Knie Arthrose BK 2112 wurde festgestellt - was soll ich tun ?

HardyF

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung Hilfe zu bekommen wie ich mich weiter verhalten soll.
Ich bin 1962 geboren, arbeite seit über 32 Jahren als Gabelstapler Mechaniker in einer Werkstatt ohne Hebebühnen, so das viel auf dem Fliesenboden gekniet werden musste. Ab und zu hatte ich auch mal Knieschmerzen die dann aber nach ein paar Tagen wieder verschwunden waren. Seit fast 3 Jahren habe ich nun eine neue Tätigkeit in unserer Firma, die technische Begutachtung von angekauften Gabelstaplern und auch von den Kundenrückläufern. 80 Prozent der täglichen Arbeit muss ich stehend vor dem Laptop verbringen um dort alle Daten einzutragen. Abends habe ich geschwollene Beine und seit Anfang Juni dauerhafte Schmerzen, besonders im rechten Knie und war von Ende Juni bis Anfang August krankgeschrieben. Die erste Woche war die Diagnose Knieschmerzen, musste dann zum Röntgen beim Orthopäden der dann die Diagnose zu meinem Hausarzt schickte. In der zweiten Woche war ich beim Hausarzt der mir sagte das laut Röntgenbild und Diagnose vom Orthopäden eine Kniearthrose vorliegt. In dieser Zeit hatte ich 6 mal Physiotherapie. Ab dann war auf meiner AU Bescheinigung ein Kreuz bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit, mir ist das erst nicht aufgefallen. Seit fast drei Wochen bin ich nun wieder arbeiten, habe wegen diesem Kreuz auf der AU in unserer Personalabteilung nachgefragt die auch die Krankmeldung bearbeiten/buchen und habe dort zur Antwort bekommen das ich bei der Krankenkasse nachfragen soll, gut KK angeschrieben, bisher keine Antwort. Die Knieschmerzen sind in diesen fast 3 Wochen noch schlimmer geworden als vorher.
So nun meine Frage was soll ich jetzt unternehmen, hätte mein Arbeitgeber die DGUV oder die BG informieren müssen das ein Verdacht einer Berufskrankheit besteht, oder mein Hausarzt oder meine Krankenkasse ? Ist jetzt die Meldefrist abgelaufen ? Ich habe keine Ahnung wie der Ablauf ist, sowas hatte ich noch nie.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Infos geben.
Viele Grüße
 
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.
Wenn ein Verdacht auf eine BK festgestellt wird, dann hat der Arzt oder die Ärztin die Pflicht, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde zu melden (§ 202 - Sozialgesetzbuch - SGB VII). Auch die Krankenkassen haben die Unfallversicherungsträger entsprechend zu informieren (§ 20 c Abs. 1 Satz 3 SGB V). Sofern Unternehmer Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit bei Beschäftigten haben, sind auch sie zur Meldung verpflichtet (§ 193 Abs. 2 SGB VII).

Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn die Krankheitserscheinungen mit den persönlichen Arbeitsbedingungen in einem Zusammenhang stehen können. Hierzu dient die ärztliche Arbeitsanamnese. Wann von einem solchen Zusammenhang auszugehen ist, wird zu jeder einzelnen BK erläutert.

Es handelt sich in jedem Fall erst einmal um einen Verdacht. Die Feststellung, dass eine BK 2112 vorliegt, trifft die zuständige BG nach sehr umfangreichen Prüfungen und Begutachtungen. Du findest im Forum sicher Berichte und Hinweise, wie Du weiter vorgehen solltest.

Versuche über die Suche "Leidensgenossen" suchen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
erstmal danke für die hilfreiche Information. Es scheint in meinem Fall keiner der drei den Verdacht auf Berufskrankheit gemeldet zu haben. Ich habe heute von der DGUV eine Info erhalten, das ich den Verdacht selber formlos per Mail melden kann ohne das es einer Frist bedarf. Mein Betrieb in Bayern ist in der BGHW, kann ich nun den Fall auch der BGHW an meinem Wohnort im Land Brandenburg melden ? Wenn es dann zu Arztbesuchen, Gutachter o.ä. kommt wäre ich gern zu Hause bei meiner Familie und nicht alleine in der Zweitwohnung am Arbeitsort.
 
Hallo HardyF,

du kannst deine Meldung bzw. Anzeige bei der BGHW an deinen Wohnort einreichen.
Die BG meldet sich dann bei dir. Du musst dann Formulare ausfüllen.
Beachte: Je später deine Erkrankung diagnostiziert wurde, umso größer sind deine Chancen.
Viel Erfolg.
 
Hallo,
heute bekam ich Post von meiner Krankenkasse, die schrieben mir das es vielleicht ein Versehen von meinem Hausarzt war bei dem Kästchen Berufskrankheit ein Kreuz zu machen, wenn nicht müsste ich zu einem Durchgangsarzt der BGHW. Welch ein Glück an meinem Wohnort gibt es sogar einen.
Nun wieder meine Frage dazu, ich war ja bereits 5 Wochen und ein Tag auf die Diagnose M17.9 G R krankgeschrieben, also mit Lohnfortzahlung. Was würde jetzt passieren wenn ich diese oder nächste Woche einen Termin beim Durchgangsarzt bekomme und der mich, weil die Schmerzen ja schlimmer geworden sind krank schreibt auf die gleiche Diagnose. Werden dann die zusätzlichen Krankheitstage mit den anderen zusammengerechnet oder weil es dann über die BG läuft anders gerechnet ?
Krankengeld 70% kann ich mir nicht leisten, wir kommen gerade mal mit 100% Lohn aus, wie soll man mit 70% auskommen, dann kann ich mich gleich erschießen.
Freue mich auf eine Info.
 
Hallo Hardy,
so viel wie ich weiß, zahlt zunächst die Krankenkasse weiter.
Wenn deine BK anerkannt ist, holt sie sich das Geld von der BG zurück. Ab dann zahlt auch die BG immer.
Gruß
 
Hallo Hardy,
so viel wie ich weiß, zahlt zunächst die Krankenkasse weiter.
die Krankenkasse zahlt doch nur Krankengeld in Höhe von 70% ? des Bruttolohns, dann würden mir monatlich über 500,- € fehlen, das geht gar nicht, muss Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsort zahlen und alle anderen Nebenkosten und an meinem Wohnort Nebenkosten Strom usw.
Und so kommt es das viele Leute sagen ich gebe auf und arbeite trotz Schmerzen weiter, hätte man einiges auf der hohen Kante oder würde mehr verdienen wäre es kein Problem. Ist doch alles nur noch Mist.
 
Hallo Hardy,
ja, das ist ein großes Problem.
Zur Zeit bist du "normal" krank.
Eine Berufskrankheit hast du erst,wenn die BG sie als solche anerkannt hat.
Ein kleiner Trost. Wenn deine Beschwerden als BK anerkannt werden, bekommst du eventuelle Zahlungen ab Antragstellung nachgezahlt.
Das kann leider aber Jahre dauern.
Viel Erfolg.
Gruß
 
Und so kommt es das viele Leute sagen ich gebe auf
Genau darauf spekulieren die gesetzlichen UV-Träger!

heute bekam ich Post von meiner Krankenkasse, die schrieben mir das es vielleicht ein Versehen von meinem Hausarzt war bei dem Kästchen Berufskrankheit ein Kreuz zu machen,
Kann kein versehen gewesen sein, jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer BK eine Anzeige zu machen.
Das müsste auch Deine KK und deren Sachbearbeiter/in wissen. Siehe auch Posting #2 von Seenixe
Wenn nicht gehört das an den Pranger gestellt.

Weiter machen - Freunde suchen, es gibt auch wie z.b. in Bayern Vereine deren Mitglieder sich gegenseitig helfen.
 
Hallo @HardyF und willkommen im Forum.

Freunde suchen, es gibt auch wie z.b. in Bayern Vereine deren Mitglieder sich gegenseitig helfen.
Ja, guter Hinweis. Vernetzung kann weiterhelfen. Selbsthilfegruppen suchen, Unfallopfer Bayern eV auch suchen, du bist ja dort im Süden, suchen suchen und nochmals suchen und erfragen, was es gibt und wo es Unterstützung gibt.
Dass du dieses Forum gefunden hast, ist sehr gut. Frage alles, was du an Infos brauchst.

Dazu rate ich auch.
Solange es geht. Das ist irgendwann je nach Verfahren, Gerichtszuständigkeit und Situation dann nicht durchzuhalten, aber bis dahin …
BK = Sozialrecht
Sozialrecht verlangt in 1. und 2. Instanz keine anwaltliche Vertretung. Kostenfrei? Weiß ich nicht sicher. Meines Wissen kostenfrei. Eventuell gibt es eine Mitgliedschaft (Gewerkschaft?), über die Rechtsschutzversicherung gewährleistet ist? Evtl. durch nachträglichen Beitritt? Dort mal vorsprechen?

LG
 
Sozialrecht verlangt in 1. und 2. Instanz keine anwaltliche Vertretung. Kostenfrei?
In der Regel kostenfrei - ausser man fällt mit XXX Verfahren auf und bekommt dann am Ende "Mutwilligkeitskosten" aufgedrückt.
Wobei ich das eine "Sauerei" finde, denn wie so einen Verunfallter oder BK Kranker Bürger sonst zu seinem gesetzlich verbrieften
Recht kommen, ohne zu Klagen.

Man müsste auf der Seite der DGUV - Formtexte - mak suchen ob da nicht die Anzeige zur BK zum Ausfüllen vorhanden ist.
Ist zwar für Unternehmer, kann sicherlich auch von Privat verwendet werden
 
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