Nichtssagender Text: "Ich nehme Bezug auf die Akte" im Ablehnungsverfahren

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Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe den Richter Dr. von Renesse des LSG NRW, Berichterstatter im Schwerbehinderten Rechtstreit, wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, da er immer Strafanträge gegen mich schreibt.
Nun hat der Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme folgenden Text dem Gericht geschrieben: "Ich nehme Bezug auf den Akteninhalt".

Ich bin der Rechtsansicht, dass der Richter sich doch ein ganz klein wenig mehr äußern müsste, was mein Ihr dazu ?
 
hallo,

zu deiner frage siehe zb

„OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2018, Az. 9 W 40/18 - Richterablehnung, Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach einem Ablehnungsgesuch“. 2018. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27108 (2. September 2021).

Windau, Benedikt. 2019. „OLG Karlsruhe zum Erfordernis einer dienstlichen Stellungnahme nach Befangenheitsantrag; zu: OLG Karlsruhe Beschluß vom 12.12.2018, 9 W 40/18“. zpoblog.de. https://www.zpoblog.de/erforderlichkeit-dienstliche-stellungnahme-befangenheitsantrag/ (2. September 2021).



gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
erst einmal vielen lieben Dank für Deine Links, ich hatte ähnliches gefunden.
Das LSG hat dem abgelehnten Richter Gelegenheit gegeben sich zu äußern.
Der Richter hatte jedoch nur geschrieben, dass er auf die Akte verweist.

Meine Frage geht nun dahin, was könnte ich am besten machen. Mir wurde ein Frist zur Stellungnahme gegeben.
Ich hatte so die Idee vorzutragen, dass der Richter aus meienr Sicht den Rechtsstaat und den Kläger mißachtet und nicht bereit ist eine sachgemäße Stellungnahme abzugeben, zu der er gemäß § 44 Abs. 3 ZPO verpflichtet ist.

Sehe ich das so richtig ?
 
Hallo Uli, mich würde aus meiner völlig laienhaften Perspektive interessieren, welchen Vorteil Du Dir von der von Dir beabsichtigten Vorgehensweise versprichst. Glaubst Du tatsächlich, dass nach einer Entpflichtung des bisherigen Richters - schon dies dürfte im Lichte Deiner Vorhaltungen mehr als unwahrscheinlich sein - ein etwaiger Nachfolger zu anderen, für Dich günstigeren Feststellungen gelangt? Gruß Rehaschreck
 
Hallo @Der Uli

Ich bin gestolpert über deine Aussage, der Richter schreibe „immer Strafanträge“ gegen dich.
In welchem Zusammenhang tut er dies: in gleicher Angelegenheit und warum?

Dann frage ich mich, auf welchen Akteninhalt / welche Akte der Richter verweist.
Auf die Akte mit seinen Strafanträgen gegen dich?

Mir ist die Sache an sich noch nicht klar.

Diese Links genau studieren … das ist der Stand:
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2018, Az. 9 W 40/18 - Richterablehnung, Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach einem Ablehnungsgesuch“. 2018. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27108 (2. September 2021).

Windau, Benedikt. 2019. „OLG Karlsruhe zum Erfordernis einer dienstlichen Stellungnahme nach Befangenheitsantrag; zu: OLG Karlsruhe Beschluß vom 12.12.2018, 9 W 40/18“. zpoblog.de. https://www.zpoblog.de/erforderlichkeit-dienstliche-stellungnahme-befangenheitsantrag/ (2. September 2021).

LG
 
auch eine interessante frage

Ich bin gestolpert über deine Aussage, der Richter schreibe „immer Strafanträge“ gegen dich.

und auch dazu eine entscheidung, wenn es so zutreffend sein sollte:

„BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, Az. 2 BvR 615/11 - Befangenheit des Richters; Beschwerdeführer in Grundrecht aus Artikel 101 verletzt“. 2012. https://openjur.de/u/595167.html (3. März 2017).

mich wundert nur die haltung dazu in der aussage


woran und mit welchen begründungen soll/kann man denn "glauben" oder nicht glauben? es ist keine glaubenssache, das ist eine andere zuständigkeit.


gruss

Sekundant
 
Hallo Uli, mich würde aus meiner völlig laienhaften Perspektive interessieren, welchen Vorteil Du Dir von der von Dir beabsichtigten Vorgehensweise versprichst. Glaubst Du tatsächlich, dass nach einer Entpflichtung des bisherigen Richters - schon dies dürfte im Lichte Deiner Vorhaltungen mehr als unwahrscheinlich sein - ein etwaiger Nachfolger zu anderen, für Dich günstigeren Feststellungen gelangt?
Hallo Rehaschreck,
nicht nur Du hast Dir die Frage gestellt, jedoch was ist die Alternative ?
Weiterhin "das fiktive Schiff" des Rechtsstreit einem Richter überlassen, dessen Rechtsempfinden aus meiner Sicht einem der damaligen nationalsozialistischem Richter wie z.B. Otto Thorbeck entspricht. Bedauerlicherweise hat der Bundesgerichtshof z.B. diesem Richter "freigesprochen", nicht nur aus meiner Sicht seine Opfer ( Widerstandskämpfer ) zusätzlich gedemütigt. Damit will ich sagen, dass ich keineswegs in unserem Staat den Rechtsstaat sehe, der von einigen gesehen wird. Trotz dem bekannten rechtswidrigem Verhalten selbst nach damaligen NS Gesetzen hat sich Ri Thorbeck rechtswidrig verhalten, so wie Ri von Renesse dies meines Erachtens in meinem Verfahren ebenfalls tut. Parallelen sind durchaus und eindrucksvoll vorhanden, siehe meinem Link.

Um zurück zu Deiner Frage zu kommen, wie soll man sich verhalten, Recht oder Pflicht zum Widerstand nutzen bzw. sich verpflichtet fühlen Widerstand zu leisten ? Ja ich fühle mich verpflichtet Widerstand zu leisten. Deshalb habe ich selbstverständlich Strafrechtliche Schritte gegen Ihn unternommen, die jedoch wie zu erwarten erfolglos waren.

Als Anmerkung selbst wenn die zahlreichen NS Richter Gesetzeskonform gehandelt hätten, was sie nicht haben, so gibt es Gesetze, die auch ein Richter nicht befolgen darf, weil sie dem über gesetzlichen Recht einer höheren Gerechtigkeit in unerträglicher Weise widersprechen. ( Zitat Gustav Radbruch )

Aber es bleibt dabei und zurück gefragt, welche Alternative habe ich, selbst wenn ich mich nicht gedrängt fühlen würde Widerstand zu leisten ?
Hallo @Der Uli

Ich bin gestolpert über deine Aussage, der Richter schreibe „immer Strafanträge“ gegen dich.
In welchem Zusammenhang tut er dies: in gleicher Angelegenheit und warum?

Dann frage ich mich, auf welchen Akteninhalt / welche Akte der Richter verweist.
Auf die Akte mit seinen Strafanträgen gegen dich?

Mir ist die Sache an sich noch nicht klar.
Hallo HWS Schaden,
nun zunächst einmal, mir ist die Sache ebenfalls nicht klar, deshalb frage ich ja hier.
Da im Schreiben des LSG lediglich steht, dass Ri von Renesse in seiner dienstlichen Stellungnahme abgebe: "Ich nehme Bezug auf die Akteninhalt", gehe ich davon aus, dass die Akte des Streitfall gemeint ist. Aber wie gesagt ein weiter Bezug auf "Akten" ergibt sich nicht und schon gar nicht was denn nun konkret in der sicherlich sehr sehr dicken Akte gemeint sein könnte. Also wie ich geschrieben hatte ein sinnfreie Aussage.

Seine Strafanträge über mich, keine Ahnung was er da so schreibt, auch hier sind seine Vorträge für mich nicht nachvollziehbar. Mal fühlt er sich beleidigt weil ich ihn ohne Heil Hitler gegrüßt habe, sowie weil ich geschrieben habe das ich ihn für einen Lügner halte. So richtig was sinnvolles war da nicht.

Zu dem Thema er hat angeblich, wie mir zu Ohren gekommen ist in der Wikipedia löschen lassen, dass einer seiner Größväter Mitglied der SS Schutzstaffel gewesen sei ....
Es gab ein Verfahren wegen Rufschädigung der Sozialjustiz durch Ri von Renesse von Seiten der Justizverwaltung ... eine sehr lange Geschichte aber in ähnlichem Bereich das heißt in der NS Sache sag ich mal. Schlechtes Gewissen usw. könnten hier eine Rolle gespielt haben, sehr verwirrend und komplex, ich werde versuchen alles auf meiner HP zu erläutern.

Zurückkommend auf die Strafanträge, ich sehe es so, dass es offenbar bei Ri von Renesse so üblich ist Strafanträge gegen Kläger im Schwerbehindertenrecht zu stellen und zu versuchen Sie mit "Unwilligkeitsstrafzahlungen" von mehreren tausend Euro zu einer Klagerücknahme zu bewegen, was ihm viel Arbeit sparen würde. Mehr siehe auf meiner Homepage
 
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woran und mit welchen begründungen soll/kann man denn "glauben" oder nicht glauben? es ist keine glaubenssache, das ist eine andere zuständigkeit.
Hallo Sekundant,
ja ich fühle mich getrieben, hier Widerstand zu leisten.
Ich glaube an den Wunsch an einen Rechtsstaat, in dem Gerechtigkeit vorhanden ist und nicht "die Lüge regiert" wie in den Rechtsstreiten des Dr. von Renesse der Fall sein zu scheint, wenn ich die links im Netz über ihn lese, die derzeit nur noch teilweise vorhanden sind. Wie bereits geschrieben hat Dr. von Renesse offensichtlich zumindest zum Teil erfolgreich alles über ihn negative löschen lassen. Aber auch das finde ich nicht richtig und wende mich dagegen Wahrheiten zu vernichten.
 
Wenn ich mich recht erinnere, ist das der Richter, der die Holocaust-Renten gegen den Willen seines Dienstherren durchgesetzt hat`? Damals gab es eine große Konfrontation mit dem Dienstherren und seitdem... habe ich den Eindruck, dass er keinen Ärger mehr mit seinem Dienstherren möchte... interpretiert das, wie ihr möchtet.
 
Standard ist "Ich fühle mich nicht befangen" zu schreiben. Da ist er mit 6 Worten schon drüber hinaus
Hallo KoratCat, ja so ist es, es wäre nicht der Dr. von Renesse wenn er sich nicht etwas anderes eingefallen lassen würde, sondern sich auf Standard Floskeln stützt ;)

Wenn ich mich recht erinnere, ist das der Richter, der die Holocaust-Renten gegen den Willen seines Dienstherren durchgesetzt hat`? Damals gab es eine große Konfrontation mit dem Dienstherren und seitdem... habe ich den Eindruck, dass er keinen Ärger mehr mit seinem Dienstherren möchte... interpretiert das, wie ihr möchtet.

Hallo Meli,
Ich bin mir da gar nichts so sicher, ich glaube eher, meine Persönliche Meinung ! ! ! dass er alles dran setzt, sich so unbequem zu machen, so dass er in den Ruhestand versetzt wird und seine Bezüge in den schönen Masuren mit seiner Frau genießen kann.
 
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Auf gar keinen Fall! Er ist so erschrocken, dass ihm seine Bezüge weggenommen werden könnten, dass er jetzt überhaupt nicht mehr aufmuckt!
 
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