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Hallo hella,Das OEG begutachtet selbständig. Natürlich wäre eine volle emr als Folge der Straftat richtungsweisend. Muss aber nicht.
Liebe Grüße
Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Inhaltlich war es so: Ist man EU Renter ausschließlich aufgrund der Straftat, so kann sich das OEG den Gutachten anschließen und Berufsschadensausgleich zahlen.
Ist man eu-Rentner aufgrund einer Mischung, wird immer neu begutachtet. Hi zukommt, dass IMMER geprüft werden muss, ob eine besondere berufliche Bstroffenheit vorliegt, was den GdS um 10 erhöht. So etwas ermittelt ja kein Rentengutachter.
Es ist alles offen und so weit ich es mitbekomme, ist OEG ein riesiges Glücksspiel. Was ich erschreckend finde. Bin auch in der Warteschleife.
Herzliche Grüße
Hilfe, unterstützung und Empathie
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