ich denke, wer Anspruch hat auf Grundrente, kann ja auch schon mal den Antrag BSA mitnehmen, ausfüllen und abgeben. . Immer alles gleichzeitig beantragen.

Hallo Elvis64. Danke für deine Bemühung mir zu schreiben. Also den Berufsschadensausgleich habe ich anerkannt bekommen. Ich habe zwei Berufsfindungen gemacht in Berufsförderungswerken, hätte dann eigentlich eine Weiterbildungsmassnahme bekommen sollen. Ist schiefgelaufen. Egal. Der Rentenversicherungsträger wird mich in EU-Rente lassen. Bin ja schon 3 Jahre berentet. Psychiater hat geschrieben, dass eine Leistung zur Teilhabe nicht mehr erfolgsversprechend ist. 30% ist ja schon mal gut. Ich habe meine Krankenhausberichte angefordert, in denen steht detailliert alles drin. Was mich ärgert, ist: Die Gutachterin hätte doch sagen können, welche Folgeschäden haben sie körperlich. Dann hätte ich ja was sagen können. Aber die Berichte lassen sich nachreichen. So wie ich den Text vom VA gelesen habe, sind gewisse Kriterien nicht erfüllt, die eine Anerkennung möglich machen. Es geht um Geruchssinnverlust, das sich Gott sei Dank nachweisen lässt. Die habe ja nur einen Befund vom Hausarzt. Dann noch einige körperliche Blessuren, das wird die 50% geben. Es ärgert mich halt, dass die nicht konkret fragen, dann hätte ich gleich Arztberichte mitbringen können.
Meine Rechtsanwältin will jetzt die Anerkunng der 30% , und will abwarten was bei dem Berufsschadensausgleich herauskommt. Dann soll eine neue Klage angestrebt werden für die körperlichen Folgeschäden. Dazu zählen auch Narben. Ich hätte mir halt vorgestellt, dass ich diese Unterlagen einfach nachreichen kann, und nicht noch klagen muss. Meine Rechtsanwältin sagt, da müssen wir klagen, und das geht dann nochmal zwei Jahre. Und dass ich dann aufpassen müsste, dass ich nicht zu hoch eingestuft werde, sonst würde der BsA entfallen?
Ach ihr Lieben, es ist so schönes Wetter.
Werde mir jetzt auch noch einmal genau durchlesen, was du mir da gepostet hast.
Ausserdem hat man mir gesagt, das Versorgungsamt und RV zwei Baustellen sind. Aber für das berufliche Betroffensein bestimmt nicht mehr. Ich glaube, ich habe gute Karten.
Ein sonniges Wochenende für euch allen, mit ein bisschen Entspannung, das wünsche ich euch.

Jetzt muss ich alles nochmal schreiben. Mist. Computer abgestürzt.
Hallo Elvis64. Danke für deine Bemühungen.
Also es ist entschieden vorerst. Das abgrenzbare, auf die Vergew. bezogene psychische Leiden mit einem GdS von 30 nach den VG zutreffend bewertet,, und weitere Schädigungsfolgen liegen nicht vor. Habe aber Nachweise, und Krankenhausberichte, dass weitere Schädigungsfolgen vorliegen. Ein Bescheid ist aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Bescheides vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. Der Versorgungsanspruch bzw.der GdS ist in diesem Fall entsprechend dem Ausmaß der eingetretenen Änderung neu festzustellen. Dies gilt auch für erhebliche äußere Körperschäden nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Eine unabhängige, bisher nicht am Verfahren beiteiligte Gutachterin fand schlüssig nachvollziehbar, dass neben der abgrenzbaren posttraumatischen Symptomatik, ein hiervon unabhängiges psychisches Krankheitsbild vorliegt.
Die DRV Bund hat noch eine Diagnose keine Frustrationstoleranz, und Anpassungsstörung. Passt doch zu Ptbs. Die möchte sich halt wegen der Suchterkrankung meiner Tochter ein bisschen wichtig machen. Egal.
Mein Psychiater hat dem Rentenversicherer geschrieben, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr erfolgsversprechend sind. Hoffentlich hat der auch geschrieben, wegen Ptbs. Ich bin schon seit 3 Jahren in EU-Rente, und DRV-Bund ist einverstanden, dass ich in Rente bleibe. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich alle ausgeschöpft. War damals 36Jahre, jetzt bin ich 48 Jahre. Ein berufl. Betroffensein liegt ja jetzt wohl vor, wenn die EU-Rente weiterläuft. Ich weiss nicht, wie oft eine 3Jährige EU-Rente beantragt werden muss, dass sie dann unbegrenzt ist. Na, jedenfalls hat der Psychiater das so geschrieben. Diese ganzen Sachen hat das Versorgungsamt ja noch nicht.
Die EU-Rente wurde mir aufgrund meiner Klinikaufenthalte und der Anpassungsstörung bewilligt. (Keine Frustrationstoleranz mit Anpassungsstörung und Ptbs) Wird ja wohl mit meiner Symptomatik passen. Der Sachbearbeiter der die SB-Ausweise macht, hat mir zweimal bestätigt, dass GdS 50% sind, und er das jetzt an den Versorgunsamtsachbearbeiter OEG weiterleitet. Der hat gesagt, dass die mir diese Auskunft gar nicht geben hätten dürfen. Das zum Thema neutrale Gutachterin etc. Deswegen habe ich mich ja auch gewundert. warum jetzt alles noch mal neu. 10% sind mein Bandscheibenvorfall. Hat mir doch die SB-Ausweisstelle zuviel verraten. Ist alles nur ne Hinhaltetaktik. Also, Zwischenschritt laut Rechtsanwältin ist. Anerkennung BSA laufen lassen, und zu einem späteren Zeitpunkt, die Neufeststellung machen lassen. Wobei mit der Sachbearbeiter OEG gesagt hat, erst einmal annehmen, und schreiben, dass die erforderlichen Arztberichte von GdS nachgereicht werden. Was denkst du? Und ausserdem heisst es, wenn ich zu hoch eingestuft werden würde, würde BSA entfallen. Stimmt das?
Danke für soviel Gutes, dass du mir da oben geschrieben hast. Ich schicke dir und deiner Familie und allen im Forum sonnige Grüsse, und ein Lächeln.
Danke
 
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Habe auch schon ein Frauenforum gelesen, die Frauen in solchen Situationen helfen und beraten. Was bringt mir 30%. Ich möchte die höchste Stufe für den BSA, und die Grundrentenerhöhung. Was muss ich denn da tun? Der Berufsschadensausgleich kann ja wohl nicht hoch sein. Der SB hat mal so von 500 Euro gesprochen. Freue mich auf eure Antworten.

Diese Formulierung "ich möchte die höchste Stufe für den BSA" - das klingt wie eine Forderung. Warum denkst du, dass du die höchste Stufe des BSA bekommen solltest? Und fragst du dich manchmal, wovon das bezahlt wird?

Sorry, ich kenne deinen Fall nicht, ich hab selbst OEG laufen schon seit einigen Jahren, aber mir käme so eine Formulierung nicht in den Sinn, weil ich weiß um die Finanznot der Landschaftsverbände... ich weiß, das klingt jetzt blöd, nochmals sorry, aber mich interessiert es wirklich, was dich zu dieser Forderung kommen lässt...

LG
Meli
 
Diese Formulierung "ich möchte die höchste Stufe für den BSA" - das klingt wie eine Forderung. Warum denkst du, dass du die höchste Stufe des BSA bekommen solltest? Und fragst du dich manchmal, wovon das bezahlt wird?

Sorry, ich kenne deinen Fall nicht, ich hab selbst OEG laufen schon seit einigen Jahren, aber mir käme so eine Formulierung nicht in den Sinn, weil ich weiß um die Finanznot der Landschaftsverbände... ich weiß, das klingt jetzt blöd, nochmals sorry, aber mich interessiert es wirklich, was dich zu dieser Forderung kommen lässt...

LG
Meli

Hallo Meli. Danke für deine Antwort. Vielleicht ist die Formulierung nicht ganz gut gelungen. Ich symphatisiere nicht mit der Finanznot der Landschaftsverbände, sondern mit meiner Not als Gewaltopfer. Und wenn ich als Gewaltopfer nicht mehr arbeiten kann, sieht die Rechtslage eben etwas anders aus. Aber du kannst ja gerne deine Ansprüche die dir als Gewaltopfer zustehen, den Landschaftsverbänden schenken.

Hi Woman, wenns denn mit dem BSA so einfach wäre....
Also bei 50 GDs stehen einem 226 Euro zu. ;)
Ich würde halt gerne meine vollständ. 80 auf Schadensfolgen haben da dies in Wirklichkeit so ist....ein Gutachten was mich total schlecht begutachtete kam eben damals zu dem Schluß dass ich auch schädigungsunabh. psychische Schäden hätte wie diese PKS egal wie die das nennen....nun steht da "seelische Störung" und PTBS...beim Behindertenausweis ist es egal woher das kommt, beim VA wegen Opferentschädigung eben nicht!

Ach ja BSA steht einem erst zu wenn alle Rehas/Umschulungen etc..abgeschlossen sind....so erklären es einem die VÄ...
es muss vorher alles ausgeschöpft sein....ich werde auf der Schiene gehen, dass es mir nicht zumutbar ist und erfolgsversprechend ist beruflich eh nix...aba die sagen medizin. muss abgeschlossen sein dann kann man beruflich was machen...
Wenn man scho 50 J. wäre hat man mehr Chancen dass man diesen BSA bekommt, denn bis man Umschulung etc...machte kommt man nicht mehr z. arbeiten....zumindest meinte das ein SB des VA zu mir.
Wenn man nicht mal 40 ist wie bei mir ist das nicht einfach diesen BSA zu bekommen, denn ein Thema wäre noch zu klären: Musste ich tats. wegen PTBS meinen Beruf aufgeben oder war etwas anderes schuld?
Ich habe den Eindruck, dass sie gerne alles ablehnen damit sie nicht zahlen müssen...:eek:
Hallo Süsse Gaby. Schön von dir zu hören. Ich verstehe dich. Ich war im süssen Alter von 36Jahren, als ich eine neue Klinik aufsuchte. Die Gewalttat wurde damals mit psychoreaktiven Störungen und einer Narbe mit 25% eingestuft. Jetzt habe ich 30%. So wie mir erklärt wurde, wird geschaut, was du vor Geschehen X gearbeitet hast, Schulbildung, Ausbildungswillen. Dann wird entschieden, was du nach Geschehen X aufgrund deiner PtbS noch erreichen kannst. Ich habe damals vor langer Zeit eine Umschulung zur Bürokauffrau gemacht. Tatsache ist, dass ich mehr erreichen hätte können. Wie mir gesagt wurde, ist es wichtig, daß eine Ptbs diagnostiziert wird. Das hat nun vor 2Jahren eine neutrale Gutachterin bestätigt. Ist auch im OEG verankert. So habe ich es auch in meinem Schreiben gelesen. Es steht dir nach OEG schon nach Gewalttat, eine bestimmte Prozentzahl zu. Das ist Fakt. Wobei körperliche Schäden mit einberechnet werden. Bei Anerkennung einer Ptbs steht dir berufliches Betroffensein zu. Bei OEG gibt es einmal die psychische Seite, und die körperlichen. Aber ich denke, es ist auch von Fall zu Fall verschieden. Ich habe damals den Fehler gemacht, nicht aufs Versorgungsamt zu gehen. Ich wollte nicht, denn ich dachte die glauben mir ja eh nicht. Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemacht, zuerst Berufsfindung, mit Belastungserprobung. Dann nochmals Qualifizierung zur Bürokauffrau beim IHK Bildungszentrum. Mir wurde auch gesagt, dass ich mit 36Jahren, doch noch sehr jung bin. Also habe ich noch alles ausgeschöpft, was machbar ist. Wie ich das verstehe und wie es mir gesagt wurde. Wer ein Ptbs hat, darf nicht in stressige Beruf umgeschult werden. Wie Akkord, Call-Center etc. Ich hoffe, so ein Gutachten hast du. Da sich die Arbeitsämter und kommunalen AföGs nicht daran gehalten haben, bin ich wieder krank geworden. Nun lautet der Satz: Ich bin nicht mehr auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar, und dass die Arbeitstypen meine Ptbs nicht beachtet haben, hat sich meine Krankheit verschlimmert. Mein Fehler war eben, dass ich mich nicht nach damaliger Therapie auf dem Versorgungsamt gemeldet habe. Aber irgendwie bekomme ich das schon hin. Wenn du in einer Klinik warst, und sie den Antrag stellen, dass du aufgrund der Ptbs in EU-Rente gehen sollst, dann weiss ich auch nicht, ob das so geht. Habe es bei meinen Mit-Freundinnen einfach so erlebt. Es wurde sofort ein Rentenantrag gestellt, noch in der Klinik, aufgrund Ptbs. Ich habe damals abgelehnt. Leider. Vielleicht konnte ich dir ein bisschen helfen. Was ich jetzt mache, ist, dass ich nochmals einen Klinikaufenthalt beantrage, und dann schauen wir weiter. Wird schon gut werden. Lass es dir gut gehen, und ich wünsche dir, dass du das bekommst, was du dir wünschst. Freue mich, von dir zu hören.

Ich denke, und ich hoffe, daß ich jetzt alles richtig verstanden habe. BSA stellt einen Einkommensverlust dar. Wenn du in deinem alten Beruf aufgrund der Schädigungsfolgen nicht mehr arbeiten kannst, und einen anderen Beruf ausüben musst, dann hast du Einkommensverlust. Und wenn du aufgrund des Geschehens gar nicht mehr arbeiten kannst, und Rentenberechtig bist, nennt man das besonderes berufliches Betroffensein, weil du gar nicht mehr arbeiten kannst. Sehe ich das richtig? Grüssle
Und so wie mir Elvis erklärt hat, sollte man nachprüfen, aus welchem Grund man dann die Rente erhält. Und da mein Psychiater ein Trottel ist, kann ich jetzt gerade nochmal anfangen.
 
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Hallo Meli. Danke für deine Antwort. Vielleicht ist die Formulierung nicht ganz gut gelungen. Ich symphatisiere nicht mit der Finanznot der Landschaftsverbände, sondern mit meiner Not als Gewaltopfer. Und wenn ich als Gewaltopfer nicht mehr arbeiten kann, sieht die Rechtslage eben etwas anders aus. Aber du kannst ja gerne deine Ansprüche die dir als Gewaltopfer zustehen, den Landschaftsverbänden schenken.


Wow, was für eine kühle Haltung. Im Ernst, dir kann doch nicht völlig scheißegal sein, wie das bezahlt wird - und den höchsten Grad beim Bsa, du klingst wie im Krieg. Ich hoffe, du bezahlst deinen Kampf mit der Institution nicht mit seelischer Verarmung, es klingt sehr so:-(
 
Ich erhalte ein Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit.
Ich hatte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt!
Wer in der EU-Rente ist, bekommt keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, WEIL ER nicht mehr IM ARBEITSLEBEN STECKT:
Das heisst:
Wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist.
und
voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation oder
zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann.
oder
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
oder
c) bei teilweiser Erwerbsminderungsrente ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann.

Da ich in der EU-Rente bin, treffen die versicherungsrechtlichen und persönlichen Verhältnisse nicht zu.

Ich kann jetzt eine medizinische Reha beantragen, und dann eine INTEGRATIONSMASSNAHME INS ARBEITSLEBEN BEANTRAGEN:

Sollte dies genehmigt werden, mache ich zuerst die Integrationsmassnahme, das kann eine Umschulung oder Qualizierung in einem Beruf sein, dann Integrationsfachdienst, und wenn Arbeitsplatzverlust droht, kann man Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.

Wow, was für eine kühle Haltung. Im Ernst, dir kann doch nicht völlig scheißegal sein, wie das bezahlt wird - und den höchsten Grad beim Bsa, du klingst wie im Krieg. Ich hoffe, du bezahlst deinen Kampf mit der Institution nicht mit seelischer Verarmung, es klingt sehr so:-(

Ich möchte von Dir keine Nachrichten mehr erhalten. :mad:
 
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Also, wenn jemand in einem Forum öffentlich etwas postet, dann muss er damit rechnen, dass andere Menschen darauf reagieren! Wenn einem die Meinung des Postenden dann nicht passt, kann man ihn natürlich auf "ignore" setzen, mit einem Meinungsaustausch hat das dann aber nur noch sehr wenig zu tun. Und wenn hier Leute den Eindruck erwecken, dass sie dieses Forum nutzen möchten, um Tipps zu bekommen, wie sie möglichst viel Geld von den Behörden bekommen, dann muss - finde ich - doch auch dieses eine hinterfragende Posting erlaubt sein, warum sie denken, dass ihnen das zustünde, ohne, dass man gleich mit einem "ich will dich nicht hören" darauf reagiert. Zumindest nach meinem Verständnis eines zivilisierten Umgangs mit einander! - Das hat dann übrigens auch was mit "Anstand" zu tun!
 
Hallo,
Ich kann mich dem vorstehendem eigentlich nur anschliessen. Die Frage nach dem WARUM Stelle ich sehr häufig und lasse dann einfach die Beantwortung von Fragen aus. Es hat sicher ein anderes Gewicht, wenn ein Moderator nach dem warum fragt und deshalb gehe ich damit sparsam um. Hier gibt mir die Reaktion aber sehr zu denken. Fairness geht oder muss in beide Richtungen gehen. Wir können nicht von Behörden verlangen uns gerecht zu behandeln und auf der anderen Seite Wege zur Manipulation suchen.
Dies mag sehr hart klingen und der Situation nicht gerecht werden, aber wenn man jemanden auf ignorieren setzt - o.k. Aber dieses bei dieser Fragestellung noch für jeden lesbar mitteilt, dann darf man sich auch nicht wundern.

Wird werden uns auch dagegen schützen müssen, als Forum für Hilfestellung bei Manipulation angesehen zu werden. Dazu ist das Anliegen des Forums zu wichtig.

Gruß von der Seenixe
 
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