Hallo Uli, mich würde aus meiner völlig laienhaften Perspektive interessieren, welchen Vorteil Du Dir von der von Dir beabsichtigten Vorgehensweise versprichst. Glaubst Du tatsächlich, dass nach einer Entpflichtung des bisherigen Richters - schon dies dürfte im Lichte Deiner Vorhaltungen mehr als unwahrscheinlich sein - ein etwaiger Nachfolger zu anderen, für Dich günstigeren Feststellungen gelangt?
Hallo Rehaschreck,
nicht nur Du hast Dir die Frage gestellt, jedoch was ist die Alternative ?
Weiterhin "das fiktive Schiff" des Rechtsstreit einem Richter überlassen, dessen Rechtsempfinden aus meiner Sicht einem der damaligen nationalsozialistischem Richter wie z.B. Otto Thorbeck entspricht. Bedauerlicherweise hat der Bundesgerichtshof z.B. diesem Richter "freigesprochen", nicht nur aus meiner Sicht seine Opfer ( Widerstandskämpfer ) zusätzlich gedemütigt. Damit will ich sagen, dass ich keineswegs in unserem Staat den Rechtsstaat sehe, der von einigen gesehen wird. Trotz dem bekannten rechtswidrigem Verhalten selbst nach damaligen NS Gesetzen hat sich Ri Thorbeck rechtswidrig verhalten, so wie Ri von Renesse dies meines Erachtens in meinem Verfahren ebenfalls tut. Parallelen sind durchaus und eindrucksvoll vorhanden, siehe meinem Link.
Um zurück zu Deiner Frage zu kommen, wie soll man sich verhalten, Recht oder Pflicht zum Widerstand nutzen bzw. sich verpflichtet fühlen Widerstand zu leisten ? Ja ich fühle mich verpflichtet Widerstand zu leisten. Deshalb habe ich selbstverständlich Strafrechtliche Schritte gegen Ihn unternommen, die jedoch wie zu erwarten erfolglos waren.
Als Anmerkung selbst wenn die zahlreichen NS Richter Gesetzeskonform gehandelt hätten, was sie nicht haben, so gibt es Gesetze, die auch ein Richter nicht befolgen darf, weil sie dem über gesetzlichen Recht einer höheren Gerechtigkeit in unerträglicher Weise widersprechen. ( Zitat Gustav Radbruch )
Aber es bleibt dabei und zurück gefragt, welche Alternative habe ich, selbst wenn ich mich nicht gedrängt fühlen würde Widerstand zu leisten ?
Hallo
@Der Uli
Ich bin gestolpert über deine Aussage, der Richter schreibe „immer Strafanträge“ gegen dich.
In welchem Zusammenhang tut er dies: in gleicher Angelegenheit und warum?
Dann frage ich mich, auf
welchen Akteninhalt /
welche Akte der Richter verweist.
Auf die Akte mit seinen Strafanträgen gegen dich?
Mir ist die Sache an sich noch nicht klar.
Hallo HWS Schaden,
nun zunächst einmal, mir ist die Sache ebenfalls nicht klar, deshalb frage ich ja hier.
Da im Schreiben des LSG lediglich steht, dass Ri von Renesse in seiner dienstlichen Stellungnahme abgebe: "Ich nehme Bezug auf die Akteninhalt", gehe ich davon aus, dass die Akte des Streitfall gemeint ist. Aber wie gesagt ein weiter Bezug auf "Akten" ergibt sich nicht und schon gar nicht was denn nun konkret in der sicherlich sehr sehr dicken Akte gemeint sein könnte. Also wie ich geschrieben hatte ein sinnfreie Aussage.
Seine Strafanträge über mich, keine Ahnung was er da so schreibt, auch hier sind seine Vorträge für mich nicht nachvollziehbar. Mal fühlt er sich beleidigt weil ich ihn ohne Heil Hitler gegrüßt habe, sowie weil ich geschrieben habe das ich ihn für einen Lügner halte. So richtig was sinnvolles war da nicht.
Zu dem Thema er hat angeblich, wie mir zu Ohren gekommen ist in der Wikipedia löschen lassen, dass einer seiner Größväter Mitglied der SS Schutzstaffel gewesen sei ....
Es gab ein Verfahren wegen Rufschädigung der Sozialjustiz durch Ri von Renesse von Seiten der Justizverwaltung ... eine sehr lange Geschichte aber in ähnlichem Bereich das heißt in der NS Sache sag ich mal. Schlechtes Gewissen usw. könnten hier eine Rolle gespielt haben, sehr verwirrend und komplex, ich werde versuchen alles auf meiner HP zu erläutern.
Zurückkommend auf die Strafanträge, ich sehe es so, dass es offenbar bei Ri von Renesse so üblich ist Strafanträge gegen Kläger im Schwerbehindertenrecht zu stellen und zu versuchen Sie mit "Unwilligkeitsstrafzahlungen" von mehreren tausend Euro zu einer Klagerücknahme zu bewegen, was ihm viel Arbeit sparen würde. Mehr siehe auf meiner
Homepage