OFI - befangene Gutachter?

mal gelesen und nicht wiedergefunden: OLG München lehnt Mitarbeiter des OFI (Dr. Castro) als befangen ab....
wer kann mir Details benennen - am besten Aktenzeichen?

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2.09.2022 · IWW-Abrufnummer 231381​


Oberlandesgericht Karlsruhe: Urteil vom 27.06.2022 – 9 U 125/19


1. Sind nach einem Verkehrsunfall Wirbelsäulenverletzungen des Geschädigten streitig, ist eine Begutachtung durch einen erfahrenen Facharzt für Orthopädie notwendig.

2. Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule sind für einen orthopädischen Sachverständigen - und für das Gericht - grundsätzlich auch dann objektivierbar, wenn eine Dokumentation durch bildgebende Verfahren nicht möglich ist. Erforderlich ist eine sorgfältige Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen, bei der insbesondere die Anamnese eine wesentliche Rolle spielen muss.

3. Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption von Mazzotti und Castro (vgl. die Darstellung in NZV 2008, 113 sowie Mazzotti/Castro u. a. in NZV 2013, 525 und NZV 2016, 263) sind aus methodischen Gründen bei Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule in der Regel wenig geeignet, verlässliche Feststellungen zu Unfallverletzungen zu treffen.

4. Persistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der Lendenwirbelsäule sind auch dann durch das Unfallgeschehen verursacht, wenn bei der Entwicklung der Beschwerden bestimmte unfallunabhängige Dispositionen des Geschädigten (hier: ein Hohlrundrücken und psychosomatische Faktoren) eine Rolle gespielt haben (vgl. BGH, NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95]).

5. Führt eine mittelgradige Distorsion der Lendenwirbelsäule nach einem Verkehrsunfalle zu dauerhaften Beschwerden im Sinne eines Schmerzsyndroms mit Auswirkungen auf die Lebensführung im beruflichen und im privaten Alltag, kann ein Schmerzensgeld von 10.000 € gerechtfertigt sie.
 
Genau solche Schlechtachter wie mein Irlenpfusch!
 
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Volltextveröffentlichungen (4)​

  • IWW
    § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 7 Abs. 1 StVG, § 18 Abs. 1 StVG, § 17 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVG
    ZPO, StVG, VVG
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
    BGB § 253; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 18; StVG § 17; VVG § 115
    Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption Mazzotti und Castro sind bei Verletzungen der Wirbelsäule i.d.R. wenig geeignet
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
    Begutachtung von Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule nach einem Unfall
  • rechtsportal.de
    Begutachtung von Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule nach einem Unfall


Verfahrensgang​

 
Wie geht man bei einem befangenen Gutachter vor? Ich musste auch zum OFI nach München und der hat vor mehreren Zeugen Aussagen getroffen die eine starke Befangenheit darstellen und versucht in seine Richtung zu drängen. Wie gehe ich dabei vor?
Was hast du gemacht? Wie kann es abgelehnt werden und kann das Geld zurückgefordert werden, wenn nichts vom den was relevant gewesen wäre gefragt, gemacht und untersucht wurde?

Wie geht man vor, wenn er statt unabhängig wie vom Gericht gefordert es zusammen mit seinem Kollegen erstellen will, der das biomechanische Gutachten erstellen soll? Was ich ja auch dringend brauche, da damals nur mündliche Gutachten dazu stattfanden (die Versicherung wollte es nicht zahlen und so hat ein Gutachter kostenlos die Bilder begutachtet um uns zu helfen weil er so schockiert war).
 
Das haben mir jetzt schon 6-7 Ärzte gesagt. Die Erkrankung hat er ja auch erst anerkannt, nachdem ich 9 Arztberichte und 1 Gutachten vorgelegt habe. Meine Hausärztin, die wirklich nichts über HWS weiß lobt er in den Himmel und meine Hautärztin, welche viel Ahnung auch außerhalb der Haut hat, macht er blöd.
 

2.09.2022 · IWW-Abrufnummer 231381​


Oberlandesgericht Karlsruhe: Urteil vom 27.06.2022 – 9 U 125/19


1. Sind nach einem Verkehrsunfall Wirbelsäulenverletzungen des Geschädigten streitig, ist eine Begutachtung durch einen erfahrenen Facharzt für Orthopädie notwendig.

2. Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule sind für einen orthopädischen Sachverständigen - und für das Gericht - grundsätzlich auch dann objektivierbar, wenn eine Dokumentation durch bildgebende Verfahren nicht möglich ist. Erforderlich ist eine sorgfältige Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen, bei der insbesondere die Anamnese eine wesentliche Rolle spielen muss.

3. Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption von Mazzotti und Castro (vgl. die Darstellung in NZV 2008, 113 sowie Mazzotti/Castro u. a. in NZV 2013, 525 und NZV 2016, 263) sind aus methodischen Gründen bei Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule in der Regel wenig geeignet, verlässliche Feststellungen zu Unfallverletzungen zu treffen.

4. Persistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der Lendenwirbelsäule sind auch dann durch das Unfallgeschehen verursacht, wenn bei der Entwicklung der Beschwerden bestimmte unfallunabhängige Dispositionen des Geschädigten (hier: ein Hohlrundrücken und psychosomatische Faktoren) eine Rolle gespielt haben (vgl. BGH, NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95]).

5. Führt eine mittelgradige Distorsion der Lendenwirbelsäule nach einem Verkehrsunfalle zu dauerhaften Beschwerden im Sinne eines Schmerzsyndroms mit Auswirkungen auf die Lebensführung im beruflichen und im privaten Alltag, kann ein Schmerzensgeld von 10.000 € gerechtfertigt sie.
Weiss womöglich jemand, welcher Gutachter sich derart ausführlich mit den OFI-Gutachten auseinander gesetzt und sie so übelst zerpflückt hat? Wer ist besagter Orthopäde Dr. H.?
 
hallo,

das hat mich i.e.S. jetzt auch interessiert. naturgemäss sind namen kaum recherchierbar. aber nach einigen "umgebungsvariablen" (mir fällt kein sonst passender begriff ein) könnte es sich um den hier präsenten orthopäden Dr. Hepp handeln (natürlich ohne gewähr und rein spekulativ anhand mancher kriterien aus urteil/anderen bezeichnungen u namen):


lies dir mal dort die doks durch, wie




gruss

Sekundant
 
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